Beiträge von mdk

    seh da jetzt, außer das firmenname oder kontakadresse fehlen, keinen besonderen fail?

    Darauf habe ich mich auch hauptsächlich bezogen. Dazu kommt noch das sehr mangelhafte Englisch (bei gleichzeitig verlangten englischen Sprachkenntnissen - gut, vielleicht suchen sie auch nur wen, der ihnen da Nachhilfe gibt) und die Auflistung von "Create links and cross-references in word" als Teil des Projekts.

    Ich zumindest hab ein Problem damit das wenn ich zum Beispiel mal einen Job in Polen annehm dort als allerstes die Assoziation mit der TU Wien die die Ehrung eines Holocaustleugners ist.

    Ich denke nicht, dass diese Assoziation tatsächlich so weit verbreitet ist - und spätestens in ein paar Monaten hat es ohnehin jeder (außerhalb der TU) wieder vergessen.

    Natürlich könnte sie das. Die Frage wäre nur wie langs gedauert hätte, bis die ersten Medien: "Willkür" geschrien hätten. Wie sähe es aus jemanden eine Ehrung die ihm "zusteht"( oder die er unter normalen umständen bekommen sollte) vorzuenthalten, wegen etwas für das ein Gericht ihn nicht verurteilt hat?

    Warum muss ein Gerichtsurteil vorliegen? Wenn er falsche und schädigende Aussagen über die TU Wien getätigt hätte, wäre das auch nicht strafbar gewesen, und trotzdem hätte die TU Wien jedes Recht, ihm die Ehrung deswegen zu verweigern.

    Man darf wie oben bereits beschrieben allerdings auch nicht die Unschuldsvermutung und die Rechtsstaatlichkeit ausser Acht lassen.

    Man kann darüber denken wie man will, aber solange ihn kein Gericht für schuldig bekennt, ist er es auch nicht. Aus meiner Sicht muss sich eher die Gerichtsbarkeit in Österreich auf die Nase greifen als die Universität. Die Universität hat einen Abgänger zum 50 Jährigen eine Ehrung erteilt. Dieser Mann wurde nie rechtskräftig verurteilt. Ich sehe darin jetzt kein Problem/Versagen der Uni.

    Das Goldene Ingenieursdiplom ist nichts, auf das du einen Rechtsanspruch hast, sondern im Prinzip ein wertloses, aber schön aussehendes Stück Papier. Die TU Wien kann dir das Ingenieursdiplom daher auch aus dem Grund, dass du $Haarfarbe oder $Körpergröße hast, verweigern.


    Ich habe gerade von der Homepage gelesen, dass Prof. Freund ab Jänner 2010 nicht mehr als Studiendekan für Informatik tätig sein wird. Meine Frage betrifft eigentlich das Studium Informatikmanagement, diese ist ja eine andere Studienrichtung. Wird er da weiter als Studiendekan bleiben oder kriegt dieses Studium auch einen neuen Studiendekan?

    Der neue Studiendekan für Informatik ist auch der neue Studiendekan für Informatikmanagement.

    Unwissenheit schützt tatsächlich vor Strafe nicht. Ein Urteil(schuldig oder nicht) wird über einen Sachverhalt gebildet. Die Höhe der Strafe berücksichtigt Faktoren wie Unbescholtenheit, gutwillen, etc.

    Doch, in gewissem Sinne schon:

    Zitat von StGB

    § 9. (1) Wer das Unrecht der Tat wegen eines Rechtsirrtums nicht erkennt, handelt nicht schuldhaft, wenn ihm der Irrtum nicht vorzuwerfen ist.

    (2) Der Rechtsirrtum ist dann vorzuwerfen, wenn das Unrecht für den Täter wie für jedermann leicht erkennbar war oder wenn sich der Täter mit den einschlägigen Vorschriften nicht bekannt gemacht hat, obwohl er seinem Beruf, seiner Beschäftigung oder sonst den Umständen nach dazu verpflichtet gewesen wäre.

