Einzelgesprächsnachweis

  • Hallo, ich brauche dringend einen Einzelgesprächsnachweis von A1 aus dem Jahr 2009. Kann mir da bitte jemand helfen, werde von allen zuständigen Stellen mit "Geht nicht Datenschutz bla blaaa..." abgewimmelt. Es ist wirklich sehr wichtig. Danke.

  • Wieso sollten die diese Daten so lange aufheben? Die zustaendigen Stellen koennten recht haben: aufgrund des Datenschutzes ist es meines Wissens nach nur erlaubt personenbezogene Daten (insb. Verbindungsdaten) fuer die Rechnungslegung od. besondere Dienstleistungen (Einzelgespraechsnachweis - ueblich sind da ein Zeitraum von 80 Tagen) zu speichern.
    Du kannst uebrigens mit einem formlosen Schreiben das Unternehmen dazu auffordern dir alle seine gesammelten personenbezogenen Daten, die dich selbst betreffen, herauszugeben: DSG2000, Paragraph 26 [1][2].

    [1] http://www2.argedaten.at/php/cms_monito…ATEN&s=25302iob
    [2] http://www.argedaten.at/recht/dsg226__.htm

  • Hallo, ich brauche dringend einen Einzelgesprächsnachweis von A1 aus dem Jahr 2009. Kann mir da bitte jemand helfen, werde von allen zuständigen Stellen mit "Geht nicht Datenschutz bla blaaa..." abgewimmelt. Es ist wirklich sehr wichtig. Danke.



    Rein interessehalber... wofür braucht man einen zwei Jahre alten Einzelgesprächsnachweis?

  • Hallo DarkInferno,

    Danke für den Tip.

    Und das geht auch für einen EGN der zwei Jahre zurück liegt?

    Einmal editiert, zuletzt von Taube (6. August 2011 um 19:27)

  • Hallo Paulchen, muss in einem Streit mit meiner Versicherung nachweisen, dass ich zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Nummer angerufen haben. Die wehren sich mit Händen und Füssen mir einen entstandenen Schaden zu bezahlen. Srry - leider echt schlimm und geht ziemlich an die Nieren. :mad:

  • Wieso sollten die diese Daten so lange aufheben? Die zustaendigen Stellen koennten recht haben: aufgrund des Datenschutzes ist es meines Wissens nach nur erlaubt personenbezogene Daten (insb. Verbindungsdaten) fuer die Rechnungslegung od. besondere Dienstleistungen (Einzelgespraechsnachweis - ueblich sind da ein Zeitraum von 80 Tagen) zu speichern.
    Du kannst uebrigens mit einem formlosen Schreiben das Unternehmen dazu auffordern dir alle seine gesammelten personenbezogenen Daten, die dich selbst betreffen, herauszugeben: DSG2000, Paragraph 26 [1][2].

    [1] http://www2.argedaten.at/php/cms_monito…ATEN&s=25302iob
    [2] http://www.argedaten.at/recht/dsg226__.htm


    Weil A1 gerne Daten länger speichert als notwendig.
    Ich zum Beispiel hab in meinem A1 Menü Einzelverbindungsnachweis vom ganzen 2011er Jahr, was ja deutlich länger als 80 Tage sind ;) (2010er dann nicht mehr)

    Taube
    Ob es jetzt noch geht nach diesem A1 Relaunch da mit Telekom und co, wo viel umgestellt wurde, weiß ich nicht. Ich würd sagen: Versuch es einfach, mehr als nein kann nicht passieren. Und immer brav hartnäckig bleiben, erklären wie wichtig das is und gegebenfalls nen Höheren holen lassen

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