Rechnung - Vorlage, relativ dringend!!

  • Hallo

    Hab für einen Kunden was entwickelt und wollt gerade die Rechnung schreiben und find meine tolle vorlage nicht mehr. Da ich nie eine HAK oder dergleichen von innen gesehen habe und absolut keine Ahnung habe worauf man da achten muss wollte ich fragen ob mir irgendjemand eine vorlage schicken könnte. Wär echt super

    Und zwar brauch ich so eine wo keine MwSt dabei ist da ich ja kein Unternehmen habe (ich darf nur maximal bis 8000 oder so im jahr steuerfrei verdienen). Ich glaub das heisst Werkvertrag wenn ich mich nicht täusche. ALso wenn irgendjemand sowas hat und weiss was ich meine bitte um hilfe ;)

  • hm, soviel ich weiß, musst du die mwst schon angeben, eben weil du kein unternehmen hast..
    reicht keine honorarnote? Die stellt man bei freien Dienstverträgen normalerweise
    Vorlage zB: http://www.htu.at/user/downloads…58e4fbe8d59d2ff

    ich musste nämlich bei der nachhilfe auch eine honorarnote schreiben und die nette dame, bei der ich das abgeliefert hab, hat mir dann geschrieben:

    Sind Sie vorsteurabzugsberechtigt? Haben Sie eine UID-Nummer?
    Wenn ja: Beim Nettobetrag xxx angeben 20% Ust berechnen = € yyy (die Sie auch ans Finanzamt abführen müssen!!!!) Beim Bruttobetrag dann folglich € zzz.
    Falls Sie nicht vorsteuerabzugsberechtig sind und keine UID-Nr. besitzen sowohl beim Nettobetrag als auch beim Bruttobetrag € zzz angeben. Bei Ust einen Strich machen.

    :cheer: manamana :dance: düdüdüdüdü :trampolin: :cheer:

  • Ich arbeite selbst auf Werkvertragsbasis, bin aber auch weder Betriebswirt noch Jurist, also folgende Angaben nur mit Vorbehalt.

    Ein sehr guter Link zum Thema: http://studium.oeh-wu.at/images/stories…chuere_2007.pdf

    1.) Welchen Vertragsverhältnis hast du?
    Freier Dienstnehmer oder Werkvertrag: Ist zwar nicht frei wählbar, aber es gibt durchaus "Gestaltungsspielraum".
    Als freier Dienstnehmer muss sich Prinzipiell der Unternehmer um alles (Sozialversicherung, Steuern, Anmeldungen,....) kümmern.

    Als Werkvertragsnehmer bist du selbst dafür verantwortlich.


    2.)Umsatzsteuerpflicht:
    Meine Honorarnoten enthalten folgenden Satz:
    erlaube ich mir den Teilbetrag von netto € xxx (umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG)

    "Bis zu einem Betrag von 26.400.- Euro (22.000,- Euro netto) gilt eine unechte Steuerbefreiung (”Kleinunternehmerregelung”). Das heißt, dass bis zu diesem Betrag keine Umsatzsteuerpflicht besteht. Honorarnoten müssen daher in diesen Fällen ohne USt ausgestellt werden. Ein einmaliges Überschreiten von max. 15% in 5 Jahren wird dabei toleriert. (§ 6 Abs. 1 Z 27 Umsatzsteuergesetz)"

    3) Honorarnote:
    "Honorarnote (= Rechnung)
    Nach Erbringung der im Werkvertrag vereinbarten Leistungen legst du dem Auftraggeber
    eine Honorarnote, mit welcher das vereinbarte Entgelt gefordert wird. (Das kann entweder
    monatlich erfolgen) oder bei Arbeiten, die zeitlich genau begrenzt sind, nach ihrer Beendigung.
    Honorarnoten sollten detailliert enthalten:
    • Datum der erbrachten Leistung
    • Art/Menge der erbrachten Leistung
    • Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde
    • Name/Anschrift des Leistungserbringers
    • das Entgelt
    • der Gesamtbetrag
    • Zahlungsort (Konto des Rechnungslegers)
    • Zahlungsweise (Bar oder Überweisung)
    • Zahlungsziel (bis wann gezahlt werden soll)
    • eventuell: Umsatzsteuer (Achtung: Wenn du in der Honorarnote USt anführst, musst du
    sie an das Finanzamt abführen, auch wenn du an und für sich nicht USt-pflichtig bist
    (siehe Seite 26).
    Für die ordnungsgemäße Versteuerung deiner Einkünfte und für die Beiträge zur Sozialversicherung
    bist du immer selbst verantwortlich."

  • Danke für die vielen infos!!!!

