Hmm ist dann vermutlich FREIWILLIG
Beiträge von Seeker
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Hallo!
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…nummer=10009121
§ 10. (1) Nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit muß eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel im Ausmaß von jeweils mindestens 10 Minuten erfolgen.Wird das eigentlich irgendwo auch wirklich eingehalten?
mfg
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Wo gibt`s denn noch eine politische Linke? Ich seh nur noch Neoliberalismus in verschiedenen Farben
Ich finds interessant, vlt. du auch? https://www.youtube.com/watch?v=aK1eUnfcK4Q&t=3813s -
Naja, nicht wirklich. Es ist schon üblich, dass da deutlich überzahlt wird.
Also meine Erfahrung nach kürzlicher Jobsuche und Gesprächen mit Kollegen - leider nein.
Systemadmin zwischen 3k und 4k - besondere "Lieblinge" bekommen sogar ST2 (und Überzahlung) Rest ST1 mit Überzahlung (die nicht an ST2 herankommt).Bin offen für Unternehmen die fair bezahlen, wenn jemand einen Automatisations/Powershell begeisteten Systemadmin im MS Umfeld mit Erfahrung (10+) sucht und mindestens ST2 (Erfahrungsstufe) zahlt - am Besten nähe Linz - gern mir mitteilen, ich finde scheinbar nur die Knauserer
Ahja muss sagen, ich hab kein Studium vorzuweisen - aber das ist ja mitlerweile zumindest lt. KollektivV. egal...
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Weils noch nicht gepostet wurde, nach dem KV kann man sich rel. gut richten.
https://www.wko.at/service/kollek…ertrag-2018.pdf (Seite 24)Aber irgendwo zwischen 3k und 4k wirst vermutlich landen
Mit Uni hast eventuell sogar das Glück, dass du in ST2 eingestuft wirst, da sind wir noch immer bisserl antiquiert... -
Passierschein A38
Hi!
Hab nochmal bei der Gebietskrankenkasse wegen Tätigkeitsprofil angerufen, lt. dem Herrn ist dafür die Arbeiterkammer zuständig, dort angerufen und mir einen Termin dafür vereinbart.
Was hab ich dann bekommen? Einen Termin bei der (Arbeits)Rechtsberatung, aber ob ich ST1 oder ST2 eingestuft werden müsste, konnten die mir auch nicht sagen, das macht scheinbar nur ein Richter (eventuell mit Unterstützung von einem IT-Sachverständigen).Naja wenigstens habe ich nun ein Schreiben, welches den Differenzbetrag fordert und falls das Geld nicht überwiesen werden sollte, einen Ansprechpartner wie wir weitermachen (vermutlich dann Klage).
Da ich es aber jetzt wissen will, bin ich auf der Suche nach einem IT-Sachverständigen
mfg
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Kollege ist grad bei TodaysExperts gwesen - deren Aussage: 3,7k - 4,2k ist normal für unsere Qualifikation und Erfahrung - naja, wir kommen der Sache schon näher.
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Das ist nicht der eigentliche Skandal. Der eigentliche Skandal ist, wie ich Seekers Posting verstanden habe, dass jemand, der zuerst nach ST2 bezahlt worden ist, nach Erreichen der Erfahrungsstufe nur mehr nach ST1 oder nach AT bezahlt worden ist - vermutlich ohne dass sich sein Tätigkeitsprofil verändert hätte.
Nein - nicht bei der selben Firma. -
Einstufung in eine niedrigere Klasse?! Das sollte meinem Gerechtigkeitssinn nach auch nicht passieren...
Du bist mir sehr sympatisch - leider scheint jedoch die Welt so zu sein (oder ich hatter nur Pech)... -
Kleines Update:
Mein Arbeitgeber hat scheinbar verstanden, dass ST2 die richtige Stufe für uns ist. Damit aber nicht mehr gezahlt werden muss, werden in den nächsten Monaten noch Punkte gesucht, die die Mitarbeiter erfüllen müssen um dann im Dezember nach ST2 umgereiht zu werden (vermutlich dann Einstiegsstufe oder maximal Regelstufe).
Außerdem hatte ich ein Gespräch bei ePunkt, die meinten, dass für meine Qualifikation und Erfahrung 3,6k Brutto üblich wären (ist dann aber auch nicht ST2 Erfahrungsstufe).