    (3) Ist der Irrtum vorzuwerfen, so ist, wenn der Täter vorsätzlich handelt, die für die vorsätzliche Tat vorgesehene Strafdrohung anzuwenden, wenn er fahrlässig handelt, die für die fahrlässige Tat.

    Ein klassisches Beispiel dafür ist das Verwenden von nachgezeichneten Papp-Kennzeichentafeln, wenn die echten Kennzeichentafeln verloren gehen - das ist nämlich Urkundenfälschung, aber trotzdem wird der durchschnittliche Autofahrer dafür nicht verurteilt. Einen Mitarbeiter einer Kfz-Zulassungsstelle (der es eigentlich besser wissen müsste) würde es aber dennoch treffen.

    Nein, das läuft völlig vorbei. Also bitte keine Polemiken
    und sinnlosen Post mehr, wenn Du dich im Word nicht auskennst.

    Vielleicht solltest du in diesem Fall die Fragestellung überdenken (Hinweis: wie druckt man mit $Druckertoner/tintenfarbe auf schwarzem Papier?)

    Übrigens kannst du dir deine Arroganz sparen - du bist derjenige, der hier Hilfe will.

    Zu den rechtlichen Grundlagen (§ 7a Wiener Sozialhilfegesetz):

    Zitat

    § 7a. (1) Leistungen nach diesem Gesetz stehen grundsätzlich nur Staatsbürgern zu.

    (2) Den Staatsbürgern sind folgende Personen gleichgestellt, wenn sie sich erlaubterweise im Inland aufhalten und die Einreise nicht zum Zweck des Sozialhilfebezuges erfolgt ist:
    [...]
    d) durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum begünstigte Arbeitnehmer, Selbstständige, Personen, denen dieser Status gemäß Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, [...] erhalten bleibt, und ihre Familienangehörigen oder
    e) nicht unter lit. d fallende durch den Europäischen Wirtschaftsraum Begünstigte nach Ablauf von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreise oder gegebenenfalls nach dem längeren Zeitraum der Arbeitssuche, wenn die Einreise zur Arbeitssuche erfolgte, oder
    [...]
    (3) Fremden, die nicht nach Abs. 2 den Staatsbürgern gleichgestellt sind und sich für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten erlaubterweise in Österreich aufhalten, kann der nach § 34 zuständige Sozialhilfeträger als Träger von Privatrechten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Pflege, Krankenhilfe, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen und soziale Dienste gewähren, wenn das auf Grund ihrer persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse zur Vermeidung einer sozialen Härte geboten erscheint und der Bedarf nicht durch Leistungen nach dem Wiener Grundversorgungsgesetz gedeckt werden kann.

    (Der Art. 7 Abs. 3 der erwähnten EU-Richtlinie legt fest, dass man auch nach Arbeitsplatzverlust weiter als Arbeitnehmer/Selbstständiger gilt, wenn man arbeitsunfähig ist, sich arbeitslos meldet oder eine Berufsausbildung beginnt; der Sozialhilfeträger nach § 34 ist der Fonds Soziales Wien.)

    Kurz zusammengefasst: EWR-Bürger, die als Arbeitnehmer oder Selbstständige eingereist sind, sind auf jeden Fall österreichischen Staatsbürgern gleichzusetzen (d.h. haben Anspruch); andere EWR-Bürger drei Monate nach Reise oder nach Arbeitssuche. (Es gibt auch noch andere Gleichsetzungen, wie Asylanten, Personen mit Daueraufenthaltstitel, etc., die aber für EWR-Bürger wohl nicht relevant sind.) Sonstige Personen haben zwar keinen Anspruch, aber dennoch hat der FSW das Recht, ihnen Unterstützungsleistungen zukommen zu lassen.

    Insofern: wenn eine Einrichtung nicht-österreichische Staatsbürger grundsätzlich abweist, liegt der Fehler bei der Einrichtung und nicht beim Gesetz.

    Danke an alle Gratulanten!


    Vielleicht sollte er einen Guide schreiben wie er das gemacht hat, weil in der Zeit net mal alle LVAs angeboten werden..

