hey..
ich beziehe alimente von meinem vater und hätte ein angebot im august und im september zu arbeiten (40h woche und 1000+ € im monat).
meine frage wäre jetzt wonach richtet sich die bezugsfähigkeit der alimente?
auf help.gv.at steht dass einkünfte aus der ferialtätigkeit nicht darunterfallen.
weiß da jemand was genaueres...?
im abgb hab ich nur was gefunden von wegen wenn ich kein eigenes geregeltes einkommen bzw vermögen habe..
lg..