Der Kollektivvertrag scheint nur ein unverbindlicher Richtwert zu seinlg
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Hi!
Die Vorrückung (von Regel in die Erfahrungsstufe usw), wird meistens eingehalten, da dies auch von der GKK geprüft wird.
Was gemacht wird, nicht IT Kollektivvertrag verwenden, oder Einstufung in eine niedrigere Klasse (AT, ST1).
lg
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Aber als erwachsener Mensch sollte man auch an sich selbst und sein eigenes Wohlergehen denken. Und es ist auch eine Kunst, für sich selbst das Bestmögliche zu erreichen.
Ich verstehe schon, dass Kommunisten darüber anders denken.
Auch wenn die NeoLiberalisten-Propaganda ziemlich verbreitet ist, muss sie trotzdem nicht stimmen
Es gibt leider keine perfekten Märkte, es gibt einen Informationsvorteil für Arbeitgeber und diese haben auch die bessere Lobby und ein besseres Netzwerk (ist echt a Wahnsinn was die aufziehen)
Wenn es wirklich Facharbeitermangel geben würde, warum steigen dann die Löhne nicht? In einem freien Markt sollte dem doch so sein?Wir können gern auch darüber diskutieren, aber eher in nem anderen Thread, Verschwörungstheorien sind harmlos im Vergleich zur Realität (Mont Pèlerin Society, Service Clubs und co)
Zitat
Wobei leider nicht definiert ist, wann ST1 anzuwenden ist und wann ST2. Aber AT (also eine Stufe schlechter bezahlt als ST1) kommt nicht in Frage. Das ist illegal. So einen Job würde ich nicht annehmen.
Genau das ist ja das Problem! Es ist schwammig (aber nicht weil wir das so wollten), aber da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt (naja in diesem Fall leider schon, denn der Arbeitgeber wird nur bestraft wenn er dich wissentlich falsch eingestuft hat), aber keine Behörde prüft das von sich aus. Selbst eine Einstufung in AT bleibt unbemerkt, außer der Betroffene meldet sich.Meiner Meinung nach ist es ja egal, was der Arbeitgeber unter "besonderer Qualifikation" und "besonderer Verantwortung" versteht, relevant ist für mich was der Gesetzgeber darunter versteht und das müsste doch die GKK sagen können, die ja lt. Gesetzgeber dafür zuständig ist. Aber das ist ja scheinbar auch wieder nicht so einfach... Vlt. treff ich ja bei der GKK einen Sachverständigen der mir das erklären kann, dann werd ich das natürlich hier hinzufügen.
lg
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Es gehört dazu, dass ein fähiger Arbeitnehmer auch ein guter Verhandler ist und für sich ein faires Gehalt heraus schlägt.
Keine Ahnung wie du/ihr das seht, aber kollektivvertragliches Mindestgehalt, müsste ja eingehalten werden. Wenn das aber Firmen nicht machen, entgeht dem Staat einiges an Geld. Außerdem setzt es das Durchschnittsgehalt herunter, denn warum soll eine Firma Mitarbeiter fair bezahlen, wenn man auch billigere einstellen kann?Da zB. ein Berufseinsteiger auch schwer Informationen dazu findet, wird er sich eher übern Tisch ziehen lassen. Naja meine Kollegen wussten ja nicht einmal was im Kollektivvertrag steht und die sind schon ein paar Jährchen dabei. Aber so etwas drückt doch dann auch das Gehalt der Kollegen? Bei uns werde ich als Exot angesehen, weil ich ST2 fordere...
Nochmal die Frage, ist diese "Regelung" eher die Ausnahme oder die Regel? (auch nach 5 Jahren oder mehr Erfahrung in dem jeweiligen Bereich)
AT = Support
ST1 = Server/Application Admin
ST2 = Projektleiterlg
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meine Erfahrungen dazu sind:
2. im IT Bereich ist Überzahlung der Regelfall. Mit KV schlägt man sich eigentlich nicht herum.
