Beiträge von Apfelsaft

    Ich habe mein Studium 2012 abgeschlossen und bin seit 2015 Freelancer. Dadurch habe ich das für mich perfekte Gleichgewicht zwischen interessantem Job und Gehalt gefunden. Man arbeitet zwar oft an eher langweiligen 08/15-Projekten, was für mich aber in Ordnung ist, da ich die Projekte ja alle paar Monate wechseln kann. Zwischendurch kann man dann auch mal ein interessanters Projekt für weniger Geld einschieben oder an einer eigenen Idee arbeiten.

    Ich habe derzeit mehr Aufträge als ich erledigen kann und möchte deshalb einen davon auslagern. Es geht um eine iPhone App für eine Immobilienfirma. In der App sollen die Projekte des Unternehmens gezeigt werden. Vereinfacht ausgedrückt: Bilder von Häusern und textuelle Beschreibung. Eine Interaktion mit dem Nutzer ist nicht vorgesehen. Das Appdesign ist bereits vorhanden und muss nur noch umgesetzt werden.

    Die App soll nativ entwickelt werden, ob mit Objective-C oder Swift ist die Entscheidung des Entwicklers. Die Bezahlung erfolgt auf Projektbasis.

    Bei Interesse bitte ich um Kontaktaufnahme per PM oder per Mail an daniel@zauberbohnenfabrik.at

    Ich gebe vor dem Release meistens eine Beta Version an Bekannt aus, lade sie mit der Bitte um Feedback in diverse Foren und nutze auch betafamily.com.
    Von den Testern erwarte ich gar nicht unbedingt sinnvolles Feedback, sondern hoffe, dass es auf möglichst vielen unterschiedlichen Geräten installiert wird und ein paar Crash Reports in Google Analytics landen.

    Mein iPhone hat heute den Geist aufgegeben. Ich habe es vor 5 Monaten gekauft und habe den Händler informiert, dass ich die Gewährleistung in Anspruch nehmen werde. Der Händler weigert sich allerdings das Gerät anzunehmen und hat mich an Apple verwiesen. Der Händler ist dazu verpflichtet den Gewährleistungsfall abzuwickeln, aber ich überlege nun ob ich statt mit dem Händler zu streiten einfach die Apple Garantie in Anspruch nehme. Allerdings frage ich mich ob mir dadurch Nachteile entstehen könnten. So weit ich weiß liegt in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung die Beweislast dafür ob ein Schaden bereits bei der Auslieferung vorhanden war nicht beim Verbraucher. Gilt das nun auch wenn ich die Herstellergarantie von Apple einfordere statt die gesetzlichen Gewährleistung vom Händler?


    Für uns und auch die Personen, die sich bewerben, soll der Hauptfokus auf eine Arbeit sein, die man gerne macht und man darin Erfahrung sammeln möchte, und nicht wegen dem Geld.


    Sicher kannst du auch viel bei uns verdienen, aber der Fokus ist auf Erfahrung, von der du bei uns viel mehr hast als bei anderen Unternehmen, wo du nur eine untergeordnete Rolle spielst.


    Eine Berufserfahrung bei uns ist definitiv auch bereits ein enormes Plus im Lebenslauf für spätere Bewerbungen nach Studienabschluss.

    Das sind alles Umschreibungen für "Wir sind zu geizig um ein ordentliches Gehalt zu zahlen. Irgendein Idiot wird schon auf unser Geschwafel reinfallen und den nehmen wir dann ordentlich aus."

    Klingt irgendwie als hätte irgendein Marketing Mensch gefordert, dass möglichst viele englischsprachige Begriffe in die Stellenausschreibung müssen weil die jungen Leute von heute total darauf abfahren. Spätestens bei "Experience-on-the-job" habt ihr damit übertrieben.

    nach abzug der steuern verdient unsere putzfrau (die eine ausgezeichnete arbeit liefert!) in etwa das doppelte. ohne jetzt die tätigkeit des reinigungspersonals herunterzusetzen, sind die anforderungen an diese ausgeschrieben stelle doch etwas höher.


    Ich weiß ja nicht was deine Putzfrau alles leistet, aber das gebotene Gehalt finde ich für einen Teilzeitjob neben dem Studium nicht schlecht. Umgerechnet auf eine Vollzeitanstellung käme man auf ca. 2700 Euro Butto im Monat. Viele Firmen bieten einem frisch gebackenen Dipl.Ing. weniger als Einstiegsgehalt an. Es bleiben natürlich die Nachteile des freihen Dienstverhältnisses, aber wie gesagt, für einen Nebenjob nicht schlecht.

    Wie kann man als Programmierer ein Grundgehalt von 1400 € / Monat bekommen?
    Laut Kollektivvertrag sind Programmierer in ST1 und da hat man selbst als Berufseinsteiger 2065 € Mindestgehalt. Das wären also 28 910 € Jahresgehalt.


