Nur was macht man (jetzt mal rein prinzipiell, unabhängig davon, was der Herr Lüftl oder sonst irgendwer schreibt) in dem Fall, wenn ein ehrlicher Wissenschaftler durch seine Nachforschungen zu dem Schluß kommt, daß von den bisherigen Erkenntnissen irgendwas falsch ist? Darf der das dann nicht veröffentlichen?
(Mir ist ja bis heute ehrlich gesagt nicht ganz klar, was ich unter "Relativieren des Holocaust" genau verstehen soll, und was der Begriff alles umfaßt. Vielleicht liegts ja daran)
Also hier noch mal der link:
http://www.erinnern.at/e_bibliothek/r…ie%20Chemie.pdf
Auszüge:
Im Konzentrationslager Belzec wurden 1941 und 1942 Menschen in Gaskammern mit Motorabgasen getötet. Der Motor war, soweit das rekonstuierbar ist, ein großer Diesel- motor, möglicherweise aus einem russischen Panzer. Dipl.-Ing. Walter Lüftl meint aber, mit Gutachten beweisen zu können, daß Dieselabgase auf keinen Fall geeignet gewesen wären, die Menschen zu töten. Folgt man der irrigen Ansicht, wäre zu schlie- ßen, daß der Holcaust in diesem keineswegs unwichtigen Detail so nicht stattfinden hätte können.
Dipl.-Ing. Walter Lüftl beklagt nun, daß er solche Gutachten seit 1992 nicht mehr erstellen darf. Das novellierte Verbotsgesetz 1945 stellt in ' 3h das Leugnen oder grobe Verharmlosen des nationalsozialistischen Völkermords (die "Auschwitzlüge") unter Strafe. Er käme mit solchen Gutachten aber vermutlich auch mit ' 288 StGB 1974 in Konflikt. Das Strafgesetz stellt das Erstatten falscher Gutachten unter Strafe. Sollte ein weniger gut informierter Leser des Artikels im Vertrauen auf die Kompetenz des Ge- richtssachverständigen und Kammerfunktionärs tatsächlich ein Auto in einer winzigen geschlossenen Garage ohne Abzug reparieren wollen, trifft den Fachmann, der die falsche "Gutachterliche Information" gibt, die Verantwortung. Deshalb sei hier die War- nung wiederholt: Gleichgültig, welche Meinung Sie vertreten, lassen Sie niemals den Motor in der geschlossenen Garage laufen!
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. Dipl.-Ing. Lüftl meint, die vielen Menschen hätten in den engen Gaskammern zu wenig Luftraum zur Verfügung gehabt und hätten, infolge Sauerstoffmangel, ersticken müssen. Dabei übersieht er, daß Gaskammern, in die Motorabgase eingeleitet wurden, nicht dicht sein konnten. Wären die Gaskammern luftdicht gewesen, wie das später bei den Gaskammern, in denen Zyklon B verwendet wurde, der Fall war, hätte beim Einleiten der Motorabgase ein Überdruck entstehen müssen und der Motor wäre abgestorben. Dipl.-Ing. Lüftl meint, daß Dieselabgase die Menschen nicht innerhalb von 30 Minuten töten hätten können. Dabei geht er von falschen Voraussetzungen aus. Die Menschen hätten vielleicht überlebt, wären sie gut genährt, ausgeruht und ruhig gewesen und hätte der Motor nicht mehr als 0.1% Kohlenmonoxid im Auspuffgas geliefert. Die Menschen waren aber hungrig, erschöpft und in Panik, der Motor entsprach nicht den heutigen Abgasnormen und wurde mit Treibstoff zweifelhafter Provenienz betrieben.
wenn ein mensch solche aussagen tätigt bedarf es meiner Meinung nach keiner gerichtlichen Verurteilung, um KEINE Ehrung von der TU zu bekommen !
Also bitte lests es euch durch falls ihr dran zweifelts die obrigen Aussagen sind nicht mal die Spitze des Eisbergs ...
Von einem Rektor sollt ma sich doch mehr erwarten als dem Revisionisten Lüftl eine Medaille umzuhängen und ihm die Hand zu drücken. Und nicht erst nach "öffentlichen Druck" solche nichtssagenden Statements abzugeben.
Intressant auch der Wikipediaartikel (erst am 18.12 angelegt): Auszugsweise:
Die Studie wurde in der neonazistischen Zeitschrift Halt von Gerd Honsik angekündigt und in Auszügen veröffentlicht. Weitere Auszüge erschienen im Neonazi-Blatt Sieg.
Nachdem ein Artikel der Wirtschaftswoche Lüftls Engagement aufgriff, wurden gegen ihn Voruntersuchungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz eingeleitet. Daraufhin musste Lüftl 1992 als Präsident der Ingenieurkammer zurücktreten.
In einem Leserbrief rühmte Walter Lüftl sich 2004, er habe schon viele „Katakombenrevisionisten“ erzeugt:
„Sie glauben nicht, wieviele Leute ich schon beim Heurigen zu Katakombenrevisionisten gemacht habe. Sie alle haben aber dann in der Folge, wenn sie das nach dem Aha-Erlebnis erworbene Wissen über die Wahrheit weitergeben wollen, das Problem, in ihrem Freundes- und Familienkreis anzuecken, weil die Leute beim Holocaust eben ‚Glaube und Fakten‘ nicht auseinander halten können. Deswegen habe ich ja schon 1991 den Titel so gewählt. Mir war das ja bewußt.“
Im Dezember 2009 wurde bekannt, dass die TU Wien Walter Lüftl aus Anlass seines fünfzigjährigen Sponsionsjubiläums mit der Verleihung des Goldenen Ingenieurdiploms geehrt hatte. Rektor Peter Skalicky verteidigte gegenüber der Tageszeitung Der Standard die Ehrung mit den Worten „Wir haben extra nachgefragt. Die Fakultät hat die Verleihung befürwortet.“ Nach zahlreichen Protesten bot Skalicky dem amtierenden Wissenschaftsminister Johannes Hahn seinen Rücktritt an, was dieser jedoch ablehnte. Skalicky setzte eine Kommission ein, die bis Anfang 2010 die Umstände der Ehrung Lüftls untersuchen soll. Die Affäre erregte auch in Polen Aufsehen.