Hallo,
ich arbeite nebenbei (in der EDV) und frage mich gerade wie das mit dem Abschreiben der Studiengebühren funktioniert.
Trage ich einfach in der Arbeitnehmerveranlagung (bei Finanzonline) die 2*363 Euronen unter "Werbungskosten - Fortbildungskosten" ein, und das wars?
Muss ich nicht noch irgendwo angeben, worauf sich diese Kosten beziehen, oder fragt da das Finanzamt ohnehin nochmal nach!?