IT-Kollektivvertrag

  • Hallo!

    Ich arbeite bei einer kleinen Firma:

    Ab März 2017 10 Stunden/Woche - geringfügig

    Ab Februar 2018 30 Stunden/Woche - angestellt im Sinne von "allgemeiner Groß- und Kleinhandel", habe allerdings größtenteils IT-Tätigkeiten ausgeführt:

    - Mehr oder weniger alleine Apps programmieren (Android, Windows, iOS)

    - Verschiedene Programmiersprachen & Technologien

    - Ich helfe auch bei der Steuer

    - Ansonsten auch kleinere, kurze Tätigkeiten (z.B. Daten in Datenbank importieren, Software installieren, Hardware aus-/einbauen,...)

    Mein Chef hat mich darauf hingewiesen, dass es auch einen IT-Kollektivvertrag gibt, zu dem wir mich 2020 umstellen könnten, falls es für mich gehaltlich besser aussieht. Ganz klar ist mir die Tabelle im PDF dazu allerdings nicht.

    Ich weiß, dass "Einstiegsstufe" bis 3 Jahre und "Regelstufe" für 4-7 Jahre gilt, nur in was falle ich? Wird erst ab Februar 2018 gezählt, sprich ab Februar 2020 bin ich im 3. Jahr (weil vorher nur geringfügig) oder schon ab März 2017 (also 4. Jahr ab März 2020)?

    ZT = Zentrale Tätigkeiten

    AT = Allgemeine Tätigkeiten

    ST1/2 = Spezielle Tätigkeiten 1/2

    LT = Leitung

    Und auch hier wieder: In welche Stufe falle ich oder überhaupt: Was sind "zentrale", "allgemeine" bzw. "spezielle" Tätigkeiten?

    Ist das alles auch abhängig davon, ob man das Studium abgeschlossen hat oder nicht (mir fehlt eine Prüfung, dann bin ich fertig)?

  • Servus!

    Du wirst auf jeden Fall den Kollektivvertrag beiziehen wollen. Softwareentwicklung fällt laut §15 II. zumindest unter die Tätigkeitsfamilie ST1; gemäß §15 I. (4) gilt aber der überwiegende Teil deiner Tätigkeit als Leitfaden für deine Einstufung in die jeweilige Tätigkeitsfamilie, d.h. wenn du den ganzen Tag lang orange blinkende Festplatten austauschst und nur zwei Stunden die Woche an der App arbeitest, gibt es durchaus das Risiko als ZT eingestuft zu werden.

    Über Geringfügigkeit schweigt sich der Kollektivvertrag im Allgemeinen aus, nicht nur was die Vorrückungsstufen angeht; laut §15 I. (6) wirst du fix nach drei Jahren von der Einstiegsstufe in die Regelstufe gepusht. Wechsel zwischen Kollektivverträgen werden leider nicht von den Kollektivverträgen behandelt und ich weiß nicht, wie sehr Unternehmen gezwungen sind dir nach einem Wechsel des Kollektivvertrags deine vorherigen Tätigkeiten durch die Linse des neuen Kollektivvertrags zu betrachten und entsprechend anzurechnen.

    Ich nehme stark an, dein Wechsel zum neuen Kollektivvertrag wird durch eine Abänderung deines Dienstvertrags stattfinden, wo dann auch die entsprechende Tätigkeitsfamilie und wahrscheinlich auch die Vorrückungsstufe, mit der du in den Kollektivvertrag einsteigst, vereinbart wird. Du hast erwähnt, dass die Firma eher klein ist; sollte sie trotzdem einen Betriebsrat haben, würde ich das mit ihm besprechen -- auch wenn du im neuen Kollektivvertrag für das Unternehmen "fachfremd" bist, können sie meistens mit der Gewerkschaft Kontakt aufnehmen und dort an die für dich interessanten Informationen kommen. Außerdem gibt es immer die Möglichkeit bei der Arbeiterkammer anzufragen; die hat dazu sicher auch Nützliches beizutragen.

    (Studienabschlüsse sind im Kollektivvertrag mit einer äquivalenten Praxiserfahrung gleichgestellt, siehe Definition von ST2, können aber bei Gehaltsverhandlungen über den Kollektivvertrag hinaus eine Rolle spielen.)

