Die Definition von "Jungunternehmer" habe ich aus einer ÖH-Broschüre.
Kurz für mich zusammengefasst:
Vorteil von Jungunternehmern: Die Krankenversicherungsbeiträge der ersten zwei Jahre werden nicht nachbemessen, sondern bleiben so, wie sie nach der MBG berehnet wurden.
Vorteil von Neuen Selbständigen: Es gilt in allen Jahren jene geringere MBG, die Gewerbescheininhaber nur in den ersten drei Jahren genießen.
Andere Frage: Es gibt ja die 10.000-Euro-Grenze für Selbständige, unter der man keine Einkommensteuer zahlen muss.
Ungerechterweise ist es doch so: wenn man (als Selbständiger) auch nur 1 Euro über diese 10.000 Euro kommt, wird der gesamte Betrag versteuert, nicht nur der Teil, der über den 10.000 Euro liegt. Es ist also kein Freibetrag! (Richtig?)
Mit dem Resultat, dass man sich überlegen muss: Entweder ich verdiene knapp unter 10.000 oder deutlich drüber.
Jetzt habe ich vor Wochen mit einem halben Ohr in den Nachrichten gehört, dass sich da etwas ändern könnte, sodass die 10.000 Euro ein Freibetrag werden. Habe ich das richtig gehört?
Zusatzfrage: Was kann ich alles von meinen Einkünften abziehen, was nicht für die Einkommensteuer herangezogen wird? Ich denke, das sind SV-Beiträge und die absetzbaren Ausgaben bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. 12 % Betriebsausgabenpauschale.