Blue screen.

  • Hi!

    Ich habe mir einen Medion Laptop (Athlon XP-M 2500, S3 Savage8, 256, 30, bla.) gekauft, bekomme aber dauernd den 'Blue Screen' :mad: mit jedes mal einer anderen Fehlermeldung. z.B. IRQL_NOT_LESS_OR_EQUAL, Page Fault im nicht adressierbaren Bereich, usw.
    Hat jemand von euch das auch gehabt, und wenn ja, wie habt ihr das behoben?

    Ich habe das Zeug auf jeden Fall zurück in die Firma geschickt und warte schon seit länger als 2 Wochen auf dem Rechner. Had jemand eine Ahnnung wie lange sowas üblicherweise bei der Garantie dauert?

    lg, r.

  • Hättest nicht zurückschicken sollen bei Windows BSODs sind das meistens Software/Treiber Fehler. :rolleyes:

    Religion ist ein Glaube,
    Wissenschaft als Teilgebiet ist ein Glaube,
    die Wahrheit liegt in der Gegenwart des Menschen.

  • Zitat von Heavy

    Hättest nicht zurückschicken sollen bei Windows BSODs sind das meistens Software/Treiber Fehler. :rolleyes:

    na entschuldigung, aber es waren die treiber mit denen der notebook geliefert wurde. asonsten habe ich es versucht sämtliche treiber zu deinstallieren und mit dem rechner so zu arbeiten. -> das gleiche ergebnis :confused:

    lg, r

  • Der Laptop ist wieder da! *jubel* Das Problem war, dass das MB hin war! Haha! Ich hatte also recht! :shinner:

    lg, r.

  • Für alle die es interessiert, wie lange sowas dauern darf:

    Da mein Notebook ebenfalls spinnt, hab ich mich da ziemlich genau Informiert. Wenn euch auffällt, dass mit eurem elektronischen Zeugs was nicht stimmt, muss man unmittelbar, nachdem der Fehler festgestellt wurde den Händler von dem Mangel informieren (z.b.: schriftlich per einschreiben).

    Und damit so eine Reparatur nicht ewig dauert, könnt ihr einfach eine Nachfrist setzen. Im Konsumentenschutzgesetz ist dafür ein Standardmäßiger Zeitraum von 14 Tagen vorgesehen!

    Das muss allerdings nicht sein. Man darf selbst abschätzen, wie lange die Reparatur dauern darf. Ich würde nicht mehr als 5 Tage zur behebung eines Solchen Mangels einräumen.

    Sollte der Mangel nicht behebbar sein, so kann man auf Wandlung des Kaufvertrages bestehen. d.h: Entweder ich handle mir mit dem Händler einen Preisnachlass aus, oder ich verlange das Geld zurück.

    Noch was zur Gewährleistung: Gewährleistungsfrist ist zwar 2 Jahre, aber besser ist, man reklamiert innerhalb der ersten 6 Monate. Innerhalb dieser Zeit kann nämlich von vornherein angenommen werden, dass der Mangel bereits vorhanden war wie das Gerät gekauft wurde. D.h: Behauptet der Händler, dass der Mangel durch die Benutzung oder durch euer "herumbasteln" an dem Gerät entstanden ist, so muss ER beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht da war.

    Hocus - Pocus, Stop this insanity!

  • wooooow! *schwerbeeindruckt* :ahhh:

    bin aber nur ein armer informatiker. nixwiss recht. :shinner:

    lg, r.

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