Beiträge von daff

    Wow. Ich hätte nicht damit gerechnet, grad von jemandem wie klausi, der in fast allen Posts, die ich bisher von ihm gelesen habe, doch ziemlich vernünftig rübergekommen ist, solchen Aussagen zu hören.

    Ich weiß nicht, in welchem Semester du bist, und wieviele nicht-Informatik- (oder zumindest nicht-technische) Lehrveranstaltungen du bisher absolviert hast, aber deine Ansichten zur Wissenschaftstheorie spiegeln offensichtlich in kaum einem Wort die Entwicklung der letzten 2000 Jahre auf diesem Gebiet wieder.

    Zitat von klaus


    Die Wissenschaft erklärt gerne das aktuell plausibelste "Wahrheitsmodell" zur absoluten Wahrheit und schließt andere Ansätze gerne von vornherein aus, weil diese vielleicht noch nicht so weit entwickelt sind oder mit den Werkzeugen aus dem vorherrschenden Modell nicht bewiesen werden können.


    Das ist ganz einfach falsch. Die Wissenschaft tut das nicht.

    In a Nutshell, und vereinfacht, läuft das so ab, dass sich ein gescheiter Mensch ein Modell ausdenkt, das möglichst gut erklärt, was er beobachtet hat. Nach diesem Modell wird gearbeitet, geforscht, erklärt, vorausgesagt, etc. Jetzt kann ein anderer gescheiter Mensch herkommen, dieses Modell anzweifeln, weil es nicht zufriedenstellend erklärt, was er selbst beobachtet hat, und denkt sich ein neues aus. Oder erweitert das alte. Alles was er tun muss, ist ein Gegenbeispiel für das zu finden, was das Modell erklärt oder vorhersagt.

    Natürlich gilt immer das plausibelste, einfachste Modell. Solange, bis es nicht mehr das plausibelste oder einfachste ist. Dass alte, bis dahin bewährte Modelle nicht einfach so verworfen werden, kommt natürlich vor, entweder weil sie immer noch einen Nutzen haben oder weil ihr Erfinder nicht überzeugt davon ist, dass es einen Fehler hat. In dem Fall wird er daran arbeiten, entweder das neue Modell zu widerlegen, oder seines zu verbessern. Wissenschaftlicher Fortschritt fußt genau darauf.

    Dein Modell mit unendlich dünnen Hörsaalscheiben ist nicht einfacher oder plausibler, als das Modell, das du zu entkräften versuchst (Welches ist das? Das des phyikalischen Raumes, oder der Raumzeit?).

    Zitat von klausi


    Vielleicht sollte sich die Wissenschaft etwas vom Software-Engineering abschauen: Da geht man immer davon aus, dass Software nie komplett fehlerfrei sein kann und dass nur Bugs nacheinander gefixt werden können, um das Ganze zu verbessern. Und man weiß ganz genau, dass in ein paar Jahren irgendwer das Ganze sowieso neu schreibt mit besseren Sprachen/Technologien, und dass das Bugtracking von vorne losgeht


    Genau das tut die Wissenschaft. Genau darauf basiert der wissenschaftliche Fortschritt. Genau deswegen sitzen wir jetzt vor Flachbildschirmen, sterben nicht mehr an Syphilis oder einem ausgebrochenen Zahn, und sorgen uns um Dinge wie Datenschutz in einer Welt von gläsernen Menschen.

    Ich rate dir dringend, dich in eine der Vorlesungen [1, 2] von Prof. Koenne zu setzen, und dir eine "Einführung in die Wissenschaftstheorie" geben zu lassen. Die beiden LVAs sind (waren?) sogar im Soft-Skills-Katalog, also tragen sie sogar zum Abschluss des Pflichtteils des Informatikstudiums bei. Falls es nicht Motivation genug ist, herauszufinden, wie Wissenschaft wirklich funktioniert.

    [1] http://tuwis.tuwien.ac.at/lva/015076
    [2] http://tuwis.tuwien.ac.at/lva/015085


    Zum Thema Beugehaft:

    wie will die Polizei bzw ein Gericht wissen ob du bestimmte gefährliche Daten aufn Rechner hast ohne dass sie die Dateien rausfiltern etc!

    Der beste Schutz wäre wohl alle illegalen Daten zu verschlüsseln und nur verschlüsselt abzuspeichern wobei die Datei als normal gelesen wie eine normale Office Datei aussieht...

