Vertretung für EDV Trainings

  • @12,50 €:

    Ich würde dir gerne die folgende Seite ans Herz legen:
    http://www.freude-am-leben.at/joomla/

    Bei Angeboten, die einen niedrigeren Einheitspreis für die Maßnahmenstunde Personal von
    GruppentrainerInnen als € 30,90 beinhalten, ist jedenfalls unabhängig von der sonstigen Eig-
    nung zu überprüfen, ob nicht durch Kalkulationen unter Verletzung arbeits- und sozialversi-
    cherungsrechtlicher Bestimmungen ein unlauterer Wettbewerbsvorteil erzielt wird. Sollte dies
    zutreffen, ist das Angebot auszuscheiden.

  • [...]

    zu überprüfen, ob nicht durch Kalkulationen unter Verletzung arbeits- und sozialversi-
    cherungsrechtlicher Bestimmungen ein unlauterer Wettbewerbsvorteil erzielt wird.

    Die 30,90 sind nicht - wie fälschlicherweise von dir suggeriert- eine Art "Mindeststundensatz", sondern eine Prüfschwelle. Also prüfen wir...Arbeitsrechtlich ist mein Angebot ein Werkvertrag, was genau der Natur einer Vertretung entspricht; SV-rechtliche Bedenken entfallen bei einem Werkvertrag. Überprüfung abgeschlossen!
    By the way: Ich krieg keine 30,90 (weil eben kein Mindeststundesatz!) und ziehe von meinem Stundensatz 40% ab (eben mein SV und Steuer-Overhead) und das ergibt...12,50,-

  • d.h. wenn ich angestellt bin darf ich nicht studieren?:) Kleiner Nachtrag...oder sobald ich zu studieren anfange, brauch ich keine Lohnsteuer mehr zu zahlen?

    Einmal editiert, zuletzt von training42 (7. Februar 2010 um 17:41)

  • Studenten zahlen ja prinzipiell keine SV und keine Steuer.

    :D ironie ftw.

    Otto: Apes don't read philosophy. - Wanda: Yes they do, Otto, they just don't understand
    Beleidigungen sind Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.
    «Signanz braucht keine Worte.» | «Signanz gibts nur im Traum.» 

    Das neue MTB-Projekt (PO, Wiki, Mitschriften, Ausarbeitungen, Folien, ...) ist online
    http://mtb-projekt.at

  • [...] Die 30,90 sind nicht - wie fälschlicherweise von dir suggeriert- eine Art "Mindeststundensatz", sondern eine Prüfschwelle. Also prüfen wir...Arbeitsrechtlich ist mein Angebot ein Werkvertrag, was genau der Natur einer Vertretung entspricht; SV-rechtliche Bedenken entfallen bei einem Werkvertrag. Überprüfung abgeschlossen!
    By the way: Ich krieg keine 30,90 (weil eben kein Mindeststundesatz!) und ziehe von meinem Stundensatz 40% ab (eben mein SV und Steuer-Overhead) und das ergibt...12,50,-

    Bei einem Werkvertrag wird ein Werk gezahlt und keine Stunde. Werkvertrag und nach Stunden zahlen gibt's nicht (also seriös nicht).
    SV-rechtliche Bedenken entfallen bei einem Werkvertrag? Ja, vielleicht bis zu einem gewissen Einkommen. Aber wie schon gesagt, nach Stunden zahlen ist kein Werkvertrag und somit ist man bald über der Geringfügigkeitsgrenze und muss SV-Abgaben zahlen.
    Ich weiß nicht wirklich, was du mit SV-Abgaben und Steuer vorrechnest. Auf jeden Fall ist es eine sehr seltsame Rechnung, vom eigenen Stundensatz den Nettobetrag auszurechnen und den dann brutto weiterzugeben.

