Ich empfehle den Mietzinsrechner der Mietervereinigung. Es ist sicher nicht übertrieben zu sagen, dass Vermieter ihre Wohnungen gerne zu ihrem Gunsten höher einstufen, als tatsächlich rechtmäßig, dazu kommt, dass sehr gerne der 25 %-ige Abschlag für befristete Wohnungen übergangen wird. Fällt die Mietwohnung unter das Mietrechtsgesetzt (MRG), dann kann die Mietdifferenz auch nach Vertragsabschluss rückwirkend für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren rückgefordert werden, entweder direkt über die Schlichtungsstelle der Stadt Wien oder über Mittelsmänner wie die Mietervereinigung, welche für einen geringen Mitgliedsbeitrag Beratung zu Mietrechtsangelegenheiten bietet.
Für Gemeindewohnungen musst du meines Wissens in eine Warteliste aufgenommen werden, wenn du nicht schon auf dieser Liste bist, wirst du kaum Gelegenheit haben, die Wohnung direkt zu übernehmen - das würde ja heißen, dass man dich unrechtgemäß anderen vorziehen würde, die brav gewartet haben. Wäre also der erste Schritt, dass du dich auf so eine Liste setzt.
Darüber hinaus handelst du nur auf ein Gefühl hin - wenn du nicht gerade befürchtest, dass die Nachbarn dich demnächst verpetzen, dann wäre es womöglich sinnvoller noch etwas zu warten, bis sich deine Situation verbessert, z. B. durch einen Studienabschluss, und du dir dann eine Mietzinserhöhung leisten kannst. Klingt ja sonst, wie wenn du dir selbst ein Bein stellen würdest.