Gewerbeschein ja/nein?

  • Hiho,

    muss ich, wenn ich für eine Firma gelegentlich Bilddaten aufbereite, und dafür Honorarnoten legen will (Betragsmäßig bleib ich damit weit unter allen möglichen geltenden Grenzwerten für Steuer/Familienbeihilfe/Sozialversicherung) einen Gewerbeschein lösen?

    Lt. WKO-Homepage ist Grafikdesign ein "freies Gewerbe" - aber bedeutet das, dass ich keinen Gewerbeschein brauch, oder nur, dass ich zwar einen brauch, aber keine andersartigen Berechtigungen(Meisterprüfung, etc.) zur Gewerbeausübung brauch?

    Bzw. falls ich einen Gewerbeschein bräuchte, gibts irgendwelche Schmähs, mit denen man das umgehen kann?

    Einmal editiert, zuletzt von Mr.Radar (24. April 2009 um 13:08) aus folgendem Grund: typo

  • hiho - nein brauchst du nicht. ich arbeite seit anf. feb. was ähnliches und mein steuerberater hat gesagt, dass ich nichts brauch, weil das jetzt irgendwas neu mit dem freien selbstständigen (oder anderes fancy word) ist. steuererklärung und sva anmelden musst du übernehmen (oder dein steuerberater). sva darfst du nicht vergessen anzumelden, wenn du über 4xxx eur pro jahr mit selbst und unselbstständigen einkünften verdienst

    cheers

    :cheer: manamana :dance: düdüdüdüdü :trampolin: :cheer:

  • Ein großes Danke f.d. Info :)

    ja, ein bissl hab ich mich ja auch schon schlau gemacht, solang ich 2009 unter 4292,88- eur verdien brauch ich keine SV bezahlen und muss das auch nicht bei der SVA d.GW anmelden. Dem Finanzamt ists (Familienbeihilfe) wurscht, wenn ich weniger als ~9000eur im Jahr verdien.

    Mich hats nur etwas verunsichert, weil ich heut mit der WKO telefoniert hab (entwickle dzt. eine SW für die Firma von meinem Vater), und die Lady dort hat gemeint für IT-Zeug (also SW-Entwicklung) muss man ein Gewerbe anmelden. Jetzt steht auf der WKO-Homepage aber sowohl (das offensichtlich nicht anmeldungspflichtige) "Grafikdesign" als auch "Dienstleistungen im Bereich der automatischen Datenverarbeitung" im selben Punkt auf der WKO-Homepage angeführt. :confused:

  • Mich hats nur etwas verunsichert, weil ich heut mit der WKO telefoniert hab (entwickle dzt. eine SW für die Firma von meinem Vater), und die Lady dort hat gemeint für IT-Zeug (also SW-Entwicklung) muss man ein Gewerbe anmelden.


    das ist auch meine letzte Information: sobald man eine Tätigkeit ausübt, die einem Gewerbe entspricht, muss man einen Gewerbeschein dafür anmelden. tut man das nicht, kann man wegen unrechtmäßiger Gewerbeausübung Probleme bekommen.

    das hat durchaus Sinn, damit z.B. nicht jeder ein Lokal eröffnen darf. soweit die rechtliche Lage - inwieweit das wirklich verfolgt wird, weiß ich nicht.

    Johanna Schmidt
    VIS1 Übungsleitung
    CG Vorlesung

  • ja, aber hab ich ein gewerbe, wenn ich ein SW-System im Jahr entwickle und/oder ein paar Grafiken bearbeite?! (ich meine nämlich nein, die dame von der wko dürfte aber "ja" gemeint haben, nur kann ich das eben nicht nachvollziehen...)

  • kost ja "nix" so einen freien gewerbeschen zu lösen... ich hab "dienstleistungen in der elektronischen datenverarbeitung und informationstechnik".... und da fällt ja praktisch alles rein. ;) (und wenn man vorher zur WKO geht und sich so einen neugründerwisch holt, entfallen fast alle gebühren afaik - is aber bei mir schon 6 jahre her...)

    Saying that Java is nice because it works on all OS's is like saying that anal sex is nice because it works on all genders!
    http://www.chuckbronson.net/

    Einmal editiert, zuletzt von MarvinTheRobot (26. April 2009 um 13:46)

  • ja, aber hab ich ein gewerbe, wenn ich ein SW-System im Jahr entwickle und/oder ein paar Grafiken bearbeite?!


    eine gewerbliche Tätigkeit ist (soweit ich das gefunden habe) definiert als selbstständige, nachhaltige Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr mit Gewinnabsicht. wichtig ist die "Gewinnabsicht": Gewinnerzielungsabsicht ist dann gegeben, wenn die Tätigkeit auf Überschusserzielung der Einnahmen über die Ausgaben und nicht bloß auf Kostendeckung gerichtet ist.

    sprich: wenn du im Jahr immer nur so wenig einnehmen wirst wie oben angegeben, sollte das nicht als gewerbliche Tätigkeit gewertet werden, da du keinen Gewinn erzielst. meiner meinung nach - ich bin aber kein Jurist.

    Johanna Schmidt
    VIS1 Übungsleitung
    CG Vorlesung

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!