Programmiererin für Simulationstool gesucht

  • …das MoreSpace projekt sucht ab sofort für ein halbes jahr eine(n) programmierer/in für 20 stunden die woche, die eine als prototyp vorliegende simulation von raumbuchungen an der TU WIEN nun "für echt" ausprogrammiert. Form der Beschäftigung ist: im Projekt angestellt. Bei gleicher Qualifikation werden weibliche Bewerberinnen bevorzugt.


    details:

    • plattform ist aller wahrscheinlichkeit nach java, mit eingebauter scripting-sprache (jython? groovy?).
    • datenbank wirds auch geben (mysql?)
    • es ist noch nicht entschieden, ob die gui für web oder desktop entwickelt wird. wenn desktop, dann höchstwahrscheinlich swing. wenn web, dann vielleicht irgendein framework wie zkoss.


    Bewerbung (muss jetzt nicht grossartig detailliert sein, wir reden dann eh) an:


    Niki Popper (niki [PUNKT] popper [AT] drahtwarenhandlung [PUNKT] at)
    oder
    Gabriel Wurzer (wurzer [AT] iemar [DOT] tuwien [DOT] ac [DOT] at)

  • Nach meinem Wissensstand ist es ohne eine wirklich sehr gute Begründung nicht erlaubt ein Geschlecht zu diskrimminieren.
    (Auch nicht das männliche ;) )


    Davon abgesehen ist die Jobbeschreibung sowieso na sag ma mal creativ.

  • Eine Stellenausschreibung wie diese ist laut dem Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz - GlBG) verboten


    Zitat

    § 9. (1) Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens) nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen.


    http://www.ris.bka.gv.at/Gelte…n&Gesetzesnummer=20003395


    Sollte irgendjemand wegen dieser Stellenausschreibung Anzeige erstatten ist mit einer Geldstrafe in Höhe von 360€ zu rechnen.

    Zitat

    § 10. (1) Wer als Arbeitsvermittler/in entgegen den Bestimmungen des § 9 Abs. 1 einen Arbeitsplatz nur für Männer oder Frauen ausschreibt, ist auf Antrag eines/einer Stellenwerbers/Stellenwerberin, der Anwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt oder einer Regionalanwältin von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis 360 Euro zu bestrafen.

  • Hier gilt nicht das Gleichbehandlungsgesetz, sondern das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das keine solche Strafvorschrift vorsieht.


    Die einzige Möglichkeit, dagegen vorzugehen, wäre eine Zivilklage nach § 17 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz.

  • Das Projekt wird im Rahmen des Programmes Fempower Innovation durch das ZIT (Zentrum für Innovation und Technologie) gefördert. In diesem Projekt muss die Frauenquote über einem gewissen Wert lieden, und da bisher eine Kollegin mitgearbeitet hat wird man das wohl nur wieder mit einer Mitarbeiterin schaffen. (Ich glaube das heißt "positive Diskriminierung" und der Name sagt ja schon finde ich, dass das durchaus problematisch ist). Naja - ich werde mal den FördergeberIn fragen, wie man das korrekt macht. Derdie sollte sich ja auskennen damit..;-) Sorry fuer die Unstimmigkeiten, niki popper

  • danke für die rückmeldungen, klar: auch positive diskriminierung ist problematisch. habe den text des postings geändert um den hintergrund zu erläutern, sorry wenn das jemanden geärgert hat, egal ob -er, -in, oder -x! gabriel

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