Wie bereits angesprochen handelt es sich dabei um eine Werkvertragsbasis, dh vertraglich stehst du gegenueber deiner VertragspartnerIn als (neuer) SelbststaendigeEr dar.
Folgende Punkte (kein Anspruch auf Vollstaendigkeit, Standarddisclaimer das dies keine Rechts/Steuerauskunft ist etc yadayada) solltest du noch beachten:
* Honorarnote/Umsatzsteuer: Die Honorarnote sollte auf jeden Fall enthalten das die Preise ohne Umsatzsteuer sind, da du unter die KleinunternehmerInnenregelung faellst und deshalb nicht Umsatzsteuerpflicht bist (die Begruendung mit anfuehren!). Die Grenze fuer die KleinunternehmerInnenregelung liegt bei 30 Kiloeuro im Jahr Umsatz. Achtung: Wenn du trotzdem Umsatzsteuer auf der Rechnung anfuehrst musst du sie auch dem Finanzamt geben (und eine Umsatzsteuererklaerung legen), egal ob du ueber die Grenze kommst oder nicht.
Ach ja, eine Rechnungsnummer muss auch noch drauf sein, sonst kann die Firma fuer die du was machst die Rechnung eventuell bei ihrer Steuererklaerung uU nicht verwenden und ist ungluecklich. Als Nummerierungsschema bietet sich zB an: <Kuerzel fuer den Laden fuer den du Arbeitest>-<Jahr><Monat>-<Rechnungsnummer fuer diesen Monat>
* Einkommenssteuerpflichtig bist du wenn du nach Bezahlung der Sozialversicherung mehr als 10k Euro Einkommen im Jahr hast.
* Da du selbststaendig bist musst du bereits ab ca. 6400 an Gewinn Euro Sozial- und Krankenversicherung zahlen. Als Gewinn zaehlt in deinen Umstaenden vermutlich der Umsatz minus eventueller Auslagen minus diverser Fortbildungsausgaben (ja, Studium, Buecher dafuer, Schreibmaterialien, etc. zaehlen dazu) minus Betriebsausgaben etc. Es ist also gewisses Potential fuer Abschreibungen vorhanden, Rechnungen sammeln zahlt sich daher aus.
* Fuer Beihilfenzuverdienstgrenzen zaehlt das sozialversicherungspflichte Einkommen.
* Zusammenspiel von Selbsstaendigkeit und Arbeitsverhaeltnis sayeth help.gv.at:
** Einkommenssteuer:
"Unter folgenden Voraussetzungen ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben:
[...]
wenn neben Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit (lohnsteuerpflichtige Einkünfte) andere Einkünfte bezogen werden, deren Gesamtbetrag 730 Euro im Jahr übersteigt und das Gesamteinkommen mehr als 10.900 Euro beträgt"
** Sozialversicherung:
Versicherung bei der gewerblichen Wirtschaft, wenn ...
"ihr jährliches Bruttoeinkommen den Betrag von 6.453,36 Euro übersteigt oder
daneben noch eine andere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird und das Jahresbruttoeinkommen den Betrag von 4.292,88 Euro für das Jahr 2009 (4.188,12 Euro für das Jahr 2008) übersteigt."
Schau dir mal die Steuerthemen auf help.gv.at, die sind recht gut geschrieben; besonders interessant fuer dich duerfte folgendes sein: http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880004.html .
Ansonsten findest du im Bereich der Selbststaendigkeit auf der Wirtschatfskammerwebsite (http://www.wko.at) weitere infos.
Ich rate dir aber auf jeden Fall mal einen Besuch bei einer SteuerberaterIn, der Beratungsstelle der Wirtschaftskammer oder der ArbeiterInnenkammer. Ersteres kostet potentiell Geld (obwohl einige Bueros auch kostenlose Erstgespraeche anbieten), letztere Beiden nur Zeit. Alles was du hier in Forum liest (inklusive meinen Post) ist bestenfalls halbwegs zutreffendes Halbwissen
hth
w