unselbstständige Arbeit + 730 EUR Honorarnote?

  • Da ich derzeit an einem Projekt arbeite und das irgendwie offiziell abrechnen muss, sollte ich eine Honrarnote stellen. Da ich aber noch nebenbei einer unselbstständigen Tätigkeit nachgehe und das sich mit Studien- bzw. Familienbeihilfe wunderbar ausgeht, nun meine Frage: Es gibt ja die veranlagungsfreie Grenze (aus selbstständiger Arbeit) von EUR 730,00 pro Jahr. Ich frage mich, wenn ich eine Honorarnote in/unter dieser Höhe ausstelle, ob bzw. welche Auswirkungen das auf die Studien- bzw. Familienbeihilfe (Zuverdienstgrenzen!) hat. Wird das zum unselbstständigen Gehalt hinzugerechnet?
    Da man das ja dem Finanzamt nicht mitteilen muss, sollte es eigentlich keine Auswirkungen haben, oder? Weiss darüber jemand genau bescheid?
    Leider konnten mir die Webseiten der ÖH, AK,... keine Antwort darauf geben.

    *** Ich würde gern die Welt verändern, aber Gott gibt mir den Quelltext nicht ***

  • Dein EINKOMMEN muss unter ~8000 Euro liegen im Jahr für die Familienbeihilfe iirc

  • Dein EINKOMMEN muss unter ~8000 Euro liegen im Jahr für die Familienbeihilfe iirc


    das ist mir schon bekannt.
    nur bei der studienbeihilfe ist es so

    Zitat
    • € 7.195,- (bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften), bzw.
    • € 5.814,- (wenn im Einkommen auch selbständige Einkünfte enthalten sind)

    die frage ist nun, da man diese EUR 730,00 nicht dem Finanzamt melden muss (sprich keine Einkommenssteuererklärung, keine Meldung bei Sozialversicherung, keine Meldung seitens des Auftraggebers gegenüber dem Finanzamt), kann das ja auch die Studienbeihilfenstelle nicht wissen. Und somit ist die verminderte Grenze von 5.814 ja auch nicht zutreffend und die Einkommensgrenze bleibt bei 7.195, oder?

    *** Ich würde gern die Welt verändern, aber Gott gibt mir den Quelltext nicht ***

  • Woher hast du die Info von veranlagungsfreier Grenze von 730,- und was genau heißt veranlagungsfrei ?
    Ich kenne nur die:
    Unter 10900 Jahreseinkommen (selbständig+unselbständiges Einkommen zusammengezählt) keine Verpflichtung zur Einkommenssteuererklärung.

    Sobald Du selbständiges Einkommen hast, gilt die "5814,-" Grenze für die Studienbeihilfe.
    Das wäre dann wohl oder übel der Fall, Dein derzeitiges Einkommen ist darüber, es würde den Verlust der Studienbeihilfe bedeuten.

    Deine Argumentation ist die nicht Überprüfbarkeit, solange man keine Einkommensteuererkläung abgeben muß ?!

    Das stimmt nur teilweise.

    Wird die Firma bei der Du die Rechnung legst geprüft, haben die Prüfer oft die unangenhme Eigenschaft, Werkverträgler etc. zu durchleuchten ...
    Freie Dienstnehmer muß der Auftragsgeber bei der Finanz melden.

    Ähnliches gilt natürlich auch für Nichtabgeben einer Einkommensteuererklärung bei Überschreiten von 10900.

    Die Wahrscheinlichkeit, daß die Studienbeihilfenstelle dahinterkommen kann ist dennoch meiner Einschätzung nach recht nahe bei Null.

    Bei der Rechnung auf die UST-aufpassen !
    Nicht ausweisen, darauf hinweisen, daß Du laut Kleinunternehmerregelung von der UST befreit bist.
    o.w müßtest Du noch die UST dafür ans Finanzamt abführen.

    hth, lb


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  • ich hab dies so verstanden dass du die 730 Euro einmalig bekommen kannst und das Finanzamt gar nichts davon wissen muss?!?

