master_fluc: Du hast bei Artikel 10 EMRK (10 <=> 13 | StGG <=> EMRK) den eben wichtigen Beginn ausgelassen:
Zitat von Artikel 10 EMRK
(1) Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein. Dieser Artikel schließt nicht aus, daß die Staaten Rundfunk-, Lichtspiel- oder Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen.
[...]
außerdem
Zitat von Artikel 19 - Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit.
[...]
Ich versteh die jeweils ersten Punkte als "Wir aktzeptieren alles"-Sätze. Klar kommen danach die Einschränkungen, und das ist nur recht und billig. Im übergeordnetsten aller Verträge, den UN-Menschenrechtskonventionen, sind diese Einschränkungen allerdings noch nicht formuliert - da ergeben sie sich höchstens aus den anderen Rechten.
Im Grunde streiten wir uns hier aber nur um eine sprachliche Formulierung. Es wäre wohl besser, zu sagen: "Ich aktzeptiere alles - außer [...]" statt "Ich akzeptiere alles - aber [...] nicht". Ich sehs so, dass auch im Recht zuerst recht frei ein "alles Erlaubt" steht, dem aber sofort die Einschränkung folgt.