Hallo ihr Computerfreaks!
Ich weiss nicht ob ich richtig bin aber ich hab da mal eine Frage.
Ich bin schon 2 mal aus einem Forum rausgeflogen und meine IP wurde gesperrt, eigentlich nur weil ich anderer Meinung war als der Inhaber des Forums.
Ich habe mich dann via Webproxy einfach wieder angemeldet.
Nun meine Frage: Kann ich mich dadurch strafbar machen, wenn ich mich in einem öffentlichen Forum, indem ich schon rausgeflogen bin wieder anmelde?
Bitte um Hilfe
Michaela
wiederholtes Anmelden via Proxy
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Michaela H. -
15. März 2007 um 22:19 -
Geschlossen
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Nun meine Frage: Kann ich mich dadurch strafbar machen, wenn ich mich in einem öffentlichen Forum, indem ich schon rausgeflogen bin wieder anmelde?nein. welcher der tatbestände des StGB oder strafbestimmungen anderer gesetze sollten da greifen?
das einzige, was zutreffen kann, ist, dass du die AGB des forenbetreibers verletzt.
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welcher der tatbestände des StGB oder strafbestimmungen anderer gesetze sollten da greifen?
natürlich der gute alte virtuelle hausfriedensbruch! :tongue1:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85163(mir is natürlich klar, dass das nicht in österreich war)
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natürlich der gute alte virtuelle hausfriedensbruch! :tongue1:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85163(mir is natürlich klar, dass das nicht in österreich war)
selbst wenn, das ist immer noch zivilrecht und nicht strafrecht.
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ganz schön stur die kleine
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selbst wenn, das ist immer noch zivilrecht und nicht strafrecht.
und selbst wenn, war mein post nicht wirklich ernstgemeint. nur weil es ein hausrecht bei foren gibt, ist das vergehen nicht hausfriedensbruch -
Ausserdem kann über Proxy ja nicht bewiesen werden, dass ich es war oder?
Ich wollte denen nur zeigen, dass auch andere Meinungen gelten, aber damit war ich wohl nicht erfolgreich. :wein:
In den ABG steht nichts davon dass man sich nach einem Rausschmiss nicht wieder anmelden darf. :ausheck: -
Ausserdem kann über Proxy ja nicht bewiesen werden, dass ich es war oder?
doch bei manchen schon. aber das steht bei den meisten proxylisten eh dabei, welche transparent und welche anonym sind.
außerdem unabhängig vom technischen, werden die forenbetreiber wohl schnell merken was los ist, wenn ein neuer benutzer die exakt gleiche meinung hat, wie ein vor kurzem gebannter. -
ja das ist klar. sie haben mich ja wiedererkannt.
aber meine frage ist, ob es strafbar ist, wenn man sich wieder anmeldet?
in den AGBs dieses Forums steht nix davon, aber wie is das allgemein? Weiss das jemand von Euch? -
aber meine frage ist, ob es strafbar ist, wenn man sich wieder anmeldet?
in den AGBs dieses Forums steht nix davon, aber wie is das allgemein? Weiss das jemand von Euch?wie oben gesagt: nicht strafbar.
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mdk:
Bist du dir da 100% sicher ??? -
Bist du dir da 100% sicher ???findest du einen § im StGB oder in einer strafbestimmung eines anderen gesetzes, der dem widerspricht?
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keine ahnung, ich bin kein jurist und kennen die paragraphen nicht. :distur:
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wennst dich schon deshalb so anschei...., dann lass es bleiben. wennst keine angst hast versuchs. juristisch definitiv und immer gültige rechtsauskünfte wirst hier nicht bekommen können.
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wennst dich schon deshalb so anschei...., dann lass es bleiben. wennst keine angst hast versuchs. juristisch definitiv und immer gültige rechtsauskünfte wirst hier nicht bekommen können.
Du bist aber nett. -
das hat nichts mit nett oder nicht zu tun. du willst eine definitive und rechtsgültige auskunft, die dir aber nicht mal ein jurist mit 100%iger sicherheit geben kann. wieso sollten es dann informatiker können?
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Vielleicht lernt ihr sowas ja im STudium.
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was du brauchst wär eher ein jus-student
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stimmt, muss mich mal auf die suchen machen.
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welches forum was das?
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