Veranlagung - Studiengebüren - berufl. Veranlassung

  • Hallo,

    ich hab bei meiner Veranlagung für 2008 die Studiengebüren angegeben - jetzt will das Finanzamt einen Beleg dafür (= Studienbestätigung + Kopie der Überweisung / Kontoauszug), das find ich ja noch ok.

    Aber sie wollen auch einen "Nachweis der berufl. Veranlassung". Ich hab dort gleich mal angerufen und gefragt was sie sich darunter vorstellen - und da bekam ich nur als Antwort "naja, wie das mit Ihrer Arbeit zusammenhängt". Mehr war aus dem netten Herren nicht hreaus zu bekommen. Ich kann mir allerdings noch immer nix darunter vorstellen (war auch die letzten 3 Jahre nicht nötig ^^) - hat das einer von Euch schon mal schreiben müssen und kann mir da einen Tipp geben, was sie sich im Ernst erwarten??

    Thx!

  • Ich hab ihnen damals wie ich gefragt wurde (ca. 2005) sinngemäß geschrieben

    "ich arbeite bei Fa. ..., als Systemadministrator. Einstufung laut KV-IT: ... Nachweis: Dienstzettel und Jobdescription"

    that's it.

    I used to be an owl...

    881 :rock:

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