Hi,
Ich hab für einen Verein eine Softwarelösung entwickelt, mit der (leider mündlichen) Vereinbarung, dass das Urheberrecht/Copyright alleine bei mir verbleibt.
Es gibt auch keinen Werksvertrag oder Ähnliches, bloß 3 Rechnungen wobei auf der ersten Rechnung klar zu lesen ist "Lizensierung von ....".
Jetzt wo sich die ersten Interessenten bei diesem Verein gemeldet haben, möchte der Verein plötzlich vertraglich einen Anteil zugesichert bekommen.
Mit einer Prämie pro Kundenwerbung oder ähnlichem hätte ich kein Problem, aber eine Beteiligung ohne Arbeitsleistung des Vereins kommt für mich einer Anerkennung als Miturheber gleich.
Mich würde interessieren, wie meine rechtliche Ausgangslage ist.
In welchen Fällen ist der ursprüngliche Auftraggeber ein Miturheber?
Hatte zufällig wer schon Erfahrung in ähnlichen Fällen?
Danke im Voraus