    ~~ Ondra „Ravu al Hemio“ Hošek
    I know what PC LOAD LETTER means

    Tutor außer Dienst · OOP · OS · PK · PP

  • Ravu al Hemio

    Danke für deine Antwort und den Link!

    Ich habe schon bei der WKO angerufen, aber solche Infos gibt es nur über einen Rückruf und bisher ist der noch nicht erfolgt. Danke für den Tipp mit der Arbeiterkammer, werde dort auch mal nachfragen.

    Der Großteil meiner Arbeit besteht in der Programmierung von z.B. Apps, alles andere ist eine kurze, aber sich manchmal auch wiederholende Tätigkeit (z.B. Steuer) - ich helfe halt überall aus, da es eine kleine Firma ist. Ich habe z.B. auch bei der Weihnachtspost geholfen, ich putze allerdings nicht und koche auch nicht Kaffee.

    Die Firma hat keinen Betriebsrat, den ich fragen könnte.

    Im Link steht zu ST1:

    Zitat

    IKT-Tätigkeiten mit fachspezifisch-berufsbil­dender Ausbildung (Berufsbildende Höhere Schule, Fachhochschule, Universität) oder eine dieser Ausbildung entsprechenden Praxis, soweit sie keine einfachen IKT-Tätigkeiten im Sinne der Allgemeinen Tätigkeiten verrichten darstellen

    Was bedeutet "eine dieser Ausbildung entsprechenden Praxis"? Wenn man das Studium nicht abgeschlossen hat, wie viel Erfahrung (und vor allem Erfahrung wo?) wird benötigt, um trotzdem in ST1 eingestuft zu werden?

    Läuft es nach deinem Verständnis darauf hinaus, dass ich in die "Einstiegsstufe" komme und somit frühestens in 2023 (2020+3) in die "Regelstufe" hochgestuft werde?

  • Ich habe schon bei der WKO angerufen, aber solche Infos gibt es nur über einen Rückruf und bisher ist der noch nicht erfolgt. Danke für den Tipp mit der Arbeiterkammer, werde dort auch mal nachfragen.

    Bei der Wirtschaftskammer wäre ich vorsichtig -- sie sind die gesetzliche Interessensvertretung der Arbeitgeber; deine gesetzliche Interessensvertretung als Arbeitnehmer ist die Arbeiterkammer. Salopp und übertrieben reißerisch formuliert: die WKO erklärt dir, wie du deine Angestellten ausbeuten kannst, und die Arbeiterkammer erklärt dir, wie du dich vor Ausbeutung schützen kannst. Da du deine Situation als Arbeitnehmer verbessern möchtest, ist die Arbeiterkammer viel eher deine Anlaufstelle.

    Was bedeutet "eine dieser Ausbildung entsprechenden Praxis"? Wenn man das Studium nicht abgeschlossen hat, wie viel Erfahrung (und vor allem Erfahrung wo?) wird benötigt, um trotzdem in ST1 eingestuft zu werden?

    Ich glaub das ist Verhandlungssache, und an deiner Stelle würde ich mir keine Sorgen machen -- bis zu einem gewissen Grad belegen ja bereits die Lehrveranstaltungszeugnisse, dass du den Löwenanteil der Inhalte der Informatikstudiums beherrschst, und bei der letzten Prüfung kannst du entweder behaupten, dass du den Inhalt in dem aktuellen Job sowieso nicht anwendest, oder dass du ihn dir bereits im Berufsleben samt Praxisbezug angeeignet hast.

    Läuft es nach deinem Verständnis darauf hinaus, dass ich in die "Einstiegsstufe" komme und somit frühestens in 2023 (2020+3) in die "Regelstufe" hochgestuft werde?

    Ich seh da eine 50:50-Chance. Wenn du dich mit deiner Firma einigen kannst, dass sie dir die vergangene Arbeit auf deinen Vorrückungsstatus im IT-Kollektivvertrag anrechnet, ist alles OK. Ich würde da wirklich die Arbeiterkammer fragen, denn "laut Arbeiterkammer müsst ihr mir die vergangenen Jahre anrechnen" ist natürlich ein nennenswerter Verhandlungsvorteil.

    ~~ Ondra „Ravu al Hemio“ Hošek
    I know what PC LOAD LETTER means

    Tutor außer Dienst · OOP · OS · PK · PP

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