hi,
hatte bisher zwei jobs parallel, war da zweimal "neuer selbstständiger"
da is mir klar welche abgaben ohne grenzen ich zu berücksichtigen hab
*unter der steuerfreigrenze bleib ich sowieso
*beihilfegrenze is hinfällig
*beim einen (ohne limit) wird sozialversicherungstechnisch alles geregelt für mich
*beim anderen (geringfügig) zahl ich die beiträge einfach nach
jetzt wird das dienstverhältnis beim geringfügigen auf ein "echtes" angestelltenverhältnis geändert (also das mit 13/14 gehalt, urlaub etc)
weiß jemand, ob sich da was für mich ändert, bzw obs verschiebungen von diversen grenzen gibt?
die "neuen selbstständigen" sind ja irgendwie immer ein spezialfall, vielleicht werd ich dann aber zum "normalfall", den ich noch nicht kenn, wenn ich einmal angestellter auch bin?
wenn wer infos dazu hat, bitte
sonst ruf ich am montag mal bei der arbeiterkammer an und frag dort nach