    Klar gibts eh schon Jahre so in JPEGS geheime Daten versteckt nur wird eine JPEG Datei ab einer bestimmten Größe, die über die Fotoqualität hinausgeht auch als verdächtig aufgefasst werden!


    Bitte, ich weiß nicht, ob ich den Kauderwelsch jetzt richtig verstanden hab, aber du klingst nicht so, als hättest du die zu diesem Thema relevanten Teile des Threads gelesen. Aber falls du sie gelesen hast, dann hast du was nicht verstanden.

    Hab mal auf Internet4Jurists dazu gefragt:
    http://195.34.138.194:8080/read?21137,163


    Leider scheint der Link nicht zu funktionieren. Liegt vermutlich an der Site? Auf jeden Fall erscheint ein "WebBoard Error". Aber gut, dass du gefragt hast, werds lesen, sobald die Site wieder erreichbar ist.

    Zitat von Anonymous20200830


    Was die Beugehaft betrifft: Ich glaub die (und ähnliche Ordnungsmittel) gibts nur für Zeugen, nicht aber für Verdächtige. Das würd auch mit dem übereinstimmen was die im Forum geantwortet haben. Find aber auch wenige Informationen dazu.


    Ok, das ist zumindest ein bisschen handfester. Vielleicht ist die Gesetzeslage in Deutschland wirklich so unterschiedlich zu unserer? Vielleicht hab ichs aber auch falsch verstanden, oder der Artikel im LM war doch nicht so gut recherchiert (unlikely).

    Die Aussichten für uns Ösis gefallen mir aber schon besser. Wird sowieso Zeit, Ubuntu am Laptop neuzuinstallieren, um die Möglichkeit zur Verschlüsselung aller Partitionen (bis auf /boot) zu nutzen :)

    Bin, wie ich oben erwähnt hab, ebenfalls kein Jurist oder sonstwie besonders informiert, ich weiß nur, was ich aus Daten- und Informatikrecht noch weiß, und aus dem Linux-Magazin.

    Das sehe ich nicht so und ich wüsste gern woher du diese Annahme hast.
    Du kannst dich AFAIK ins Gericht setzen und tagelang _nichts_ sagen.


    Ich meine: wenn es schon so weit ist, dass ein Richter dich zwingen kann, etwas zu sagen, zu tun oder herauszugeben, dann kannst du dich natürlich weigern, aber musst vermutlich mit Konsequenzen rechnen. Beugehaft und Strafe zahlen und so.

    Zitat von Anonymous20200830


    Genau an dem Punkt bringst du was durcheinander. Die Unschuldsvermutung gilt solange, solange sie dir nicht beweisen können. Wenn die Beweise die sie benötigen auf der Festplatte sind (und nirgends sonst), musst du sie nicht herausgeben.


    Ich denke, das Problem ist, dass Richter nicht einfach nur zwischen "bewiesen" und "nicht bewiesen" unterscheiden, sondern auch in allen möglichen Ausprägungen dazwischen. Aus dem gleichen Grund gibts ja auch Hausdurchsuchungen. Wenn genügend Grund zur Annahme da ist, dass in deiner Wohnung Beweise für deine Schuld zu finden sind, dann können sie dir die Tür eintreten, und danach suchen. Wenn sie etwas finden, dann wird das der Staatsanwalt gegen dich verwenden.

    Gleiches gilt wohl für die Herausgabe vom Passwörtern oder Schlüsseln. Du musst ihnen das relevante Material nicht auf CD brennen und übergeben oder so, aber sie dürfen auf der Platte danach suchen. Wenn du die Platte verschlüsselt hast, dann musst du ihnen Passwort und Schlüssel geben, damit sie suchen können.

    So hab ich das zumindest verstanden.

    Zitat von Anonymous20200830


    Die Unterscheidung zwischen Peanuts und "echten Verbrechen" ist ein moralische und hat (noch) nichts mit dem Strafrecht zu tun, auch wenn sich Politiker zunehmend darauf stützen.


    Das ist mir nach dem Posten auch aufgefallen; kann man Urheberrechtsverletzungen, die ja ein privatrechtliches Problem sind, überhaupt als Verbrechen bezeichnen? Einen Staatsanwalt gibts in so einem Fall ja nicht, die StPO also auch nicht, oder?

