Rückgaberecht beim MediaMarkt

  • Hallo!

    Weiß jemand von euch ob man beim MediaMarkt ein 14-tägiges Rückgaberecht (ohne Nennung von Gründen) hat?

    Ich habe mir nämlich einen Beamer gekauft, zuhause ausprobiert und bin damit nicht besonders zufrieden. Ich möchte das Gerät nun zurückgeben und mein Geld zurück verlangen.

    Kritik am Beamer:
    +) Der Beamer muss sehr weit von der Wand stehen, damit das Bild halbwegs groß ist.
    +) Die Bildgröße ist nicht regelbar (nur Trapez).
    +) Auflösung bei PC-Quelle schlecht, weil Beamer nur 800x600 schafft

    Besten Dank und liebe Grüße,
    Bernhard

  • Zitat von lion78at

    Hallo!

    Weiß jemand von euch ob man beim MediaMarkt ein 14-tägiges Rückgaberecht (ohne Nennung von Gründen) hat?

    Ich habe mir nämlich einen Beamer gekauft, zuhause ausprobiert und bin damit nicht besonders zufrieden. Ich möchte das Gerät nun zurückgeben und mein Geld zurück verlangen.

    Kritik am Beamer:
    +) Der Beamer muss sehr weit von der Wand stehen, damit das Bild halbwegs groß ist.
    +) Die Bildgröße ist nicht regelbar (nur Trapez).
    +) Auflösung bei PC-Quelle schlecht, weil Beamer nur 800x600 schafft

    Besten Dank und liebe Grüße,
    Bernhard

    ich denke das geht höchstens auf kulanz (ich denke du spielst da aufs dt. Fernabgabegesetz an (ev. gibts ja auch sowas bei uns)... eigentlich solltest du dich vorher über die Techn. Spez. des Beamers erkundigen (oder erklären lassen -> ausser du wurdest schlecht beraten - dann würd ich vehement darauf hinweisen)

    Die max. Auflösung steht eigentlich eh immer dabei - und dass 800x600 am PC ein suboptimales ergebnis erziehlt sollte kein geheimnis sein...

    Aber probiers auf alle Fälle! Viel Glück und lass es uns wissen wie es ausgegangen ist.

    lg
    wolfgang

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    “If you hear hoof beats, you should look for horses, not zebras.”
    --
    "You, Sir, are an Idiot!" - George Hamilton

  • Naja, die Beratung war nicht gut und auch nicht kompetent - aber der Herr hat sich wenigstens bemüht und Zeit genommen (ca. 30min).
    Man sieht leider vieles an technischen Geräten erst, wenn man es zuhause ausprobiert.

    Bzgl. 14-tägiges Rückgaberecht:
    Ja, das gibt es offiziell nur für Versandhandel.
    Jedoch glaube ich mich zu erinnern, dass MediaMarkt einmal damit geworben hat.

  • ich hab meinen laptop vom mediamarkt und beim antesten is mir leider net aufgfalln dass 1 pixel vom display im arsch is. bin hin und wollt ihn umtauschn aber bei pixel gibts ja die klausel, dass frühestens ab 5, die nicht gehn umgetauscht werden darf. aber i hab den typn so lange gnervt bis i einen neuen bekommen hab, also umtausch sollte funktioniern

    Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum!

  • Zitat von Poppe

    ich hab meinen laptop vom mediamarkt und beim antesten is mir leider net aufgfalln dass 1 pixel vom display im arsch is. bin hin und wollt ihn umtauschn aber bei pixel gibts ja die klausel, dass frühestens ab 5, die nicht gehn umgetauscht werden darf. aber i hab den typn so lange gnervt bis i einen neuen bekommen hab, also umtausch sollte funktioniern

    allerdings liegt da ein technischer fehler vor ... im orig. fall is es einfach pech

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    "You, Sir, are an Idiot!" - George Hamilton