    Der IT Kollektivvertrag gilt nur wenn der Arbeitgeber aus der IT Branche ist. Arbeitest du z.B. als Softwareentwickler bei einem Hanelsunternehmen gilt der Kollektivvertrag für Handelsangestellte.

    Beim im Inserat angeführten Verdienst handelt es sich um das Mindestgehalt laut Kollektivvertrag. Das tatsächliche, reelle Gehalt richtet sich nach den eigenen Vorstellungen, persönliche Qualifikation bzw. Erfahrungen und den marktüblichen Gepflogenheiten.

    Ich weiß nicht wie es anderen geht, aber ich ignoriere Ausschreibungen mit einem derart niedrigen Mindestgehalt, weil ich das Gefühl habe, dass das Unternehmen möglichst billig wegkommen will. Das kollektivliche Mindestgehalt anzugeben ist verpflichtend, aber es ist nicht verboten hinzuschreiben was man tatsächlich zu zahlen bereit ist. Es ist klar, dass das tatsächliche Gehalt von vielen Faktoren abhängt und nicht festgelegt werden kann ohne den Bewerber zu kennen, aber bei einem so niedrigen Mindestgehalt wie hier überlegt man es sich schon ob man sich überhaupt die Mühe machen soll eine Bewerbung zu schreiben und zu einem Gespräch zu gehen. Ich habe auch schon Stellenausschreibungen gesehen in denen stand das Gehalt bewegt sich zwischen 20.000 und 60.000 Euro, je nach Qualifikation und Erfahrung. Dort weiß man als Bewerber zwar auch nicht wie viel man am Ende bekommt, aber man sieht zumindest, dass das Unternehmen bereit ist ordentlich zu zahlen wenn man der Richtige ist.

    Wobei ich ehrlicherweise die ganze Aufregung nicht verstehe...das Gesetz verpflichtet uns dazu das KV-Grundgehalt anzugeben. Zusätzlich dazu haben wir recht deutlich dazu geschrieben, dass Überbezahlung möglich ist.


    1. Das Gesetz verbietet euch aber nicht das tatsächliche Mindestgehalt anzugeben.
    2. Auch 50€ mehr sind eine Überbezahlung. Niemand hat Lust zu einem Bewerbungsgespräch zu gehen, nur um dort dann festzustellen, dass das tatsächliche Mindestgehalt immer noch zu niedrig ist.

    Zitat

    Der Rest hängt dann vom Verhandlungsgeschick der Bewerber ab- das ist in der Wirtschaft nun einmal so.


    Wer mit Bananen bezahlt, bekommt nur Affen - das ist in der Wirtschaft nun einmal so.

    Bitte berücksichtigen:

    Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
    § 9. (2) der Arbeitgeber oder private Arbeitsvermittler gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts ist verpflichtet, in der Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.

    Zitat

    § 9 (2) der Arbeitgeber oder private Arbeitsvermittler gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts ist verpflichtet, in der Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.

    Zitat

    (2) Wer als Arbeitsvermittler entgegen den Bestimmungen des § 9 Abs. 2 in die Stellenausschreibung die in Abs. 2 angeführten Angaben nicht aufnimmt, ist auf Antrag eines/einer Stellenwerbers/Stellenwerberin, der Anwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt oder einer Regionalanwältin beim ersten Verstoß von der Bezirksverwaltungsbehörde zu ermahnen und bei weiteren Verstößen mit Geldstrafe bis 360 Euro zu bestrafen


    http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…nummer=20003395

    Außerdem habt ihr vergessen eure Kontaktdaten anzugeben...

    Irgend so einen Klugscheißer gibt's immer, der damit kommen muss ..

    Wenn du schon so gscheite Einwürfe hast, dann erkläre es ihm dann auch bitte im Detail, was damit gemeint ist. Wenn nicht, dann bringt ihn die kurze Erklärung der Vorposter weiter, als dein nutzloses Posting.


    Ganz einfach: Chris will Programmierer werden. Dazu muss er keine Differentialgleichungen lösen können, er muss nicht wissen was das Pumping-Lemma aussagt und auch mit logikorientierter und funktionaler Programmierung wird er in seinem Job wahrscheinlich nie zu tun haben. Wenn er sich für ein Informatikstudium entscheidet muss er aber auch die eben genannten Dinge lernen, was ziemlich unnötig ist wenn man schon weiß, dass man Programmierer werden will und das alles nicht unmittelbar braucht.


    So nun meine Frage auch an Arbeitgeber sowie an alle!
    ist damit ein einstieg in einer Junior position möglich oder ist das doch zuwenig!


    Die Kurse scheinen die wichtigsten Grundlagen abzudecken, es kommt aber natürlich darauf an wie tief das ganze geht. Sehr hilfreich ist jedenfalls wenn du neben den Kursen selbstständig das eine oder andere Projekt realisierst. Dann hast du etwas vorzuweisen und die Firma bei der du dich bewirbst kann sich besser vorstellen was du drauf hast.