SharePoint Developer (m/w)

  • Unser Kunde geht mit ganzheitlichen und innovativen IT- und Organisationslösungen für große und mittelständische Unternehmen
    sowie die öffentliche Hand neue Wege. Er ist an insgesamt zwölf Standorten in Österreich, Deutschland und der Schweiz
    mit rund 700 Mitarbeiter/innen vertreten.

    Zur Verstärkung des Softwareentwickler-Teams suchen wir eine/n

    SharePoint Developer (m/w)

    Ihre Aufgaben:

    • Entwicklung und Konzeption von SharePoint Lösungen
    • Mitwirkung bei der Umsetzung von innovativen SharePoint Projekten bei unseren Großkunden
    • Adaptierung und Customizing von SharePoint Sites
    • Als Teammember unseres SharePoint Teams erarbeiten Sie mit Ihren Kollegen kreative Lösungen und erheben die technischen Anforderungen unserer Kunden

    Anforderungen:

    • abgeschlossene technische Ausbildung
    • mindestens 1-2 Jahre Erfahrung in der SharePoint Entwicklung
    • fundierte Kenntnisse in der Anwendungsentwicklung mit .NET und C#
    • fundierte Kenntnisse in Visual Studio 2010 und Team Foundation Server
    • fundierte Kenntnisse im Software- und Datenbankdesign
    • fundierte Kenntnisse im Bereich Web-Services
    • gute Kenntnisse im SharePoint Customizing
    • hohe Kundenorientierung und ein gutes Auftreten
    • analytisches Denken und eine strukturierte Arbeitsweise
    • Problemlösungskompetenz

    Unser Angebot:

    • äußerst interessante und technologisch herausfordernde Projekte
    • laufende Schulungen und Zertifizierungen
    • junges, innovatives Team
    • Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten

    Es erwarten Sie interessante und zukunftsorientierte Projekte und eine sehr abwechslungsreiche und professionelle Arbeitsumgebung
    Interessenten werden ersucht um Zusendung eines Profiles an office@symbionis.at
    Weitere Infos auch unter (01) 7866496.

  • bitte gem. §9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz Angaben zur Entlohnung hinzufügen.

    Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
    § 9. (1) Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens) nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen.
    (2) Der/die Arbeitgeber/in oder private Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts ist verpflichtet, in der Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.


    Danke!

    "Twenty years from now you will be more disappointed by the things you didn't do than by the ones you did do. So throw off the bowlines. Sail away from the safe harbor. Catch the trade winds in your sails. Explore. Dream. Discover."
    Mark Twain

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