    Musst aber aufpassen wenn das geht (legal) oder halt schwarz (ist ja im Finazamt bei 730 Euro, einmalig, sicher egal) dann musst auch denken dass dies nicht in den Berechnungszeitraum für die Pension einbezogen wird!
    wenn du allerdings nen anderen job hast so nebenbei dann ists meiner Meinung nach egal und du kannst dir die 730 Euro einfach auszahlen lassen!

    Verlangst ja bei Abschluss des Projekts also brauchst auch keine Sozialversicherung bezahlen etc, du zahlst ja nichtmehr!

    Du musst nur darauf achten dass du nicht über eine bestimmte summe kommst, die pro Jahr existiert (wird vom Finanzamt jährlich neu festgelegt).
    Wenn du über diese Summe kommst bekommst keine Familien/Studienbeihilfe (ok für Studienbeihilfe gibts nen Extra Betrag der nicht überschritten werden sollte)
    wie auch immer dafür wird dein Jahreseinkommen abzüglich aller Ausgaben wie studiengebühren, pc, laptop was auch immer du "beruflich" gebraucht hast, bzw einen Betrag für deine Gesundheitsvorsorge (fixbetrag)... und weiß ich was noch alles!

    also Sprich der Betrag der nach deinem "steuerausgleich" bzw "arbeitnehmerveranlagung" übrig bleibt....

    ALso wenn du an deiner sonstigen Einnahmesituation nichts verändert hast und du jetzt Familienbeihilfe und Studienbeihilfe bekommst dann würd ich sagen ists egal ob du dem Finanzamt was davon schreibst oder nicht - wegen einmaligen 730 Euro wirds dennen egal sein, da wäre der Aufwand höher...
    und bei 730 Euro kann dir maximal passieren dass du einen teil davon zurückzahlen musst, klagen wird dich deshalb kein Finanzamt!


    Ich will natürlich hier keinem empfehlen illegale Zahlungen zu empfangen...
    Aber mit nem Akademikergehalt ziehns dir eh soviel scheiß viel so echt verdammt viel ab!
    und das wird bis wir fertig sind mitn studium sicher nicht weniger:)
    also dann werden wir eh das finanzamt erhalten und während dem studium kann wohl jeder Student 730 Euro brauchen (möglichst steuerfrei)

  • 730 EUR ---> siehe z.B. AK Wien

    das mit der USt ist mir bekannt.
    ich möchte auch nicht mehr an honorarnoten legen als eben dieser freibetrag von 730 EUR!

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  • Ak, danke für den Link, wieder was gelernt :)

    Ändert aber IMHO nix.

    Der 730,- Freibetrag also auch die 10900 Gesamteinkommensregelung sind steuerrechtlicher Natur.

    Da die 10900'er Regel in Deinem Fall ca 3000,- steuerfrei zulassen würde ist die Existenz der 730'er Regelung in diesem Kontext irrelvant.

    Die Regeln für die Studienbeihilfe haben nichts damit zu tun; sie sind eindeutig.

    Überprüfbarkeit ist wie schon erwähnt eine andere G'schichte.

    Mfg, lb


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  • ok, das hat jetzt ein wenig licht in die sache gebracht.
    fazit: wenn man mit unselbstständigen + selbstständigen Einkünften unter € 5.814,- bleibt, kein problem; ansonsten reduzierung der studienbeihilfe bzw. ggf. rückzahlung ;(

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  • Andere Idee: Honorarnote auf eine vertrauenswürdige Person ausstellen, die kein Problem mit den 730,- hat.
    (weder steuerlich noch mit irgendwelchen Beihilfsgrenzen)
    Sie sollte halt so vertraunswürdiug sein, daß sie Dir das Geld überweist und nicht behält ;)

    mfg, lb


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