impressum - wo nötig?

  • ist ein impressum auf allen hompages vorgeschrieben?
    wenn nicht - auf welchen muss man eins haben - bei welchen nicht?


    und was muss da jetzt eigentlich alles drinstehen?


    und wie siehts mit dem disclamer aus?

    ist sowas nötig, anzuraten, unnötig?
    und was gehört da alles rein?

    [size=-1]The path of the righteous man is beset on all sides by the inequities of the selfish and the tyranny of evil men. Blessed is he who, in the name of charity and good will, shepherds the weak through the valley of the darkness. For he is truly his brother's keeper and the finder of lost children. And I will strike down upon thee with great vengeance and furious anger those who attempt to poison and destroy my brothers. And you will know my name is the Lord when I lay my vengeance upon thee.[/size]

  • Ein Impressum muss auf jeder Seite, egal welcher Art, zu finden sein. Es muss Namen, Adresse, E-Mail Adresse und Telefonnummer enthalten.
    Disclaimer sind nicht zwingend notwendig und in den meisten Fällen gar nicht rechtskräftig.

    There's no better place than 127.0.0.1!

  • Zitat von java-girl

    Ein Impressum muss auf jeder Seite, egal welcher Art, zu finden sein. Es muss Namen, Adresse, E-Mail Adresse und Telefonnummer enthalten.
    Disclaimer sind nicht zwingend notwendig und in den meisten Fällen gar nicht rechtskräftig.



    meines wissens reicht e-mail (ohne telefonnummer) und verkürzte adresse, also nicht "blablastraße 5, 1110 wien" sondern "1110 wien". aber eigentlich kannst du das impressum weglassen. das gesetz kann nicht und wird nicht exekutiert werden. der sinn ist auch eher schleierhaft: "ernsthafte" firmenseiten haben sowieso ein impressum, und ich glaube nicht, dass man jemanden, der eine kinderporno-seite ohne impressum hat, dann auch noch wegen "vergehen gegen das mediengesetz" bestrafen wird.
    wegen dem disclaimer hast du recht. ein disclaimer bringt ungefähr so viel wie ein zettel "ich hafte nicht bei unfällen" auf dem auto.

  • Zitat von java-girl

    Ich habs trotzdem drinnen ist mir nämlich schon mal passiert das mir so ein Schweinepriester eine "Mahnung" ins GB geschrieben hat :rolleyes:...

    meldungen im gästebuch sind aber genauso rechtskräftig wie die erwähnten disclaimer (datenbankausfall mit datenverlust, uiuiui, tut mir dann der gästebucheintrag aber leid :distur: )

  • Zitat von java-girl

    Also das heißt im Klartext ich kann mein Impressum löschen?

    nein, nur dass es völlig wurscht ist, wenn dir jemand sowas ins gästebuch reinschreibt

  • Danke ;)
    Wirklich schlau wird man aus dem Ganzen trotzdem nicht ;)
    Aber ich warte wirklich schon drauf dass einer einmal angezeigt wird wegen eines fehlenden Impressums, lol

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  • Zitat von Paulchen

    http://www.i4j.at/gesetze/bg_medien1a.htm

    relevant ist hier §24 (impressum)



    verständlich wie fast alle gesetzestexte *gg*

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  • ich war jetzt zu faul alles durchzulesen, aber auf i4j.at findet man bemerkungen und interpretationen des mediengesetzes in mehr oder weniger verständlicher sprache:
    http://www.i4j.at/intern28.htm
    @impressumspflicht
    @offenlegungsplicht

    have fun!

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    http://mtb-projekt.at

  • da steht eh ein kleiner kommentar mit wieviel du rechnen mußt.

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  • http://www.i4j.at/medien/offenlegung.htm#Name

    Zitat

    Unabhängig davon, ob ein Künstler-, Deck- oder Spitzname tatsächlich von der Verwaltungsbehörde als ausreichend anerkannt würde, ist die Gefahr deswegen verfolgt zu werden, relativ gering. Und selbst wenn es zu einer Verurteilung käme, wäre die Geldstrafe bei einem maximalen Rahmen von EUR 2.180 eher eine Bagatelle. Es muss hier jeder für sich beurteilen, ob er dieses Risiko eingehen will. Es wäre jedenfalls schade, wenn wegen der Namensnennung wertvolle Internetauftritte verschwänden.

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