danke zuerst mal für deine Antwort!!!!! :hail:
wichtig ist immer das ganze jahr. eine monatsweise betrachtung muss nicht sein. dh wenn du in einem monat hausnummer 3000€ verdienst, und sonst nichts, bist du immer noch unter der geringfügigkeitsgrenze.
wenn du eine honorarnote ausstellst, bist du quasi neuer selbstständiger. bis zu einem gewissen betrag bist du von der SV befreit (hab da irgendwas um die 7000€ im kopf -> google). wenn du aber nebenbei einkünfte aus unselbstständiger arbeit hast (freier dienstnehmer zb), dann sinkt diese grenze deutlich (~4000? -> google)
jap, um genau zu sein 6.453,36 Euro und : 4.641,60 Euro
also für mein Beschäftigungsverhältnis passt "neue selbstständige" denkst?
- neue selbstständige gelten als selbstständig, werksvertrag gilt ja auch als selbständig
wenn ich jetzt bei 2 verschiedenen Stellen selbstständig arbeite (Werksvertrag & als neuer Selbstständiger) gilt für mich die 6.45k Grenze?
einkommenssteuer ist erst ab 11k fällig. umsatzsteuer(pflicht) ab 30k umsatz im jahr. meldepflicht ist schon irgendwo unter 10k.
oke
mein grundsätzliches Problem ist, dass ich den Aufwand nur schwer einschätzen kann und mir deshalb mit dem Stundenpreis, den ich verlangen soll, schwer tu
was denkst du ungefähr? ich dachte an irgendwas zwischen 30€ und 40€ ph für Netzwerkaufbau + Betreuung
***
ob du um 12€/stunden arbeiten solltest, ist eine andere frage. sobald irgendwelche abgaben fällig sind, zahlt man da eher drauf, als das man auch nur irgendwas verdient.
das stimmt natürlich, da gehts mir eher darum, dass ich in eine recht coole Firma reinkomm und dort Erfahrungen sammlen kann (und vielleicht einen Vorteil hab, falls ich dort später sowieso als fertig studierter Programmierer anfangen will )
damit gibt es, so wie ich es verstehe, für mich mehrere Möglichkeiten:
bin derzeit BVA-mitversichert
Gewinn aus Werkvertrag (WV) && Neue Selbstständige (NES) gehört einfach addiert:
- bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 386,80€/Monat - 4641pa - kann ich als NES & WV bei der BVA mitversichert bleiben und brauche keine SVA
- bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 386,80€/Monat - 4641pa, aber BVA-Mitversicherungsmöglichkeit-verlust: kostenlose SVA-Krankenversicherung + Unfallversicherung zu bezahlen (8€/Monat)?
- bis 6.453,36 Euro Einkommen aus NES & WV BVA-Mitversicherung nicht mehr möglich, kostenlose SVA-Krankenversicherung + Unfallversicherung (8€/Monat)
- >6463€ Einkommen aus NES und WV: 23.4% der steuerlichen Gewinne für SVA + monatlich 8€ Unfallversicherung?