Beiträge von Venefica

    Hi!

    Ich bräuchte dringend einen Hosenanzug. Am besten einen weißen. Weiß jemand ein Geschäft, in dem man halbwegs erschwinglich solche Sachen bekommt? I hab keinen Hosenanzug (nur Rockanzüge) und ich hätte gern sowas. Am besten gleich, dann kann ichs für die Promotionsfeier von meinem Freund anziehen. Es sollte nicht sehr altbacken sein, sondern figurbetont und tailliert.
    Also, wo gibts sowas? halbwegs erschwinglich

    ich würd dir Mango empfehlen. is halbwegs ok mit den preisen. h&m hat keine weißen hosenanzüge, hab zumindest noch keine dort gesehen.
    C&A kann sowas auch haben... Am besten auf die mariahlferstrasse schauen. dort gibts 2 h&m, 1 mango und 1 c&a.


    edit: gibts natürlich auch online beim Otto (hat an und für sich recht gute qualität.. wenns nicht dringend is, kannst dus dir ja zuschicken lassen und wenns nicht gefällt wieder zurückschicken)

    http://www.ottoversand.at/is-bin/INTERSH…e&OATCountry=AT

    tipps von multimedia produktion 1 :

    opsound: http://www.opsound.org/
    royalty-free samples and sound effects (creative commons)

    thefreesoundproject: http://freesound.iua.upf.edu/
    royalty-free samples and sound effects (creative commons)

    PowerFX: http://www.powerfx.com
    not-so-free sound effects

    Digital Video: http://www.dv.com
    for information concerning everything DV and audio for DV

    Jay Rose’s site: http://www.dplay.com
    author of Producing Great Sound for Digital Video - audio tips

    hmm jensi und wie soll man das regeln? im nachhinein bezahlen? also zeugnis erst wenn kohle da ist?

    im nachhinein bezahlen? Würde ich nicht sagen, wenn dann im vorhinein
    denn im nachhinein würde bedeuten, dass sich studenten zu übungen anmelden, plätze wegnehmen, dann nicht erscheinen, kein zeugnis ausgestellt bekommen und daher nix zahlen müssen. aber genau denjenigen muss man auf die füße steigen. leute, die sich zu übungen anmelden, dann sich entscheiden doch nicht zu kommen und sich nicht abzumelden.

    ganz sauber funktioniert das halt nicht, da müsste man noch überlegungen dahinterstecken wie man das am besten macht. aber im nachhinein is halt auch nicht besonders gut, weil ich so die leute, die sich anmelden, aber nicht kommen, nicht drankrieg.. weil es doch viele institute gibt, die kein zeugnis ausstellen..

    also da tun mir wohl die michael jackson kinder auch leid.. oder das lugner kind :lol:

    praktisch alle Kinder von berühmten oder möchte gern berühmten leuten.
    außer diejenigen, die ihre kinder gut genug von der gierigen Meute verstecken können, ohne dass sie darunter leiden.

    Najo also mal ehrlich, nur wenn im Browser-Cache einige Bilder drin sind, die z.B. Thumbs von nackten Minderjährigen darstellen, dann wird man dem User wohl kaum einen Strick drehen können. Leicht kommt man ja auf solche Seiten, wo so was zu finden ist ... dann könntens ja bei jedem kommen der ein bisserl im "grauen" Web surft.

    quelle: internet4jurists

    Problematisch ist die Frage des Besitzes beim Betrachten im Internet. Dabei kommt es zumindest auch zu einer vorübergehenden Speicherung auf dem PC. Wenn dies der Benutzer weiß und er auch damit rechnet, dass er die Bilder aus dem temporären Verzeichnis wieder aufrufen kann, wird man bereits von einem Besitz ausgehen müssen.

    Das Problem mit Kinderpornographie ist, dass allein schon der Besitz illegal ist. Wenn man solche Bilder hat, kann man jeden anderen Menschen auf der Welt mit reinziehen, indem man ihm die Bilder per Email schickt, oder auf harmlosen Webseiten bzw in Foren postet. Wenn dann ein Admin auf das Forumspost geht, um es zu löschen, hat er sich schon strafbar gemacht, ohne etwas dafür zu können.
    Ist natürlich ideal, um Gegner auszuschalten.

    hola hola... das stimmt nicht!
    Heuer in Daten und Informatikrecht durchgenommen! Wenn ich abends dann zeit hab, such ich dir sogar den dazugehörigen Paragraphen

    Grundsätzlich ist derjenige, der es veröffentlicht hat, schuldig. Wenn du also per Mail Kinderpornos zugeschickt bekommst, von jemanden, den du nicht kennst, MUSST du es UNVERZÜGLICH melden. Wenn du es nicht meldest, dann machst du dich strafbar. für dieses unverzüglich melden gibts so ein eigenes gschwollenes wort, das mir grad nicht einfällt... kommt auch noch nach.

    wenn jemand in das forum hier kinderpornos postet, dann macht sich zuerst der poster strafbar. Wenn die Admins den Post nicht unverzüglich (sobald sie es bemerken) entfernen, machen auch sie sich strafbar. Daher is ein unmoderiertes forum vom rechtlichen her einfacher als ein moderiertes, denn ein Moderator hat sehr wohl rechte, die er einhalten muss.

    daher is die ganze kinderporno sache, wenn sie von der polizei untersucht wird, auch sehr heikel und schwammig. denn wenn man nicht nachvollziehen kann, dass bzw wann man die pornos bemerkt hat, is das schon eine schwierige sache.

    du kannst natürlich auch nur den content vom netz entfernen, ihn aber am server lassen, damit du die beweise für die herren beamten übrig lässt. es darf jedenfalls nicht mehr öffentlich zugänglich sein..

