Arbeitsverhältnis

  • Habe einen neuen Job angenommen, bei welchem ich je nach abgegebener Arbeit eine Honorarnote bekomme, wofür ich keine Steuern zahlen muss. D.h. ich bekomme es bar auf die Hand.

    Auf der Honorarnote steht:

    ..."Vereinbarungsgemäss verrechne ich Ihnen für selbständig durchgeführte Tätigkeiten

    ... Euro

    Betrag bar erhalten. ..."

    Was ist das eigentlich für ein Vertragsverhältnis?

  • Werkvertrag, (neuer) Selbstständiger.
    Du kriegst zwar das Geld von der Honorarnote bar ausbezahlt, wenn du aber über diverse Grenzen kommst, musst du SV-Beiträge, EkSt oder auch USt zahlen.

  • AFAIK sind das selbstständige Einnahmen, solange du im Freibetrag bist ist das Steuerfrei

    Eine Anmerkung das für den Betrag kein Vorsteuerabzug möglich ist, ist AFAIK auch sehr empfehlenswert.

    µC-Leitung

  • informier dich beim arbeitgeber ob er dir die arbeitnehmer beiträge für die sozialversicherung zahlt, solltest du über der geringfügigkeits grenze (~340 ösen im monat) verdienen, wenn nicht wird das die zuständige gebietskrankenkassa von dir einfordern

    @steuern: wenn du unter ~10k im jahr verdienst, ist das alles steuerfrei, du musst aber trotzdem einen einkommenssteuerbescheid ausfüllen, solltest du 2 jobs haben, dabei kann dir aber auch nix passieren solange du unter der steuerfreigrenze bist übers jahr gesehen

  • Danke für die Antworten.

    Ich habe tatsächlich noch einen zweiten Job, wo ich geringfügig angemeldet bin und eben diesen.

    10000 Euro im Jahr? Hmmm...nein, denke ich nicht. Das wären dann 833 Euro im Monat, richtig?

    Also egal wie man angestellt ist, diesen Betrag kann man quasi im Monat verdienen, damit man keine Steuern zahlen muss und keine Probleme im Fall der Fälle kommt?

    Einen Einkommensteuerbescheid habe ich noch nie ausgefüllt, obwohl ich schon vorher manchmal zwei Jobs hatte. Ich weiss nicht mal genau was das ist. :o

  • Naja, die Frage die sich auf jedenfall auch aufdrängt, ist die, wie und ob du versichert bist, da gibts auch wieder Grenzen, afaik - versicherst du dich selbst? Mitversichert?

    scheitern als chance

  • nach abgegebener Arbeit eine Honorarnote bekomme


    ich nehme an, du gibts eine Honorarnote ab, oder? :)

    ab einem einkommen (gewinn minus ausgaben) von mehr als 8.800 im jahr wirds unangenehm, dann musst du sozialversicherung zahlen

    soweit ich weiß, gilt diese grenze für selbstständige und geringfügige tätigkeit zusammen gerechnet - lass mich da aber gerne korrigieren.

    Johanna Schmidt
    VIS1 Übungsleitung
    CG Vorlesung

  • Naja, die Frage die sich auf jedenfall auch aufdrängt, ist die, wie und ob du versichert bist, da gibts auch wieder Grenzen, afaik - versicherst du dich selbst? Mitversichert?

    Naja, unfallversichert bin ich ja durch die geringfügige Beschäftigung.

    Bei der Gebietskrankenkasse bin ich privat durch einen monatlichen Beitrag von etwas über 40 Euro pensions- und krankenversichert.

    Gibts noch was? :lauscher: Denke nicht oder?

  • am besten man besorgt sich fuer solche angelegenheiten einen steuerberater, ueberhaupt wenn man dann mit der zeit freelancer wird und als externer bei diversen firmen arbeitet und sowieso den kopf mit ganz anderen dingen voll hat...

    dem/der haut man dann einfach die honorarnoten plus alle -hoffentlich- gesammelten rechnung hin und das erledigt sich dann alles von selbst. und ausserdem bekommt man dann diesen und jenen tipp wo man noch was rausholen kann (diverse dinge absetzbar, pendlerpauschale, etc), von daher...

    weil wenn ich sowas lese, dann kommt mir so richtig das :puke:

  • Wie bereits angesprochen handelt es sich dabei um eine Werkvertragsbasis, dh vertraglich stehst du gegenueber deiner VertragspartnerIn als (neuer) SelbststaendigeEr dar.

