mich wuerde eure meinung zu nachfolgendem fall interessieren:
firma A erstellt eine firmware in der version 0.1 die den klassichen gnu/linux - busybox unterbau verwendet und erweitert diesen um proprietaere komponenten. ein wunderbares 0.1.tar.gz wird zum download angeboten, sogar eine toolchain mit crosscompiler und dem ganzen schickschnack.
die firma A veroeffentlichtnun version 0.2 ihrer firmware nur in binaerer form in der sie _ausschlieszlich_ an den proprietaeren komponenten weiter entwickelt hat und bietet kein 0.2.tar.gz an.
ist das eine gpl-violation?
fuer mich ergeben sich 2 moegliche argumentationen, die mir plausibel erscheinen.
1) an den teilen die unter gpl stehen wurde nichts geaendert, sie sind gleich mit der version 0.1, somit besteht kein bedarf einen neuen source tree zu veroeffentlichen.
2) jede version ist als eigenstaendiges werk zu sehen und da dieses neue werk (0.2) gpl code enthaelt, muss auch ein 0.2.tar.gz herausgerueckt werden.
ich zitiere mal von gpl-violations.org:
Zitat von gpl-violations.org
What version of the source code do I have to release?For each and every version of the executable program, you have to release the precisely corresponding version of the complete corresponding source code.
So if you have distributed ten different versions of firmware for an embedded product, and this firmware contains GPL licensed software, then you need to release ten different source code packages, each one corresponding for each executable version.
"each and every version" spricht imo fuer annahme 2. kann man das "corresponding" so umdrehen, dass man sagt der teil der unter gpl steht ist "corresponding" zum alten 0.1.tar.gz?