Sollte man dann allerdings totzdem in Lieferverzug kommen, entbindet einen das aber natürlich nicht von obig erwähnten Klauseln, oder?
Natürlich nicht, für den Subvertrag kann man aber auch wieder Klauseln für den Lieferverzug vereinbaren. Denn wenn der Sub-Auftragsnehmer bei Lieferverzug nichts zu befürchten hat, wird ihm deine Deadline ziemlich egal sein. Nur falls du im letzten Moment jemanden brauchst, der dir ein Werk fertig stellen hilft weil die Deadline schon fast da ist, wird du probleme haben jemanden zu finden, der dir so einen Vertrag unterschreibt.
Zudem muss man aufpassen, ob im ursprünglichen Vertrag das Weitergeben nicht explizit geregelt ist. Kann sein dass der Auftraggeben verhindern will, dass der Auftrag billig nach Indien outsourced wird... Oder es gibt Sicherheitsbedenken...
In vielen Fällen ist's dem Auftraggeber aber egal, hauptsache die Qualität stimmt - und wie das beurteilt wird sollte auch im Vertrag stehen.