Hallo,
bei meinen obigen Post hab ich mich "terminologisch" vertan.
Deine Interpretation ist allerdings auch Blödsinn (vermutlich wegen meines Fehlers).
Also des ist so:
Die Mindestbeitragshöhe zieht dann, wenn die Beitragsgrundlage = bei den meisten von euch das Ergebnis eurer E/A Rechnung = Gewinn = Einkommen unter einen Schwellenwert (eben die 537,78) kommt. Oder wenn es noch keinen Bescheid gibt (1. Jahr)
Oder als Zuckerl für Jungunternehmer bekommt man 3 Jahre lang die Mindestbeitragshöhe, egal ob man unter oder über dem Schwellwert ist.
Was genau als Jungunternehmer gilt, weiß ich jetzt nicht
Aus meiner Erfahrung gilt: Einpersonen Firma gründen.
Treffen mehrere zu gilt's (auch zeitlich nicht überschneidend) nur einmal (pro Leben), dh nicht kumulativ.
Genauso wie's eine Untergrenze gibt (134/Monat) gibts eine Obergrenze (4100/Monat)
Es gelten die Beitragssätze
(können sich natürlich ändern)
PV:15,75%
KV:7,75%
SV:1,53
Rechnen wir mal ein paar Beispiele durch
1.Jahr, noch kein Bescheid.
Es gilt die Mindestbeitragsgrundlage von 537,78
(bgls beziehen sich immer aufs Monat, dh bgl=Jahreseinkommen/12 mit Maximum und Minimum)
das gibt
84,7 pv,
41.14 kv,
8.23 sv
Summe: 134,07/Monat
Da quartalsweise gezahlt werden muß, ergibt das die berühmten ca 500,- pro Quartal bzw ca 2500 pro Jahr Mindest-SVA.
2. Jahr, Einkommen 20k, macht eine Beitragsgrundlage von 20/12=1667,-
263 pv,
125 kv
25,5 sv
Macht 414 pro Monat, 1654 quartalssweise, 6616 pro Jahr.
3. Jahr, Einkommen 200k, bgl von 16667
2630+1250+255 pro Monat=4135, das ist knapp über der Grenze von ca 4100, dh ab ca 200k bleibts 4100/monat, ca. 17k quartalsweise, 67k jährlich.
All das gilt NATÜRLICH genauso für Neue Selbständige. (die über die 4 oder 6k? oder sinds gar schon 8k ? ek kommen)
Also für alle die gsvg pflichtversicht sind.
BTW: Für Arztbesuche 20% Selbstbehalt ...
Hoffe,jetzt ist's klarer als mit dem schlampigen und unklaren Ursprungspost.
lg,lb