Hi Gemeinde,
Haette da eine frage bez. Umsatzsteuer (ist moeglicherweise schon diskutiert worden, hab aber auf die schnelle nichts gefunden).
Fuer "Kleinunternehmer" (Gewerbe) ist das angeben/abfuehren von Ust ja nicht zwingend. Wenn man aber dennoch die Ust auf den Rechnungen angibt, so hat diese auch abgefuehrt zu werden. Ist schon klar, aber besteht die Moeglichkeit eines vorsteuerabzuges im Kleinunternehmer-fall (Regelbesteuerung) ?
Also, ein beispiel:
1) Kleinunternehmer, Rechnungen ausgestellt mit UID und Ust.
1) zahlt im Q. 1000 eur Ust
2) im selben Q. erhaelt lieferungen () mit ausgew. Ust von ca. 400 Eur
Gehe ich recht in der annahme, dass dann "nur" 600 eur steuerschuld vorliegt ? Oder gilt diese rechnung nicht fuer Kleinunternehmer ? Hat das irgendeinen einfluss auf die einkommensteuererklaerung am ende des jahres bei der man recht viel (berufsbedingt) als "gewinnmilderung" angeben kann ?
Vielen herzlichen Dank im voraus, mfg HM