  • Willst Du erste Erfahrungen im Trainingsbereich (EDV) machen?
    Ich halte EDV Kurse für unterschiedliche Zielgruppen und suche jemanden, der tageweise Kurse übernimmt bzw. mich vertreten kann.
    Stundenlohn: 12,50€
    Kontakt: training42@gmx.at

    Ich versuche einmal zu übersetzen:
    Du suchst einen Subunternehmer, der für 12,50€ Stundenlohn Kurse für dich übernimmt. Ist legitim, da ich ebenfalls nebenbei in der Erwachsenenbildung tätig bin und dort auf Werkvertrag arbeite. Könnte also auch jemand anders die Arbeit übernehmen lassen. Nur gibt es auch eine qualitative Verantwortung den Kursteilnehmer bzw. den Auftraggebern gegenüber. Aber ok, eventuell gibt es für 12,50 € eine adäquate Vertretung, wobei halt "Willst Du erste Erfahrungen im Trainingsbereich (EDV) machen?" das Ganze doch eher ausschließt. :thumb:

  • Bei einem Werkvertrag wird ein Werk gezahlt und keine Stunde. Werkvertrag und nach Stunden zahlen gibt's nicht (also seriös nicht).
    SV-rechtliche Bedenken entfallen bei einem Werkvertrag? Ja, vielleicht bis zu einem gewissen Einkommen. Aber wie schon gesagt, nach Stunden zahlen ist kein Werkvertrag und somit ist man bald über der Geringfügigkeitsgrenze und muss SV-Abgaben zahlen.
    Ich weiß nicht wirklich, was du mit SV-Abgaben und Steuer vorrechnest. Auf jeden Fall ist es eine sehr seltsame Rechnung, vom eigenen Stundensatz den Nettobetrag auszurechnen und den dann brutto weiterzugeben.


    Ich überles jetzt einfach mal den Vorwurf der Unseriosität und antwort dir trotzdem: Ich arbeite seit Jahren als Trainer auf Werkvertragsbasis und das weiß meine SV und das Finanzamt. Wie unseriös kann das also sein?
    Ja auf die Geringfügigkeitsgrenze muss man aufpassen; aber das leg ich vertrauenvoll in die Hände dessen der mich vertritt! Die Rechnung, die du seltsam nennst, stellt sicher, dass ich keine zusätzlichen Kosten habe wenn mich jemand vertritt (wär ja blöd!) und sie ist üblich.

  • Nur gibt es auch eine qualitative Verantwortung den Kursteilnehmer bzw. den Auftraggebern gegenüber. Aber ok, eventuell gibt es für 12,50 € eine adäquate Vertretung, wobei halt "Willst Du erste Erfahrungen im Trainingsbereich (EDV) machen?" das Ganze doch eher ausschließt. :thumb:


    Es handelt sich um einen Anfängerkurs und ich inseriere auf einer Plattform für Informatiker!!!

  • Speziell bei einem Anfängerkurs gehört noch eine Extraportion Fingerspitzengefühl dazu, aber wenn du meinst, dass das eh jeder kann, der im Bereich Informatik unterwegs ist, soll mir das auch recht sein.

  • ...ich lade Leute ein sich bei mir zu melden, ich spreche dann mit ihnen und dann entscheide ich wer sich dafür eignet; wie das halt so ist mit Job Ausschreibungen.

  • Zitat

    Die Rechnung, die du seltsam nennst, stellt sicher, dass ich keine zusätzlichen Kosten habe wenn mich jemand vertritt (wär ja blöd!) und sie ist üblich.

    Ich bin ja auch kein Steuerberater, aber eine einfache Rechnung:

    Beispiel:
    Einnahmen: 5h Kurs je ~21 € [1] macht 105 € Umsatz
    Ausgaben: 5h Kurs je 12,50 € macht 62,50 € Umsatz

    Du kannst ja die Ausgaben für deinen Subunternehmer als Ausgaben geltend machen, zahlst also nur auf die Differenz zwischen deinen Einnahmen und den Ausgaben für den Subunternehmer Steuern/SV. Wenn du deinen Stundensatz 1:1 durchreichen würdest, würdest du auch nicht mehr Steuern zahlen oder gar Verlust machen!?

    [1] 21 € - 40% ("Ich (...) ziehe von meinem Stundensatz 40% ab") = 12,60 €

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