    Die 300 Tage sind etwas irreführend, da ich einige LVAs schon im Bachelorstudium gemacht habe.


    Welche Lehrveranstaltungen hast du für Computational Intelligence gemacht?

    Neueste zuerst, ohne Freifächer:
    185.253 SE Seminar für DiplomandInnen
    185.256 VU Mathematische Logik 1
    184.266 VO Geschichte der Logik
    181.190 VU Problem Solving and Search in Artificial Intelligence
    186.102 VU Approximationsalgorithmen
    185.291 VU Formale Methoden der Informatik
    185.293 PR Informatikpraktikum 1
    184.188 VU Nichtmonotones Schließen
    184.236 VU Probabilistisches Schließen
    185.064 UE Automaten und Formale Sprachen
    185.086 VO Automaten und Formale Sprachen
    185.249 VU Nichtklassische Logiken
    184.178 VO Wissensbasierte Systeme
    185.210 VL Fortgeschrittene funktionale Programmierung
    184.247 VO Deduktive Datenbanken
    --- (hier beginnen die 300 Tage)
    185.326 VU Molecular Computing
    184.205 VO Verarbeitung deklarativen Wissens
    181.185 SE Seminar aus theoretischer Informatik
    184.264 SE Seminar aus Logik
    184.208 VO Logik für Wissensrepräsentation
    185.305 VO Quantum Computing
    181.142 VU Komplexitätstheorie
    186.122 VU Algorithmische Geometrie
    186.144 VU Effiziente Algorithmen
    186.178 UE Algorithmische Geometrie
    186.145 VU Algorithmen auf Graphen

    Wenn es nicht unbedingt in "geknautschter-Halbkugel"-Form sein muss, sondern auch eine normale (Halb-)kugel geht, würde ich mich im Architekturmodellbau umsehen. Die Styroporkügelchen für den Schnee bekommst du evtl. als Verpackungsmaterial.

    aos müssen studiengeb. zahlen, obowl sie keine prüfungen ablegen dürfen? :eek2:

    Doch, als außerordentlicher Hörer darf man Prüfungen ablegen. Man darf nur kein Studium abschließen, bei den ÖH-Wahlen nicht wählen (obwohl man den ÖH-Beitrag zahlen muss) und bekommt von den Wiener Linien kein Semesterticket.


    ausgelernten und sonstigen personen ohne formale hochschulreife ein studium zu ermöglichen, fänd ich sehr wünschenswert!

    Das gibt es bereits: man kann ohne Hochschulreife als außerordentlicher Hörer inskribieren (und ggf. die Studienberechtigungsprüfung nachmachen). Das Problem dabei ist allerdings, das außerordentliche Hörer auf jeden Fall Studiengebühren zahlen müssen...


    Ich glaub nicht, daß es da viel zum Verhandeln gab: In der EU (ist halt so ;)) müssen Deutsche und Österreicher gleich behandelt werden, also entweder freies unentgeltliches Studium für beide Gruppen oder für keine.

    Siehe skandinavisches System (Ausgleichszahlungen für Studenten, die in einem anderen Land studieren).

    Zitat

    Hmm. Wenn die Steuer progressiv wie die Einkommensteuer gestaltet ist und mit ihr zusammen einbehalten wird, dann beschränkt sich die "hohe Verschuldung" auf "oh, nächstes Jahr muß ich ja wieder etwas Steuern zahlen, wenn ich entsprechend verdiene".

    So ähnlich sieht es ja bereits aus - nur dass die Allgemeinheit, die (u.U. indirekt) von gut ausgebildeten Menschen profitiert, auch mitzahlt.

    Zitat

    Klar, weniger Netto vom Brutto bedeutet weniger Kaufkraft. Aber mit etwas ökonomischem Handwaving (ist ja beliebt hier :)) verweis ich einfach darauf, daß im Gegenzug hoffentlich der Staatshaushalt etwas konsolidiert wird (die Zinseszinsen für unsere Schulden werden noch die Kaufkraft unserer Kinder und Enkel binden...) und möglicherweise sogar gewisse Steuern gesenkt werden könnten.

