ah geh, dann würd er nach einem freiwilligem Rechtsanwalt für eine uar tolles Projekt suchen. und der darf sogar GRATIS mitarbeiten!!!
Rechte am Quellcode?
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- Frage
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Jehuty -
10. Mai 2008 um 09:13
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Um die Sache hier ein bisschen aufzufrischen, da ich gerade in einer passenden Situation bin:
Wie kann man denn sicherstellen, dass das Copyright/Urheberrecht einer Software einem gehört? Indem man den Quellcode besitzt? -
Wie kann man denn sicherstellen, dass das Copyright/Urheberrecht einer Software einem gehört? Indem man den Quellcode besitzt?so mal sicher nicht. ich besitze den quellcode zu linux (zumindest sagt mir das "ls /usr/src/linux"), trotzdem bin ich nicht urheber.
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Wie kann man denn sicherstellen, dass das Copyright/Urheberrecht einer Software einem gehört?
Copyright gibts in Österreich nicht.
Das Urheberrecht ist ein persönliches Recht des Schöpfers eines Werkes. -
Es gibt in Ö so eine Dienstnehmerregelung.
Der Dienstnehmer erteilt dem Dienstgeber automatisch ein unbeschränktes Werknutzungsrecht auf den Code, der während der "Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten" entstanden ist. Der Dienstnehmer hat keinen Anspruch auf Verwertungsrechte mehr. (§ 40b UrhG)Der Dienstnehmer ist dann zwar Urheber, darf den Code dann aber nicht verwenden.
So hab ichs in Daten und Informatikrecht gelernt.
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