Notebook-Problem: Garantieanspruch weg bei Festplattentausch?

  • Hallo,

    Ein Freund von mir hat ein Notebook "Cytron TCM Edition" Modell Nr.
    MAM2010 Notebook PC. Beim Einschalten rührt sich nix mehr. Er hat noch
    ein zweites Notebook vom selben Typ und würde gerne versuchen,
    zumindest die Daten zu retten, indem er die Festplatte des kaputten
    Notebooks temporär in den noch intakten stöpselt. Weiß jemand, ob
    dadurch der Garantieanspruch (den er noch hat) verloren geht? Wie
    stellen die fest, daß man da selbst herumgeschraubt hat? Mit welchen
    Kosten müßte man bei einer professionellen "Datenrettungs-Firma"
    rechnen? Oder hat jemand vielleicht eine noch bessere Idee? Danke!

    Schöne Grüße,

    Philipp

  • den garantieanspruch verlierst du mit sicherheit, wenn du selber daran herumwerkelst!!! das merkt man auf jeden fall! ich hab gute erfahrungen damit gemacht! diagnose und KVA ist kostenlos! die kosten der datenrettung an sich bewegen sich so ab 400 euro aufwärts! hatte leider slbst mal das vergnügen dort aufzutauchen! mir war es für ein paar urlaubsbilder,...etc einfach zu teuer!


    edit: das wichtigste wenn du den dienst dort in anspruch nehmen willst!!! unter keinem umständen irgendwelche tools über die platte laufen lassen!!!! die zerstören mehr als sie helfen!!!
    außerdem würd ich mich mal an die herstellerfirma wenden bevor ich irgendwas anderes mach!!!!

    keine ist besser als eine dämliche :)

  • Zitat von stonemaster

    den garantieanspruch verlierst du mit sicherheit, wenn du selber daran herumwerkelst!!!

    nein, muss nicht sein.
    gewisse hersteller erlaubenen diverse arbeiten, wie z.b. ram aufrüsten, cd/dvd-rom tauschen, oder auch festplatte tauschen. in der c't gabs da mal eine schöne übersicht wer was erlaubt.

    im notfall bei support erkundigen was man darf, ob es die möglichkeit gibt dass sie die festplatte bei einer raperatur auf keinen fall löschen (bei asus gibts das z.b.), oder ob sie dir falls die festplatte getauscht werden muss auch die defekte zurückschicken können.

  • Der c't-Artikel: http://www.pc.ibm.com/de/otherfiles/ct_2503_150_160.pdf

    Mein Notebook (Compaq Presario) hat sich vor ein paar Monaten auch nicht mehr einschalten lassen. Ich habe dann die Festplatte ausgebaut und die wichtigen Daten mit einem 2,5"/3,5"-Adapter kopiert. Garantieverlust gab es dadurch offenbar nicht (nachgefragt/nachgelesen habe ich das aber nicht!), HP hat mir auf jeden Fall anstandslos den Fehler behoben (Mainboard getauscht).

    Tobias

  • Zitat

    Cytron TCM Edition


    Eduscho verkauft auch schon Notebooks ? :D

    Ruf beim Hersteller an, die sagen dir ob dus aufmachen darfst oder nicht, hab ich bei einem IPC (allerdings Desktop, aber versiegelt) auch getan, und die haben gemeint das sei kein Problem, und wirklich habe ich danach die Garantie noch in Anspruch genommen (wen wunderts bei IPC, den Fehler mach ich kein zweites mal).

    Greets X :coolsmile

  • Zitat von Alex_K

    nein, muss nicht sein.
    gewisse hersteller erlaubenen diverse arbeiten, wie z.b. ram aufrüsten, cd/dvd-rom tauschen, oder auch festplatte tauschen.

    ich meinte auch die festplatte!!! :) ich kenn kein billigsdorfer notebook, bei dem der festplattendeckel nicht versiegelt ist!!! jedenfalls würd ich mir auf jeden fall vorher einen garantieanspruch der auch nach öffnung und ausbau der platte gilt, bestätigen lassen (schriftlich natürlich)!

    keine ist besser als eine dämliche :)

  • Zitat von stonemaster

    ich kenn kein billigsdorfer notebook, bei dem der festplattendeckel nicht versiegelt ist!!!

    laut der c't liste ist es auch bei gericom, medion (nach anfrage bei der hotline) und elitegroup erlaubt ;)

    da die billig notebooks in der regel vom gleichen hersteller mit anderem aufkleber kommen ist es nicht mal so unwahrscheinlich dass auch die gleiche firma mit der service beauftragt wird, und somit ein tauschen der festplatte erlaubt ist.
    aber nachfragen würd ich auch auf jeden fall.

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