Wir wollen in einem Video eine ganz kurze Stelle aus einem Gedicht haben (also das einige Schauspieler daraus vortragen)
Da wir großen Wert auf Urheberrecht und anderes Wert legen, wollen wir uns "absichern" und alles ganz brav machen.
Habe deswegen dann im Internet gelesen, aber steht meistens dort das man nach 70 Jahren (nach Tod oder nach Schreiben des Werkes?) es ohne Probleme verwenden kann.
Die Frage ist, ob eben 70 Jahre nach schreiben oder Tod gilt, dann ob es Probleme mit Nachfahren geben könnte, sprich ob die noch Rechte haben könnten sodass es zu Problemen kommt, und vor allem aus welchem Land das Recht gilt (vom Urheber, oder wo man selbst ist,...)
Also sollte das Problemlos gehen wenn man in einem Film auszugsweise ein knapp mehr als 70 Jahre altes Gedicht vorträgt, oder nicht?