    den rest schau ich dann nach

    hi
    ich hatte einen acm account, der gratis war. der is natürlich genau vor 3 tagen abgelaufen.. jetzt kann ich mir keine papers mehr anschauen. wenn ich auf den 2. link von paulchen klicke, komm ich zur acm library suche. bin auch mit vpn verbunden.. kann aber trotzdem keine paper _voll_ ansehen.
    also
    -bin mit vpn verbunden
    -hätte einen account (brauch ich überhaupt einen, wenn ich mit vpn verbunden bin?)
    - kann aber nix anschaun

    hat jemand vielleicht vorschläge *verzweifel*

    find die seite auch wahnsinnig übersichtlich. besonders wenn man etwas finden will *argl*


    edit: ahja jetzt schlägt acm vor, dass ich mir einen student account checke, der nur 129 $ kostet..

    nochmal edit: Hab heute ein mail bekommen und konnte nun erfolgreich verlängern.. fällt mir ein stein vom herzen.. war aber ganz schön unübersichtlich!

    ausserdem bin ich für eine veröffentlichung der namen und fotos von solchen schändern. der mörder von mitja war polizeibekannt!! (übrigens: ein gaaaaanz tolles beispiel für wiedereingliederung.

    ich stimme dir in fast allen punkten zu, außer dem einen.
    Wenn jemand seine Strafe abgesessen hat, kann es durchaus vorkommen, dass er seinen Fehler einsieht- ich spreche jetzt von Kindesmissbrauch. Er kann sogar in seiner Haft eine Therapie bekommen haben, sodass er nun nie wieder ein Kind anrührt.
    Grundsätzlich bin ich schon dafür, dass sich Leute, die Kinder missbraucht haben, jedes mal, wenn sie umziehen, bei der Polizei melden müssen um sofort die neue Wohnadresse anzugeben.
    Ich bin aber keinesfalls für die totale Exhibition dieser Menschen. Sie haben schlimme Sachen gemacht, keine Frage, nur muss man Ihnen auch wieder eine Chance geben, dass sie sich in die Gesellschaft eingliedern können. Und das funktioniert mit den Homepages, auf denen die Vergewaltiger aufgezeigt sind, keineswegs.
    Du kannst jetzt auch nicht wissen, ob dein Nachbar kein Kinderschänder ist..
    Es gibt genug Fälle in den USA bei denen Nachbarn die Wohnungen von Menschen verunstalten, ihnen das Leben und die Eingliederung schwer machen und zu guter letzt sie sogar körperlich Verletzen, weil sie das Foto auf der Homepage gesehen haben.
    Sowas ist Menschenverachtend, genauso wie deren Missbrauch, aber wenn sich der Staat auf deren Ebene stellt, ist er genauso verachtenswert wie diese Menschen..

    Also: Keine Ausstellung von Tätern in irgendeiner Weise an die Öffentlichkeit. Es reicht schon, wenn die Polizei weiß, wo die wohnen.


    Zu einer anderen Sache: Ich bin auch dafür, dass man minder schwere Verbrechen (Was klauen im Supermarkt zB) mit Sozialarbeit bestraft. Das Problem bei Zwangsarbeit (Baustellenarbeit, Schnee schaufeln usw..) ist: Wenn jemand etwas überhaupt nicht machen möchte, gibt es mehr wirtschaftlichen Schaden für eine Firma, die sich bereit erklärt solche Arbeiter aufzunehmen. Angenommen ich hab eine Produktionsfirma für irgendwelche Autoteile und erklär mich bereit menschen, die ein verbrechen begangen haben, aufzunehmen.. wenn derjenige hart arbeitet, stellt es kein problem für mich dar.. (ist im grunde eine billige arbeitskraft). Aber wenn derjenige NICHT arbeiten möchte:
    1. ist er mit sicherheit sehr langsam und hält somit die Produktion auf.
    2. Produziert er mehr Fehlerhafte teile, da er weniger aufmerksam ist
    3. entsteht mir dadurch erheblicher schaden, da dieser arbeiter einfach demotiviert ist und nicht arbeiten möchte.
    das selbe problem bei einigen arbeitslosen.. die bekommen recht angenehm viel geld, wenn man nicht arbeiten mag! wenn man sie aber zum arbeiten zwingt, wird die arbeit nicht effizient erledigt. also geben wir ihnen lieber das geld, damit sie keinen wirtschaftlichen schaden anrichten können.
    Ich hab jetzt von arbeitslosen, die niemals arbeiten wollen, gesprochen.
    jemand, der sich mehr vom leben erwartet, geht sowieso arbeiten..

    wieso zur hölle soll die mama dem kind eine ohrfeige geben? wenn ein kind noch so spinnt darf man es nicht schlagen! auch nicht unabsichtlich, auch nicht, weils so viel gequengelt hat.
    Ich will lebenslang für Personen, die regelmäßig kinder dreschen.. und nicht 4 jahre.. wtf? :omg:

    dieses delikt kann nicht allein begangen werden (immer in verbindung mit körperverletzung o.ä.) d.h. dieses gesetz besagt nur, dass derjenige drei jahre gefängnisstrafe zusätzlich erhalten kann.

    (1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

    (wenn man das kind so prügelt, dass es 24 tage dauernd Gesundheitsgeschädigt is dann max 3 Jahre, wenn man das kind mit schweren dauerfolgen prügelt, dann max 5 jahre..)
    Meist ists aber so, dass es < 24 tage sind.
    also wow.. 4 Jahre..

    § 92 Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen
    (1) Wer einem anderen, der seiner Fürsorge oder Obhut untersteht und der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet körperliche oder seelische Qualen zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.


    -> frechheit!!!