LaTex Workshop! (Women only)

  • Hmm in meiner Volksschule wars so, dass man ein Semester das und das andere Semester das andere machen musste (wobei die Klasse in 2 Gruppen aufgeteilt war, dadurch haben die Lehrer es sich aufgeteilt). So kam jeder zu seinem Glück, und das war in einer erzkatholischen Schule vor ca. 20 Jahren…
    Ich glaub nicht, dass ich noch viel Ahnung vom Nähen und Sticken hätte, aber ich war mal ganz ok dabei :)

    In der AHS gabs dann für meinen Zweig nur mehr die malerische Betätigung, da gabs natürlich auch keine Trennung.


    Ich glaube, dass das mit dem Werken überhaupt ein Dilemma ist. Bei mir war es zumindest eins. Ich bastle nämlich zB. irrsinnig gern mit Holz, aber Nähen tu ich auch ganz gern und ich bin sehr froh darüber, dass ich es gelernt habe. Leider habe ich keine eigene Nähmaschine, aber es ist schon praktisch, wenn man sich Vorhänge nähen oder so simple Sachen wie Hosen kürzen kann. Deshalb hab ich auch Textiles Werken gewählt, weil mir das irgendwie noch mehr Spaß machte. Jetzt im Nachhinein denk ich mir oft "Ach, hätt ich doch..." blabla.

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • JA, Volkschule. Zwei Gruppen, eine häkelt und näht, die andere bastelt mit Holz/Kleber.
    Wobei in der HS hatten wir sogar Kochen.
    Ich war sogar beim Nähen/Häkeln besser als mit Schnitzen und Sägen. Irgendwas hat dann immer nicht gepasst und ich habe die Geduld verloren. :)

    mfg Schakal

  • noch sind das sehr theoretische abhandlungen, solange frauen statistisch gesehen "erfolgreichere" männer als partner und kindesvater bevorzugen und einkommen ist da nun mal eine sehr präsente messlatte.

    ich will damit jetzt nicht sagen, dass jede frau so handelt. aber im mittel der weiblichen gesamtbevölkerung ist die wahrscheinlichkeit in diese richtung deutlich verschoben.

    Im nächsten Leben werd ich ein Koala:
    21 Stunden schlafen und 3 Stunden fressen!

  • Bei den Punkten 2-4 stimme ich dir zu, aber dem Sinn des ersten kann ich nicht ganz folgen. Dadurch würde wiederum derjenige gezwungen, in Karenz zu gehen, der weniger verdient.

    Nein, ich beziehe mich auf eine Berechnungsmethode wie die folgende:
    A und B sind erziehungsberechtigt. A verdient 1000 Euro, B 2000. Gesamteinkommen daher 3000 Euro, 80% von 3000 Euro sind 2400 Euro (Karenzgeld).

    Geht A in Karenz, wird das Einkommen von B (2000 Euro) durch 400 Euro Karenzgeld aufgestockt, geht B in Karenz, wird das Einkommen von A (1000 Euro) durch 1400 Euro Karenzgeld aufgestockt, sodass am Ende, egal, wer in Karenz geht, 2400 Euro herauskommen.

  • Geht A in Karenz, wird das Einkommen von B (2000 Euro) durch 400 Euro Karenzgeld aufgestockt, geht B in Karenz, wird das Einkommen von A (1000 Euro) durch 1400 Euro Karenzgeld aufgestockt, sodass am Ende, egal, wer in Karenz geht, 2400 Euro herauskommen.


    ... also wird A in Karenz gehen, da B offenbar die "bessere Karriere" macht und man sich das nicht verbauen will. Karenzzeiten sind zwar kein Kündigungsgrund, aber wer weiß, ob nicht der Kollege bei der nächsten Beförderung zum Zug kommt.

    *plantsch*

  • Nein, ich beziehe mich auf eine Berechnungsmethode wie die folgende:
    A und B sind erziehungsberechtigt. A verdient 1000 Euro, B 2000. Gesamteinkommen daher 3000 Euro, 80% von 3000 Euro sind 2400 Euro (Karenzgeld).

    Geht A in Karenz, wird das Einkommen von B (2000 Euro) durch 400 Euro Karenzgeld aufgestockt, geht B in Karenz, wird das Einkommen von A (1000 Euro) durch 1400 Euro Karenzgeld aufgestockt, sodass am Ende, egal, wer in Karenz geht, 2400 Euro herauskommen.