    Folgende Punkte (kein Anspruch auf Vollstaendigkeit, Standarddisclaimer das dies keine Rechts/Steuerauskunft ist etc yadayada) solltest du noch beachten:

    * Honorarnote/Umsatzsteuer: Die Honorarnote sollte auf jeden Fall enthalten das die Preise ohne Umsatzsteuer sind, da du unter die KleinunternehmerInnenregelung faellst und deshalb nicht Umsatzsteuerpflicht bist (die Begruendung mit anfuehren!). Die Grenze fuer die KleinunternehmerInnenregelung liegt bei 30 Kiloeuro im Jahr Umsatz. Achtung: Wenn du trotzdem Umsatzsteuer auf der Rechnung anfuehrst musst du sie auch dem Finanzamt geben (und eine Umsatzsteuererklaerung legen), egal ob du ueber die Grenze kommst oder nicht.

    Ach ja, eine Rechnungsnummer muss auch noch drauf sein, sonst kann die Firma fuer die du was machst die Rechnung eventuell bei ihrer Steuererklaerung uU nicht verwenden und ist ungluecklich. Als Nummerierungsschema bietet sich zB an: <Kuerzel fuer den Laden fuer den du Arbeitest>-<Jahr><Monat>-<Rechnungsnummer fuer diesen Monat>

    * Einkommenssteuerpflichtig bist du wenn du nach Bezahlung der Sozialversicherung mehr als 10k Euro Einkommen im Jahr hast.

    * Da du selbststaendig bist musst du bereits ab ca. 6400 an Gewinn Euro Sozial- und Krankenversicherung zahlen. Als Gewinn zaehlt in deinen Umstaenden vermutlich der Umsatz minus eventueller Auslagen minus diverser Fortbildungsausgaben (ja, Studium, Buecher dafuer, Schreibmaterialien, etc. zaehlen dazu) minus Betriebsausgaben etc. Es ist also gewisses Potential fuer Abschreibungen vorhanden, Rechnungen sammeln zahlt sich daher aus. :)

    * Fuer Beihilfenzuverdienstgrenzen zaehlt das sozialversicherungspflichte Einkommen.

    * Zusammenspiel von Selbsstaendigkeit und Arbeitsverhaeltnis sayeth help.gv.at:
    ** Einkommenssteuer:
    "Unter folgenden Voraussetzungen ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben:
    [...]
    wenn neben Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit (lohnsteuerpflichtige Einkünfte) andere Einkünfte bezogen werden, deren Gesamtbetrag 730 Euro im Jahr übersteigt und das Gesamteinkommen mehr als 10.900 Euro beträgt"

    ** Sozialversicherung:
    Versicherung bei der gewerblichen Wirtschaft, wenn ...
    "ihr jährliches Bruttoeinkommen den Betrag von 6.453,36 Euro übersteigt oder
    daneben noch eine andere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird und das Jahresbruttoeinkommen den Betrag von 4.292,88 Euro für das Jahr 2009 (4.188,12 Euro für das Jahr 2008) übersteigt."


    Schau dir mal die Steuerthemen auf help.gv.at, die sind recht gut geschrieben; besonders interessant fuer dich duerfte folgendes sein: http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880004.html .
    Ansonsten findest du im Bereich der Selbststaendigkeit auf der Wirtschatfskammerwebsite (http://www.wko.at) weitere infos.

    Ich rate dir aber auf jeden Fall mal einen Besuch bei einer SteuerberaterIn, der Beratungsstelle der Wirtschaftskammer oder der ArbeiterInnenkammer. Ersteres kostet potentiell Geld (obwohl einige Bueros auch kostenlose Erstgespraeche anbieten), letztere Beiden nur Zeit. Alles was du hier in Forum liest (inklusive meinen Post) ist bestenfalls halbwegs zutreffendes Halbwissen :)

    hth
    w

    2 Mal editiert, zuletzt von wolfi (18. März 2009 um 23:02)

  • Ach ja, eine Rechnungsnummer muss auch noch drauf sein, sonst kann die Firma fuer die du was machst die Rechnung eventuell bei ihrer Steuererklaerung uU nicht verwenden und ist ungluecklich.


    die Rechnungsnummer wird nur zwingend gebraucht, wenn auf der Rechnung Umsatzsteuer oben steht (sonst kann die Firma sie nicht für die Vorsteuer verwenden). natürlich wirkt es aber professioneller mit Rechnungsnummer.

    Johanna Schmidt
    VIS1 Übungsleitung
    CG Vorlesung

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