    Zitat von Anonymous20200830


    Wenn sie dir nachweisen, dass du eine Festplatte besitzt musst du sie ihnen geben. Wenn sie dir nachweisen, dass auf deiner Platte strafrechtlich relevantes Material liegt, musst du ihnen das geben. Stimmt an sich mit meinen Überlegungen überein.


    So wie ich das eben verstanden habe, reicht es, wenn sie einen Verdacht haben, dass auf deiner Festplatte entsprechendes Material zu finden ist, den ihnen ein Richter abnimmt. Siehe oben.

    Zitat von Anonymous20200830


    Das ist falsch. Sobald ich dich wegen _irgendwas_ anzeige bist du auch im Strafprozess drin. Aber trotzdem unschuldig.


    Da hast du sicher Recht. Aber eine Anzeige allein ist noch lange nichts, aufgrund dessen ein Richter eine Hausdurchsuchung bewilligen oder dir mit Beugehaft drohen kann. Hier gilt natürlich die Unschuldsvermutung, und das ist auch gut so.

    Zitat von Anonymous20200830


    Ich möchte noch anmerken, dass das meine Amateurinterpretationen sind, man sollte vermutlich bei einem Juristen nachfragen.


    Ja, wäre interessant, zu dem Thema eine eindeutige, korrekte Antwort aus erster Hand zu erhalten.

    Ich nehme an, du stützt deine Annahmen auf folgendes:

    Zitat von internet4jurists.at


    Im Falle von Zugangscodes oder Verschlüsselung muss der Beschuldigte den Code nicht bekanntgeben; er kann nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten, die Weigerung wird aber natürlich als belastendes Indiz angesehen; eventuell kommt es hier auch auf die Begründung für die Weigerung an. Die Polizei versucht dann zunächst den Code auf konventionelle Art herauszufinden (Notizen, gängige Passwörter) und rückt dann dem System mit einem Brut Force Programm zu Leibe. Das Ergebnis hängt von der Qualität des Codewortes ab.


    Ich bin nicht sicher, aber ich denke nicht, dass das im Widerspruch zu meinen Annahmen steht. Wenn schon genug begründeter Verdacht besteht, dann musst (oder solltest?) du mit den Schlüsseln herausrücken, genau wie du bei einer Hausdurchsuchung nicht mehr das Recht hast, die Polizei nicht hineinzulassen. Du kannst es natürlich tun, aber damit können sie dich wohl unter Arrest stellen.

    Was ich sagen will: der Gesetzgeber (und -exekutor) ist nicht so blöd, sich nicht auf die Möglichkeit vorzubereiten, dass Verbrecher sich in ihrem Tun allerlei technische Maßnahmen zu Hilfe nehmen.

    Es wird ja auch versuchen, Verschlüsselung generell zu verbieten. Wer weiß ob das machbar ist, aber wie realistisch klingt es, dass Verfahren gegen dich eingestellt werden, bloß weil das Material, das zum Beweis deiner Schuld herangezogen werden kann, verschlüsselt auf deiner Festplatte liegt? "Oh weh, da kommen wir nicht ran, ist gut, wir lassen die Ermittlungen/das Verfahren gegen Sie fallen?" Kann ich mir ehrlich nicht vorstellen.

    Wie es wohl aussieht, wenn man die Beugehaft von sechs Wochen abgesessen hat? Ist das Verfahren dann im Eimer?

    Ich will hier, wie hoffentlich eh klar ist, nicht gutheißen, dass Polizei und Justiz Grundrechte verletzen oder dass die Unschuldsvermutung wertlos ist, aber ich fürchte, die Realität sieht im Normalfall weniger einfach aus, als "Ihr könnt mir nichts beweisen, ich hab alles verschlüsselt."

    Weiß nicht obs noch aktuell ist - hab nicht den gesamten Thread gelesen:

    Bei der Herausgabe von Passwörtern geht's im Endeffekt um das Recht zu Schweigen und sich nicht selbst zu belasten, dass jeder Mensch in Österreich hat.


    Nicht wirklich. Es geht darum, dass du, wenn begründeter Verdacht gegen dich besteht, den Strafprozess (falls man das so nennt, vielleicht auch "Ermittlungen" oder "Untersuchung"), nicht behindern darfst. Wenn ein Richter sagt, du musst sprechen, dann musst du sprechen, oder mit den Konsequenzen rechnen.

