Danke für die Antwort! Deine Beispiele verstehe ich ja. Aber mein Punkt ist, dass du behauptet hast, nach 3 Jahren würden die SVA-Beiträge auf jeden Fall so berechnet, als ob man 20.000 Euro Einnahmen (oder Einkünfte?) gemacht hätte. Auch wenn man also nur 8000 Euro verdient hätte, müsste man demnach 5000 Euro als SVA-Beiträge abführen. Und das sehe ich nicht so.
Wie schon gesagt, da hab ich einiges durcheinandergebracht.
Klartext: kann meine wirren Posts vom 30/31.3 1.4 .. 08 jetzt auch nicht nachvollziehen
War wohl ein ganz schlechter tag/schlechte Drogen oä, ka
Kenn mich grundsätzlich ganz gut mit der Materie aus, da schon einige Jahre
Zwangsmitgliedschaft hinter mir. Deswegen bin ich einigermaßen verwundert über mich
Noch klarer: Vergiß den Blödsinn den ich da verzapft hab.
Nur mein Post von heute ist mMn (völlig) korrekt ...
Zitat
[...]
-Jungunternehmer ist, wer zum ersten Mal einen Gewerbeschein löst. Neue Selbständige gelten nicht als Jungunternehmer, weil die sowieso immer die günstigere MBG haben - siehe Link in meinem Vorpost).
Woher ist diese Definition ?
Falls die Definition stimmt, gelten sie schon alleine deswegen nicht als Jungunternehmer weil sie per Definition gewerbescheinlos sind.
Zitat
Andere Frage: Ich war bisher der Meinung, die SVA-Beiträge würden vom Bruttoeinkommen berechnet (also dem, was ich als Werkvertragsnehmer auf meinen Honorarnote schreibe). Stimmt das? Oder darf man vom Bruttoeinkommen noch die Ausgaben abziehen (laut Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. 12 % pauschalisierte Ausgaben bei der Einkommensteuererklärung)?
Zu dieser Frage habe ich auf der SVA-Homepage keine klare Antwort gefunden.
Es zählt der Einkommensteuerbescheid.
Da sind Ausgaben schon drinnen.
Zitat
Und das mit den leidigen 20 % Arzt-Selbstbehalt - das gilt nicht für Krankenhausaufenthalte, oder? Das wäre dann ja arg existenzgefährdend.
natürlich nicht.