  • Rücktritt unter §5e KSchG (bei Fernabsatzgeschäften) ist nur binnen 7 (nicht 14) Werktagen nach Erhalt der Ware möglich; trifft in deinem Fall aber sowieso nicht zu, da kein Fernabsatzgeschäft.
    Hast du allerdings vorher mit dem Verkäufer geredet und er dir gesagt, daß es das und das kann (oder wenn es so beworben wurde), so kannst du dich binnen einer Woche nach Erkennbarkeit des Mangels auf §3a KSchG (Nichteintritt vom Unternehmen als wahrscheinlich dargestellter, maßgeblicher Umstände) berufen. (Natürlich könnte in der Praxis die Beweisbarkeit ein Problem darstellen.)
    Wenn keine Belehrung über diese Rechte erfolgt ist, so verlängern sich die Fristen - diese steht aber wahrscheinlich auf der Rechnung (ich war so lang nicht mehr im MM einkaufen, kA wie die dort ausschaut).

    Soviel zu deinen rechtlichen Möglichkeiten; ich würde es trotzdem vorher auf Kulanz probieren.

  • MediaMArkt tauscht es dir innerhalb von 2 Wochen ohne Probleme aus. Zwar ziemlich sicher nur auf Kulanz, aber ich hab denen schon so viele Sachen zurückgebracht. Die schauen sich das nicht einmal an. Könntest eigentlich die leere Schachtel zurückbringen

    Life goes by so fast
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    it's the story of my life

  • auf umtausch hat man nie ein recht, das ist immer kulanz vom händler. was anderes isses natürlich bei defekten (das ist auch dann kein umtausch sondern garantie), aber so etwas liegt ja hier nicht vor.

    du kannst daher nur auf ein entgegenkommen von media markt hoffen. geld zurück könnt eventuell auch schwierig werden, kann sein, dass sie nur gutscheine ausgeben

    Johanna Schmidt
    VIS1 Übungsleitung
    CG Vorlesung

  • Zitat von Kuschelmaus

    geld zurück könnt eventuell auch schwierig werden

    da geb ich dir garantie drauf, dass das nicht funktioniert. ;)
    gutschein is wahrscheinlicher, da geb ich dir recht

    Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum!

  • Zitat von Kuschelmaus

    auf umtausch hat man nie ein recht, das ist immer kulanz vom händler. was anderes isses natürlich bei defekten (das ist auch dann kein umtausch sondern garantie), aber so etwas liegt ja hier nicht vor.


    Bei defekten Geräten ist es Gewährleistung, keine Garantie; und dann hast du entweder Anspruch auf Reperatur oder Austausch.
    Und natürlich hast du unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Rücktritt; unter anderem unter den von mir genannten.

  • stimmt, gewährleistung heißt das, sorry. soviel ich weiß muß man zuerst einmal dem händler die chance geben, das gerät auszutauschen (dazu gehört auch einschicken), und erst wenn er dem nicht nachkommt kann man vom kauf zurücktreten

    Johanna Schmidt
    VIS1 Übungsleitung
    CG Vorlesung

  • Hallo!

    Ich war heute beim MediaMarkt um den Beamer zurückzubringen.

    Die Dame beim Informationschalter hat mich in die TV-Abteilung verwiesen, wo ich einen Verkäufer aufgesucht und ihm erklärt habe, dass ich mit dem Gerät nicht zufrieden bin, da PC-Präsentationen (besonders Texte) nicht richtig wiedergegeben werden und ich den Beamer vorrangig für Präsentationen brauche.