    Zitat von Anonymous20200830


    Das bedeutet, dass du der Polizei nicht helfen musst und sie dir das auch nicht als "mangelnde Kooperation" werten können. (Genaugenommen kann die Polizei hier ja gar nichts entscheiden, das müssen immer Gerichte machen. Und die dürfen dir dein Schweigen nicht anlasten.)


    Du musst der Polizei natürlich nicht helfen, den Verdacht gegen dich zu erhärten, oder ihnen Beweise für deine Schuld liefern, die sie dann dem zuständigen Richter vorlegen können, ganz klar. Du wirst nicht deine Festplatten bei der nächsten Dienststelle abgeben, und ein Post-It mit allen Passwörtern draufpicken.

    Aber wenns schon um die Herausgabe von Schlüsseln und Passwörtern geht, dann sind die polizeilichen Ermittlungen gegen dich schon sehr viel weiter als dass die Unschuldsvermutung noch irgendwie zum Tragen kommen könnte.

    Zitat von Anonymous20200830


    Du kannst also nicht für Copyrightverstöße wegen Daten angeklagt werden von denen sie glauben, dass sie auf deiner Festplatte sind (aber sie eben nicht entschlüsseln können).


    IMHO gehts hier nicht um solche Peanuts wie Copyrightverletzungen, sondern um echte Verbrechen bzw. den Verdacht, dass du echte Verbrechen begangen hast oder begehst.

    Wie ich bereits geschrieben hab, und auch lang zitiert: wenn die Polizei einen begründeten Verdacht hat, dass du dir irgendwas zuschulden hast kommen lassen, oder mit einem Beschuldigten irgendwie unter einer Decke steckst, und Beweise dafür in verschlüsselter Form auf deiner Festplatte zu finden sein könnten, dann können sie zum Richter gehen, und der kann anordnen, dass du gefälligst mit dem Schlüssel rauszurücken hast.

    Jensi hat aus der StPO zitiert, und wenn ich nicht ganz daneben liege, dann heißt das genau das:

    Zitat von StPO § 143 (2)


    Wird die Herausgabe eines Gegenstandes, dessen Innehabung zugestanden oder sonst erwiesen ist, verweigert und läßt sich die Abnahme nicht durch Hausdurchsuchung bewirken, so kann der Besitzer, falls er nicht selbst der strafbaren Handlung verdächtig erscheint oder von der Verbindlichkeit zur Ablegung eines Zeugnisses gesetzlich befreit ist, durch Verhängung einer Beugestrafe bis zu 1 000 Euro und bei weiterer Weigerung in wichtigen Fällen durch Verhängung einer Beugehaft bis zu sechs Wochen dazu angehalten werden.

    Zitat von Anonymous20200830


    Diese grundlegenden Ideen im Rechtssystem stellen im Prinzip Schutz von BürgerInnen vorm Staat und der Exekutive her. Dieses Verhältnis, also dass der Staat gutgläubig sein und sich zurückhalten muss, Bürger hingegen dem Staat misstrauen und Geheimnisse haben dürfen, wird gerade umgekehrt.


    Wenn schon begründeter Verdacht gegen dich besteht, und der zuständige Richter bereits Hausdurchsuchungen und ähnliches anordnen kann, oder anordnet, dann bist du bereits im Strafprozess drin, wenn man das so sagen kann, und nicht mehr grundsätzlich unschuldig. Sprich man hat dir bereits genug nachgewiesen, oder hat einen haltbaren Verdacht gegen dich. Die Unschuldsvermutung ist dann schon lang nicht mehr auf deiner Seite.

    Zum rechtlichen Thema von vorhin, das jetzt in der "Diskussion" mit tomi1986 etwas untergegangen ist, gibts hier [1] einen sehr guten Artikel aus dem Linux-Magazin (2006/10), aus dem ich lang zitieren möchte:

    Ich fürchte also, der Justiz ist, vor allem in irgendwelchen Verdachtsfällen, völlig egal, wie die Technologie dahinter funktioniert; man muss entweder kooperieren, oder mit Konsequenzen rechnen. Man darf auch nicht vergessen, dass nicht nur Richter, Anwälte oder die Polizisten, die die Hausdurchsuchung machen, mit solchen Fällen beschäftigt sind; von der Regierung angestellte Datenforensiker und sonstige Experten sind meist kluge Köpfe und auf jeden Fall fähig, zu erkennen, ob irgendwo Datenverschlüsselung betrieben wird, oder ob nur Zufallsdaten auf der Partition liegen. Die MIB darf man nicht unterschätzen, auch wenn jemand wie Schüssel oder neuerdigs Gusenbauer deren Chefs sind :)

    Leider finde ich jetzt in der StPO nichts zu genau diesem Thema (aber eigentlich reicht auch das, was Jensi gequotet hat, wenn ichs richtig verstanden habe), und es kann sein, dass die Lage in Österreich anders ist. Glaub ich aber nicht, Österreich folgt hier Deutschland meist auf dem Fuß.

