Ich bekam von meiner Krankenkasse (Eisenbahn & Bergbau)
gestern folgenden Brief:
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Aufgrund der gesetzlichen Lage endet Ihre begünstigte Einstufung zur Selbstversicherung gem. § 16 Abs 2 ASVG mit Ablauf des 30.09.2010 .
Wir ersuchen sie daher ab 1.10.2009 anstatt des bisher vorgeschriebenen Betrags von Euro 24,15 nunmehr den Betrag von Euro 86,61 zur Einzahlung zu bringen.
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Hab mir diesen § 16 Abs 2 ASVG angesehen, das einzige was auf mich zu treffen könnte wäre:
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c) vor dem gegenwärtigen Studium schon ein Hochschulstudium im
Sinne der §§ 13 bis 15 des Studienförderungsgesetzes 1992 absolviert hat
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Bin im WS08 mit dem Bachelor fertiggeworden und jetzt im Master.
Ich weiss aber nicht ob mein Bachelor Abschluss unter §§ 13 bis 15 des Studienförderungsgesetzes 1992 fällt, 1992 gabs ja noch lang keinen Bachelor.
Weiter steht hier noch:
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Doktoratstudien im Anschluss an ein Magisterium oder Diplom gelten nicht als Zweitstudium, wenn die Studienrichtung gleich bleibt.
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Also sollts bei Bachelor/Master ja nicht anderssein ...
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Lit. c) ist nicht anzuwenden für Selbstversicherte, sofern sie während des Hochschulstudium keine selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben.
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Was wiederum auch auf mich zutrifft.
Hat vielleicht irgendwer erfahrung mit diesen Gesetzlichen Bestimmungen ?
Werd eh auf jeden Fall am Montag zur Versicherung hinschaun, aber intressieren würds mich trotzdem.
grüße & schönens Wochenende