    Die dürften dann das MediaMarkt-Kundenreklamation-Standardprogramm abgespult haben:
    1. "Dem Kunden zeigen, dass er sich irrt und alles bestens ist": Das ist ihnen aber vollkommen misslungen. Sie haben eine Video-DVD eingelegt und wollten mir zeigen wie toll das Gerät ist. Ich habe bestätigt, dass die Qualität bei Video-DVD vollkommen okay ist und sie aufgefordert doch eine einfach Textdatei anzuzeigen. Mit einer gewissen Arroganz kamen sie meiner Aufforderung nach. Plötzlich waren sie nicht mehr so locker, denn die Anzeige war echt mies (bei manchen Buchstaben glaubte man sogar sie wären fettgedruckt), was ja verständlich ist, denn ein 800x600-Beamer kann vom 1024x768-Notebook nicht 1:1 wiedergeben.
    2. "Kann man die Kritik des Kunden nicht zurückweisen, dann versuchen wenigstens das Kapital des Kunden an den MediaMarkt binden": Einer der Verkäufer schlug mir nun vor, ein 1024x768-Gerät vom gleichen Hersteller zu bestellen und mein Geld als verbindliche Anzahlung herzunehmen. Ich teilte ihm mit, dass ich mich da noch erkundigen müsste und ich die Rückgabe des Gerätes bevorzugen würde. Komischerweise verneinte er, dass sie in nächster Zeit neue/bessere Geräte hereinbekommen würden, wodurch es nun auch nicht sinnvoll war mir einen Gutschein auszustellen.
    3. "Wenn gar nichts mehr geht, dann Kulanz, denn der Kunde ist König": Er schlug mir nun vor, das Gerät zurückzunehmen und mir eine Gutschrift (= Bargeld) auszustellen. Ich willigte ein, habe an der Kassa das Bargeld kassiert und war heilfroh den MediaMarkt ohne Beamer/Gutschein/... verlassen zu können.

    Also sollte jemandem einmal ähnliches wiederfahren, dann 1. vor Betreten des MediaMarktes bereits ein Konzept überlegen, 2. bei der Rückgabe die Dumpfbacke raushängen lassen (denn wenn eine Dumpfbacke unzufrieden ist, muss die Beratung schlecht gewesen sein ;)) und 3. hart bleiben (es wird nur Cash akzeptiert).

    Was habe ich gelernt: In Zukunft werde ich auf Turbokäufe (ohne viel Vorbereitung) in Großmärken verzichten und bereits vorab genauere Infos einholen. Lieber zweimal ins Geschäft schauen, als beim ersten Mal falsches kaufen :D

    Beste Grüße,
    Bernhard

  • Deine Erfahrungen kann ich nachvollziehen. Dass sie zuerst versuchen dich abzuwimmeln ist logisch ;)

    Ich hatte mal den Fall mit einem Netgear-Router von Saturn. Da hatte mich der Verkäufer noch gefragt welchen Anschluss ich denn hätte und hat mir ann explizit dieses Modell empfohlen.
    Gut: gekauft, angeschlossen, NICHTS GEHT :(

    Nachforschungen auf der Netgear-Website, neue Firmware installiert, NICHTS GEHT.

    Die Nachforschungen hatten aber auch was gutes: Ganz klein gedruckt auf der Website stand nämlich, dass der Router in einigen Ländern - darunter auch Österreich - auf Grund der geltenden Telekommunikationsgesetze nicht zugelassen ist.

    Also zurück zum Saturn - mit einem Ausdruck der Website bewaffnet. Zuerst der mögliche Versuch überKulanz, als die Arrogant und stur bleiben packe ich den Ausdruck aus.

    Was soll ih sagen: Verdutzte Gesichter, Rücksprache mit Vorgesetztem, peinlich-berührte "Entschuldigung" von seiten der Verkäufer und dann hatte ich sehr schnell das Bargeld zurück, nachdem ich den Gutschein-Vorschlag dankend abgelehnt hatte.

    cu, Sensei

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    Where you live should not decide,
    whether you live or whether you die
    Bono, "Crumbs from your Table"
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  • Zitat von Sensei


    Ich hatte mal den Fall mit einem Netgear-Router von Saturn. Da hatte mich der Verkäufer noch gefragt welchen Anschluss ich denn hätte und hat mir ann explizit dieses Modell empfohlen.
    Gut: gekauft, angeschlossen, NICHTS GEHT :(


    Wie angesprochen ist die Situation bei dir eigentlich klar. Durch §3a KSchG steht dir ein Rücktritt eindeutig zu (auch ohne Kulanz). Die von dir geschilderte Arroganz ist mir bei diesem Geschäft allerdings wohlbekannt.

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