    Ich weiß über die deutsche Gesetzeslage eigentlich nur, was in den Artikeln des Linux-Magazins steht. Klar, ist kein Juristenmagazin, aber die Artikel sind immer gut recherchiert, zudem gibt es eine monatliche Kolumne von einem Rechtsanwalt, der sich vor allem mit Daten- und Informatikrecht beschäftigt. Bin also geneigt, das als verlässliche Quelle anzusehen.

    Kampi, Wolfibolfi, gibts irgendwo einen Link zu dem CCC-Vortrag, oder zu einem Transkript davon?

    [1] http://linux-magazin.de/heft_abo/ausga…nd_ausspioniert


    Wenn die den Rechner beschlagnahmen, und ins Labor bringen, müssens erstmal selbst den Schlüssel knacken.

    Müssen sie nicht, du als Verdächtiger musst ihnen den Schlüssel oder das Passwort zum Schlüssel geben, damit sie ihre Ermittlungen fortführen können. Wenn du dich nicht kooperationsbereit zeigst, dann sitzt du so lange in Beugehaft, bis du es dir anders überlegst. Das ist auf jeden Fall in Deutschland so, und ich Österreich ganz ähnlich, wenn ich mich korrekt an Daten- und Informatikrecht erinnere.

    Nehme zwar an, dass das einem echten Terroristen völlig egal sein wird, und er lieber im Gefängnis sitzt, als den Rest seiner Terrorzelle (oder wwi) ans Messer zu liefern, und der Bundestrojaner wird der Polizei hier sicher viel Arbeit abnehmen, sofern der Mist überhaupt funktioniert, aber der Punkt, den ich meine, ist: Verschlüsselung bringt dir nichts, wenn die Polizei dich erwischt hat. Du kooperierst entweder, oder du sitzt im Knast und hast mindestens einen Anklagepunkt mehr.


    Das will ich Dir noch erklaehren: Ordner sind ja eine Metapher aus der Zeit wo man seine Post noch physisch in Fächern abgelegt hat. In unserem Gehirn kategorisieren wir Informationen aber nicht in Hirachien: z.b. kann jemand ein Freund, ein Arbeitskollege und ein Studienpartner zugleich sein.
    [...]


    Es wäre schon unglaublich praktisch, gäbe es eine portable und standardisierte Lösung, Mails mit Labels zu versehen. Also eine, die nicht Google-spezifisch ist. Soweit ich weiß ist für IMAP aber nichts in dieser Richtung definiert.

    Welche anderen Möglichkeiten hat man da als Nicht-Google-Nutzer? Weiß jemand was?

    Siehe /etc/default/locale, dort trägst du ein, welche Locale Settings du haben möchtest. Ich hab beispielsweise LANG="en_IE.UTF-8". Ist zwar die irische Locale, aber so wird die systemweite Sprache auf Englisch gestellt und Datumsformat & Co. sind europäisch. /etc/environment wird AFAIK dann (unter anderem) daraus generiert.

    Also laut [1] wird der Silicon Image 3124 ab (und inklusive) 2.6.20er-Kerneln bestens unterstützt, du solltest also mit einem Ubuntu 7.04 alle Treiberunterstützung haben, die du brauchst.

    Unter [2] findest du ein recht detailliertes HOWTO, vielleicht kannst du daraus ein paar nützliche Hinweise ableiten. Unter [3] sind ist auch viel Interessantes zu lesen, vielleicht bringt dich das weiter in deiner Suche.

    [1] http://linux-ata.org/driver-status.html#sii3124
    [2] https://help.ubuntu.com/community/FileServerOnLVMOnRAID1
    [3] https://help.ubuntu.com/community/FakeRaidHowto

    Wenn das BIOS (während POST) die 3GB Speicher erkennt, dann sollte die Adressierung wohl kein Problem sein würde ich sagen. Dass ein Mainboard/CPU, das mit kompatiblen RAM-Riegeln bestückt wurde, den Speicher nicht adressieren können soll, kommt mir auch recht unmöglich vor.