    Eins hast du dabei vergessen: Alleinerzieher!

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • ... also wird A in Karenz gehen, da B offenbar die "bessere Karriere" macht und man sich das nicht verbauen will. Karenzzeiten sind zwar kein Kündigungsgrund, aber wer weiß, ob nicht der Kollege bei der nächsten Beförderung zum Zug kommt.

    Siehe meinen zweiten Punkt von oben.

    Eins hast du dabei vergessen: Alleinerzieher!

    In diesem Fall ist das Gesamteinkommen der Erziehungsberechtigten gleich dem Einkommen des Alleinerziehers, also bekommt er einfach 80% von seinem früheren Einkommen.

  • Siehe meinen zweiten Punkt von oben.


    Den mit dem Gleichbehandlungsgesetz? Versteh nicht, was der mit meinem Einwand zu tun hat. Wenn B gerade in Karenz ist, wenn in seiner Firma ein neuer Projektleiterposten zu vergeben ist, dann wird halt sein etwas weniger qualifizierter Kollege C zum Zug kommen müssen und die Projektleiterzulagen einstreifen; ohne Projektleiter gehts nun mal nicht. Gibts für diesen Fall einen Paragraphen im Gleichbehandlungsgesetz? B kann ja noch nichtmal sein Interesse am Posten anmelden, wenn er gerade in Karenz ist.

    Ich bin da mehr oder weniger bei fabs: Diese einkommensabhängigen Karenzzeitmodelle scheinen nur dazu zu dienen, Besserverdienern mehr Steuergeld zuzuschanzen, ohne dadurch wirklich große gesellschaftliche Veränderungen zu bewirken.

    Edit: Allerdings hab ich (ohne Beweis) den Eindruck, daß dein Model für den Steuerzahler billiger ist als wenn das Karenzgeld aus dem Gehalt des Einzelnen berechnet wird. Von dem her find ichs gut :)

    *plantsch*

    Einmal editiert, zuletzt von Plantschkuh! (11. Oktober 2009 um 13:25)

  • Siehe meinen zweiten Punkt von oben.


    In diesem Fall ist das Gesamteinkommen der Erziehungsberechtigten gleich dem Einkommen des Alleinerziehers, also bekommt er einfach 80% von seinem früheren Einkommen.

    Ist das nicht ein wenig ungerecht?

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • Ist das nicht ein wenig ungerecht?



    bei umverteilung kann es keine gerechtigeit geben. es wir sich immer jemand benachteiligt fühlen, bzw. das system zu seinen gunsten ausnutzen.

    Im nächsten Leben werd ich ein Koala:
    21 Stunden schlafen und 3 Stunden fressen!

  • Den mit dem Gleichbehandlungsgesetz? Versteh nicht, was der mit meinem Einwand zu tun hat. Wenn B gerade in Karenz ist, wenn in seiner Firma ein neuer Projektleiterposten zu vergeben ist, dann wird halt sein etwas weniger qualifizierter Kollege C zum Zug kommen müssen und die Projektleiterzulagen einstreifen; ohne Projektleiter gehts nun mal nicht. Gibts für diesen Fall einen Paragraphen im Gleichbehandlungsgesetz? B kann ja noch nichtmal sein Interesse am Posten anmelden, wenn er gerade in Karenz ist.

    Das Problem wird wohl der letzte Absatz sein, möglicherweise könnte hier eine Art "Voranmeldung" das Problem lindern (d.h. B bewirbt sich und bekommt den Posten zugesprochen, wird aber bis Ende der Karenz von C vertreten).


    Ich bin da mehr oder weniger bei fabs: Diese einkommensabhängigen Karenzzeitmodelle scheinen nur dazu zu dienen, Besserverdienern mehr Steuergeld zuzuschanzen, ohne dadurch wirklich große gesellschaftliche Veränderungen zu bewirken.

    In Schweden gibt es ein ähnliches Modell; das Geld wird dort über die Sozialversicherung ausgezahlt, und dieser Effekt durch eine starke Progression bei den Sozialversicherungsbeiträgen ausgeglichen.

    Ist das nicht ein wenig ungerecht?

    Wieso sollte es das sein?

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