    Ich habe nie irgendeinen vertrag unterschrieben. Ich hab für die Firma ein Projekt gemacht (355h arbeit) und dass muss ich jetzt verrechnen. ich bin weder beim finanzamt gemeldet noch habe ich einen gewerbeschein noch sonst irgendwas. bin ganz normaler student der kinderbeihilfe bezieht ;)

    Also sollte ich die honorarnote schreiben und anmerken dass ich keine mwst verrechne... ?

    Wieso muss wirtschaft so kompliziert sein ;)

    mfg

  • Im Prinzip kann ein Werkvertrag auch mündlich abgeschlossen werden, was natürlich im Allgemeinen nicht zu empfehlen ist.
    In deinem Fall würde ich das als mündlichen Werkvertrag interpretieren.

  • Da mir die Firma seit langem bekannt ist war die mündliche vereinbarung für mich kein problem.

    Ok, um jetzt einen schlussstrich zu ziehen und ich endlich meine honorarnote schreiben kann:

    Ich schreib Honorarnote rauf, meine SV Nummer, Meine Adresse, Die Adresse des Kunden (muss ich auch die UID der FIrma hinschreiben), Die erbrachte leistun und dann schreib ich noch den wichtigen satz.

    Für die erbrachte leistung erlaube ich mir netto Euro xxx (dieser betrag versteht sich ohne Mehrwertsteuer nach paragraph blabla) zu verrechen. Ich bitte um überweisung auf konto xxx

    Passt das dann so?

    mfg

  • Also rauf muss:
    eine laufende Nummer,
    ein Rechnungsdatum,
    Auftragnehmer,
    Auftraggeber,
    deine UID Nummer (sofern du eine hast),
    Leistung (Ausmaß, Zeitraum, Preis),
    Zahlungskonditionen (bei Überweisung auch Bankverbindung),
    und wenn du keine Umsatzsteuer verrechnest, ein Vermerk, dass du Kleinunternehmer gemäß UStG bist.

  • Ich würde mir nicht nur über die Formalitäten der Rechnung Gedanken machen, sondern auch über die Konsequenzen bei Überschreitung diversester (Einkommens) Limits. (was bei 355h recht leicht passieren kann, je nach Stundensatz)

    GPO hat schon in diese Richutng gepostet, aber weil's wichtig ist:

    Die wären z.B

    Honorarnote/Rechnung ist selbstständige Arbeit ohne Gewerbeschein -> neuer Selbstständiger
    Für neue Selbstständige sind diese Verdienstgrenzen ausschlaggebend (pro Jahr):

    - Umssatzsteuer Meldepflicht: 7.267,28 EUR (ab hier muss Einkommen beim Finanzamt gemeldet werden)
    - Umsatzsteuer Abführungspflicht: 22.000 EUR (ab hier muss Umsatzsteuer abgeführt werden)

    - Einkommenssteuer: 10.000 EUR (je nach Überschreitung zwischen 23 und 50% EST und Abgabe einer Steuererklärung)
    (falls in einem Dienstverhältnis -> Zuverdienstgrenze von 730 EUR pro Jahr!)

    - Familienbeihilfe: 8.725 EUR (Achtung: wer diese Grenze überschreitet muss die gesamte erhaltene Familienbeihilfe in dem Jahr zurückzahlen!)

    - Sozialversicherungspflicht: 6.453,36 EUR (darüber muss man sich der GSVG pflichtversichern = teuer!)
    Falls man Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit haben (z.B. Freier Dienstvertrag) gilt eine Grenze von 3.881,52 (entspricht 12-facher Geringfügigkeitsgrenze)

    - Studienbeihilfe: 5.813,83 EUR

    Weiters interessant:
    - Steuerrechtlich ist das Datum des Zahlungseingangens entscheidend (nicht das Datum der Honorarnote)
    - Die Grenzen gelten i.d.r für den zu versteuernden Gewinn. Oft kann man da noch einiges rausholen.
    - Wer Umsatzsteuer auf der Honorarnote aufführt muss diese auch abführen.

    Die Zahlen sind vom letzten Jahr, haben sich eventuell etwas verändert.
    Bin kein Steuerberater o.ä, also mit Vorsicht zu genießen.
    Soll nur eine grobe Vorstellung geben.

    mfg, lb


    Trading for a living [equities,futures,forex]

  • und noch was wichtiges:
    Bekommst du mehr als diese 6000 Euro "Versicherungsgrenze" und lässt dich NICHT versichern (also nicht im vorhinein) bist du nicht versichtert... das heißt wenn was passiert pech gehabt!

    Kommt die SV im nachhinein drauf dass du "zuviel" verdient hast bist dur rückwirkend trotzdem NICHt versichert musst allerdings eine Versicherung abschließen und im Nachhinein mit einem "Strafbeitrag" von 9% bezahlen....
    http://neue-selbststaendige.at/faqs.php

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