Ich und meine Kollegen haben kein Informatik Studium vorzuweisen, kann sein, dass es da anders ausschaut. Als "Server Admin" bzw. Systems ist die Entlohnung (nach meiner Erfahrung und die meiner Kollegen) geringer. Da kommst schwer auf die 3.904 lt. Kollektiv (Erfahrungsstufe)Ich hatte Geduld mit der Dame. Hab ihr auch gesagt um die Tätigkeiten einzustufen brauche ich Kriterien nach welchen ich diese auflisten kann (welche sie mir nicht geben konnte). Sie meinte immer wieder, "sie wollen mir ja nicht sagen was sie machen" und dann bestand sie auf "Schlagworte" die ihr dann nix gesagt haben
lg
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Hi!
Da es scheinbar nicht so einfach ist, dass man "richtig" nach Kollektivvertrag eingestuft wird und so zu seinem Recht kommt, hier meine Erfahrungsgeschichte.
Ich würde mich über einen Austausch freuen und werde mich melden sobald ich neue Kenntnisse habe.Es geht um die Einstufung nach dem IT Kollektivvertrag in meinem Fall ob nun ST1 oder ST2. (Ich sehe mich ST2 mein Arbeitgeber nicht )
Erster Schritt Anfrage bei der Arbeiterkammer. Die erste Dame, die ich am Telefon hatte, ist wenig freundlich und kompetent gwesen. Sie wollte unbedingt meine Tätigkeiten wissen, nachdem ich ihr meine größeren Bereiche nannte (SCOM, Orchestrator, Powershell usw, Analyse Performance, Auswertungen...) hörte ich wie sie abgeschalten hatte, da sie nix verstand
Ich hab es dann nochmals probiert und hab jemanden erwischt, der zwar auch unfreundlich jedoch IT mäßig etwas kompetenter wirkte.
Seine Aussagen:Spezielle kaufmännische, technische sowie IKT-Tätigkeiten,
a) welche besonderer Qualifikation oder besonderer Verantwortung bedürfen und selbständig ausgeführt werdenBesondere Qualifikation:
Ausbildungen
Erfahrung mit dem Produkt
Usw.Weiters sind die Beispiele die gelistet werden nicht verbindlich sondern nur mögliche Beispiele.
Lt. Der letzten Auskunft ist ein Netzwerkadmin unter ST2 (Da besondere Qualifikation und Verantwortung und selbständig)
Ein Systems (wie wir sie haben) ST2ST1 sind Leute die noch nicht lang im Fach sind – also „Einsteiger“
wenn du aber ST2 bist und nur „niedere Tätigkeiten“ machst kannst auch wieder ST1 bzw. AT eingestuft werden…Support ist im Übrigen auch ST1 (wenn nicht 0815 Support also nur Ticketweiterreicher)
Habe auch bei der GPA nachgefragt, aber sie wollten nur Mitglieder unterstützen, auf die Nachfrage ob sie was wegen dem Kollektivvertrag machen oder ob/wie sie bei der Einstufung lt. Kollektiv helfen kam leider keine weitere Rückmeldung.
Anschließend habe ich noch bei der Gebietskrankenkasse (die seit dem Lohndumpinggesetz dafür zuständig ist) nachgefragt, jedoch bekam ich da auch nur einen Ausschnitt aus dem Kollektivvertrag und die Aussage, dass man nur im Einzelfall etwas machen kann (sie prüfen generell nur, ob man auch nach ST1 bezahlt wird, wenn am Arbeitsvertrag ST1 steht und nicht ob die Einstufung richtig ist, das passiert nur im Einzelfall).
Status derzeit. Die Geschäftsführung hängt sich auf die Begriffe "Besondere Qualifikation" und "besonderer Verantwortung" auf. Aus ihrer Sicht sind unsere Tätigkeiten nicht in diese Kategorien einzuordnen.
Nächster Schritt:
Erstellen eines Tätigkeitsprofils bei (bzw. mit Hilfe) der Gebietskrankenkasse.Mich würd interessieren ob das nur ein Einzelfall oder eher die Regel ist, bzw. welche Erfahrungen ihr gemacht habt. Und was aus eurer Sicht/Erfahrung AT, ST1 und ST2 Tätigkeiten sind.
Da die zuständigen Behörden untätig sind und es im Internet wenig Infos dazu gibt, hoffe ich, dass ich auf diesem Weg ein paar Infos bekommen kann.mfg