Auftraggeber = Miturheber?

  • Hi,

    Ich hab für einen Verein eine Softwarelösung entwickelt, mit der (leider mündlichen) Vereinbarung, dass das Urheberrecht/Copyright alleine bei mir verbleibt.
    Es gibt auch keinen Werksvertrag oder Ähnliches, bloß 3 Rechnungen wobei auf der ersten Rechnung klar zu lesen ist "Lizensierung von ....".

    Jetzt wo sich die ersten Interessenten bei diesem Verein gemeldet haben, möchte der Verein plötzlich vertraglich einen Anteil zugesichert bekommen.
    Mit einer Prämie pro Kundenwerbung oder ähnlichem hätte ich kein Problem, aber eine Beteiligung ohne Arbeitsleistung des Vereins kommt für mich einer Anerkennung als Miturheber gleich.

    Mich würde interessieren, wie meine rechtliche Ausgangslage ist.
    In welchen Fällen ist der ursprüngliche Auftraggeber ein Miturheber?
    Hatte zufällig wer schon Erfahrung in ähnlichen Fällen?

    Danke im Voraus

    To avoid horrible confusion, please pronounce the G in the word GNU when it is the name of this project.

  • Mist, aber wenn ich mich irre, dann sind ohne schriftliche Vereinbarungen alle Rechte am Code bei dir, da es sich um kein "Angestellten"-Verhältnis handelt.

    Vllt. hat noch jemand ein paar Links dazu.

  • Schakal: Danke, das beruhigt schon mal - und deckt sich mit meinem Rechtsverständnis.
    Mal sehen, ob das nicht doch irgendwie gütlich über die Bühne gebracht werden kann.

    Danke

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  • Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Wenn du das Werk ohne deren Hilfe geschaffen hast, bist du alleiniger Urheber. Nur Verwertungs- und Nutzungslizenzen sind das. Ich kann ja auch nicht sagen, ich habe Romeo und Julia geschrieben nur weil ich die Verwertungsrechte gekauft habe!

    Das mit dem Entgelt pro Kundenwerbung haben die wahrscheinlich auch gemeint, sprich dich einfach mit denen aus.

    Es gibt nichts gutes, außer man tut es!
    - Erich Kästner

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