    Davon abgesehen: sollte tatsächlich "zuviel" Speicher vorhanden sein, dann wird das, was "überschüssig" ist, wohl einfach ignoriert werden?

    Würde mich allerdings auch nicht als PC-Architektur-Experte bezeichnen :)

    Aber einige verbreiten hier die Meinung, dass jeder auf der Welt unbedingt einen Laserdrucker braucht. Das ist nicht so. Der Threadersteller will einen Tintenstrahldrucker, und das ist sein gutes Recht. Und warum immer S/W-Laser mit Farb-Inkjets verglichen werden, versteh ich auch nicht.

    "Einige"? :) Ich wollte nur in den Raum stellen, dass es heutzutage Alternativen zu Tintenstrahldruckern gibt. Warum Alternativen gerade zu Tintenstrahldruckern? Weil die in den letzten Jahren (zumindest 15 oder 20 Jahre) die einzige Möglichkeit für den Heimgebrauch waren, und damit zum de-facto-Standard geworden sind.

    Daran halten heute immer noch viele Leute fest, weil "Laserdrucker ja nur was für Profis und Firmen sind". Das ist halt nicht mehr so, und das wollte ich argumentieren.

    Ich will, wie gesagt, niemanden vom Geld ausgeben abhalten, oder etwas aufschwatzen, das er nicht braucht.

    Ich hab gemerkt, dass ich, seit ich meinen Laserdrucker hab (der durchaus kein Schrottgerät ist), viel öfter was ausdrucke, und mir viel weniger Gedanken darüber mache, ob ich mir das auch wirklich leisten will.

    Das ist in meinen Augen auch ein wichtiger Gesichtspunkt; mit einem Laserdrucker kann man viel zwangloser drucken, weil eine oder 20 Seiten mehr oder weniger kaum einen Unterschied machen. Und grad im Studium gibts enorm viel Zeug zum Ausdrucken, sei es Skripten, Papers, e-Books, VO-Folien für Prüfungen (etwa am DBAI), etc. Dazu muss ich aber auch sagen, dass ich gerade Papers, die sowieso für den Druck gestaltet sind, überhaupt nicht gern am Bildschirm lese.

    Und ohne vorher Reviews und Testberichte zu studieren, sollte man aber auch keinen Drucker kaufen, auch wenn z.B. ein Samsung ML-2510 schon um €65,00 zu haben ist.


    [...] nur leider hilft mir der bei meinem Festplatten problem nicht weiter höchstens in der rechtschreibung aber da ich nicht in der schule bin und noten dafür bekomme ist das nicht so wichtig hauptsache man versteht mein problem. es war nur schnell daher geschrieben da ich etwas aufgeregt und stink sauer war.

    Das ist eine ziemlich arrogante Einstellung, die dazu führen kann, dass deine Posts ignoriert werden, wenn du Glück hast, oder zerrissen, wenn du Pech hast. Hier hattest du besonderes Glück, du bist weder besonders zerrissen worden, noch hat man dich ignoriert, im Gegenteil.

    Lass dir also gesagt sein (und sieh es als gut gemeinten Hinweis): wenn du die Hilfe von anderen willst, dann hab den Anstand und bemüh dich bei der Formulierung deines Problems. Dazu gehören auch Rechtschreibung und Grammatik. Sieh es so: Warum sollte sich jemand die Zeit nehmen, sich mit deinen Problemen zu beschäftigen, wenn du es nichtmal schaffst, korrekte deutsche Sätze in halbwegs lesbarer Form zu produzieren?

    Für eine Bewerbung und/oder einen Lebenslauf bekommst du auch keine Noten, allerdings wandern in jeder besseren Firma die Bewerbungen zuerst in den Mistkübel, die mit solch einer Einstellung geschrieben wurden.

    Ich empfehle How to ask questions the smart way zu lesen, und insbesondere diesen Unterabschnitt, weil er genau zum Thema passt.

    Ich weiß nicht wie das mit Tintenpatronen ist, aber die Brother-Toner gibts inzwischen schon um etwa €41,00 (bei Amazon, TN 6300, der in fast alle Brother-Drucker passt) und haben laut Hersteller eine Kapazität von 3000 Seiten. Ich hab damals halt €60,00 gezahlt.

