Mustervertrag für Verschwiegenheitserklärung dringend gesucht!

  • Ich würde dringend einen Mustervertrag für eine Verschwiegenheitserklärung (auch Geheimhaltungsvertrag etc. genannt) benötigen.

    Wer kann mir einen übermitteln bzw. wer kann mir sagen, wo man im Netz einen Mustervertrag findet.

    Einmal editiert, zuletzt von Chinchi (17. Juni 2008 um 10:54)

  • Es geht konkret um die Beschäftigung von (unter anderem) Programmierern sowohl für ein bestehendes Projekt als auch für eine neue Idee zwecks rechtlicher Absicherung.

  • ich glaube da kannst du nur vertraulichkeitsvereinbarung machen.

    aber deine aussage mit " (unter anderem) Programmierern" & "als auch für eine neue Idee" macht mich stutzig. vor dem gericht würde wohl (meiner meinung nach) eine geheimhaltungsklausel in so einem fall womöglich nichtig erklärt (am besten solltest du dich rechtlich erkundigen)

    eine neue idee kannst du wohl schwer in so einem fall absichern. (ausnahme wäre wohl lizenzen & patentenschutz. da ich nicht weiss, worum es genau geht, kann ich also nur den weg zu einem rechtsberater empfehlen)

  • Ich denke, das, was ich suche, hat mehrere Namen - Vertraulichkeitsvereinbarung, Geheimhaltungsvertrag etc.
    Ich hätte gerne ein Muster über eine Vereinbarung über die Pflicht zur Verschwiegenheit des Arbeitnehmers im Hinblick auf vor allem sämtliche vertraulichen Daten, zu denen die Programmierer dann natürlich Zugang haben.
    Das Muster soll lediglich als Hilfestellung dienen. Ich muss den Vertrag dann auf meine Bedürfnisse "zuschneiden".

    Ich habe schon vor diesem Eintrag hier eine rechtliche Auskunft eingeholt. Diese ergab - eine Verschwiegenheitserklärung.

    Bei der "neuen Idee" handelt es sich um etwas, was man nicht patentieren lassen kann.

  • Google mal nach NDA (Non disclosure agreement) Muster, so werden Vertraulichkeitsvereinbarungen in der IT Branche auch oft im Deutschen bezeichnet.

    Warum sollt so etwas für nichtig erklärt werden? Ich hab sowas schon öfter unterschrieben, da gehts ganz einfach darum, dass Mitarbeiter (oder auch z.B. Journalisten bis zu einem gewissen Datum) keine Produkt- und Firmengeheimnisse nach außen tragen dürfen. Eine ähnliche Klausel ist in praktisch jedem Dienstvertrag enthalten, NDAs klären die Verhältnisse nur genauer bzw. auch z.B. schon vor einem Dienstverhältnis (Vorstellungsgespräch, Uni-Praktikum, etc...)

    [EDIT: gach gefunden...]
    http://www.advokat.de/vertragsmuster/0_13_0/10.

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