    Im Wesentlichen würde das nur auf eine Umverteilung der Steuerlast auf die gut Ausgebildeten hinauslaufen - dann ist der Steuersatz für alle vielleicht um einen Prozentpunkt niedriger, aber für ehemalige Studenten aufgrund der Rückzahlung mehrere Prozentpunkte höher.

    ja genau so hab ichs gemeint: gemeinsam in der stunde durchrechnen.
    klar muss man sich dann auf die wesentlichen beispiele konzentrieren.
    Warum kanns keine Leistungskontrollen geben?
    Man kann ja Leute zu ihren Überlegungen befragen oder Wissen aus der Vorlesung kontrollieren.

    Fragt man nach den Überlegungen, kann man die Leute das Beispiel gleich an der Tafel durchrechnen lassen. Fragt man Vorlesungsstoff ab, fallen noch mehr Leute durch und es läuft auf zehn mündliche Vorlesungsprüfungen heraus.


    in kleingruppen von 20 leuten würds mehr bringen die beispiele direkt in der übung durchzurechnen und gemeinsame überlegungen anstellen..

    Und wie sollte deiner Meinung nach sonst die Leistungskontrolle aussehen? Nur die Prüfung am Ende (oder mehrere Tests über das Semester verteilt)? Oder meinst du, dass die Beispiele teils durchgerechnet und teils vorgerechnet werden sollten? Dann könnte man das ganze aber nicht mehr in einer Stunde abhandeln, sondern bräuchte zwei Stunden und daher doppelt so viele Tutoren - damit sind wir wieder bei der Geldfrage...

    aber wie soll das ein tutor erledigen, der bei der abgabe gerade mal 15min zeit pro student hat und selbst nicht mehr wissen hat? mal davon abgesehen dass sich ein prof in der zeit auch nicht in den sourcecode einlesen könnte...

    Das Problem ist da aber nicht die Tutoreneigenschaft, sondern die mangelnde Zeit. Und da ist es bei Tutoren sogar einfacher, etwas zu ändern, da Tutorenstunden wesentlich weniger als Professorenstunden kosten und die Stellenbesetzung bei Tutoren problemloser ist. Aber auch hier gilt: Mehr Tutoren(stunden), mehr Geld...


    aber gut, dass ist jetzt hier auch wirklich nicht das thema. was mir am *rsch geht ist vielmehr die tatsache dass man, zumindest in meiner studienrichtung (TI), an der TU meist von irgendwelchen studenten "unterrichtet"/"betreut" wird, welche die selbe LVA irgendwann vorher mal gut abgeschlossen haben... da kommt dann irgendwie doch in gewisser häufigkeit der seltsame zustand raus, dass eben diese nicht mehr weiter wissen und auf irgendwelche, noch nie gesehenen, professoren verweisen.
    ist die budgetnot wirklich so groß, dass man die meisten übungen ohne anwesenheit von zumindest einem professor durchführen muss? in gewisser weise ist es natürlich auch super, dass den studierenden die möglichkeit zu unterrichten geboten wird, aber meiner meinung nach geht das auf kosten der qualität.

    Kurz: ja. Ein Beispiel: die Übung zu Theoretischer Informatik und Logik wird (wöchentlich, einstündig) in Gruppen von 20 Studenten durch Tutoren abgehalten. Bei ca. 1.000 Studenten pro Jahr sind das 50 Wochenstunden - d.h. es müssten extra für diese Übung drei weitere Professoren angestellt werden, von denen zwei in der Lehre alleine mit dieser Übung beschäftigt wären!

    Den von dir erwähnten Qualitätsgewinn könnte ich in so einer Lösung übrigens auch nicht sehen. Natürlich wissen Professoren im Allgemeinen mehr vom Fachgebiet als die Tutoren, haben sich länger damit beschäftigt und haben wissenschaftlich darin gearbeitet. Aber für die meisten Lehrveranstaltungen - und insbesondere für alle Grundlagenlehrveranstaltungen, in denen man die meisten Tutoren findet - ist das völlig egal.