    Wenn man Toner-Saving aktiviert (zwischen 25% und 50%, wobei 50% schon ziemlich blass wird), dann kommt man locker auf über 3000 Seiten, in meinem Fall warens eben wie gesagt an die 4000, und das mit dem Default-Toner (der, bilde ich mir ein gelesen zu haben, nur für etwa 2000 Seiten gedacht ist, aber das kann ich jetzt nicht beweisen).

    Also etwa 4000 Seiten um €120,00 Anschaffungspreis, und weitere 4000 für weitere €41,00. Das sind 8000 Seiten um etwa €160,00, give or take, je nach Preisschwankungen, Inflation, Terroranschlägen, etc.

    Wie sehen die Kosten für Tintenpatronen aus? Gehen sich da auch 8000 Seiten für €160,00 aus? Ich kanns mir fast nicht vorstellen, vor allem, wenn ich mich daran erinnere, dass Original-Schwarz-Farbpatronen für meinen alten DeskJet 930c auch mindestens €40,00 gekostet haben, einzelne Schwarz-Patronen mindestens €20,00 und einzelne Farb-Patronen je nach Größe auch zwischen €20,00 und €40,00. Das ist sogar immer noch so. Also einen €60,00-Toner bei der gebotenen Leistung "nicht billig" zu nennen ist schon ziemlich kurzsichtig.

    Wenn mir also jemand vorrechnen könnte, wie sich das mit Nicht-Original-Patronen bzw nachfüllbaren Patronen verhält, wäre ich dankbar.

    Dazu kommen natürlich auch andere tintenstrahldruckerinhärente Probleme, wie austrocknende Patronen, wenn der Drucker mal für den einen oder anderen Monat unbenutzt bleibt, und so, und die Probleme, die der GP beschreibt, die man bei Laserdruckern nicht hat (die brauchen überhaupt sehr wenig Service und Aufmerksamkeit).

    Wie gesagt, wollte mal anmerken, dass es Alternativen gibt, vor allem, wenn man viel Text druckt. Wenn man auf Farbe angewiesen ist, dann ist das alles natürlich hinfällig, weil Farblaserdrucker sind noch nicht billig genug.

    Aber natürlich liegt es mir fern, euch vom Geldausgeben abhalten zu wollen :)

    Wenn das Drucken in Farbe für dich zwar ein netter Nebeneffekt, aber sonst keine besonders schwerwiegende Bedeutung hat, dann solltest du dir vielleicht überlegen, einen Laserdrucker anzuschaffen?

    Schwarz-Weiß druckende Geräte von Samsung, Brother und HP gibts zwischen €80,00 und €140,00 und funktionieren in vielen Fällen auch unter den freien Betriebssystemen sehr gut (Siehe OpenPrinting.org). Ich hab mir vor über 3 Jahren einen Brother HL-1430 gekauft und vor zwei Monaten das erste Mal den defaultmäßig eingebauten Toner wechseln müssen. Der neue hat €60,00 gekostet und wird jetzt wieder mindestens 3 Jahre halten :) Leider hab ich kein Page Accounting mitlaufen lassen, aber ich hab locker über 4000 Seiten gedruckt in der Zeit. Skripten, Papers, e-Books, etc. Meine Mutter druckt außerdem jedes Sudoku aus, das sie finden kann.

    Ein Laserdrucker hat einfach das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis, und wenn man nicht auf farbige Ausdrucke angewiesen ist, dann seh ich heutzutage eigentlich keinen Grund mehr, sich auf diese Frechheit, die da Tintenstrahldrucker heißt, einzulassen.

    Wollte diesen Hinweis mal in den Raum stellen, und darauf aufmerksam machen, dass die Welt nicht nur aus billigen (fast schon Einweg-) Tintenstrahldruckern besteht.

    Vermutlich ein Bug, der entweder schon bekannt, und vermutlich gefixt, aber in der FFmpeg-Version von Ubuntu 7.04 noch vorhanden ist, oder einer, der an das FFmpeg-Team reported gehört. Aborts, Segfaults, etc. sind Folgen eines (oder mehrerer) Fehler im Programm und müssen gefixt werden.

    Ich würde zuerst versuchen, eine neuere Version zu verwenden; siehe FFmpeg Download and SVN.

    Danach, wenn der Fehler immer noch reproduzierbar auftritt, einen Bug Report verfassen.