Kurze Frage:
Ich habe heute zu meiner Überraschung im Briefkasten einen Brief einer bei den ÖH-Wahlen kandidierenden Fraktion erhalten (Wahlwerbung mit der Bitte, sie doch zu wählen - jetzt erst recht nicht, auch wenn ich das vorher auch schon nicht getan hätte :sudern:).
Da ich ausschließen kann, dass die einfach so aus dem Telefonbuch auf meine Adresse gekommen sind, können sie die Daten nur von der ÖH haben und das regt mich irgendwie auf. Wo war das Kleingedruckte, wo ich der Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte zugestimmt habe? Der Studienanfang ist halt auch schon zwei Jahre her und ich hab natürlich keine Ahnung mehr, was ich da alles an Formularen unterschrieben habe.
Ich hab keine Lust, mich mit tonnenweise politischer Werbung zumüllen zu lassen und meine Daten irgendwo in einer Parteizentrale herumkugeln zu haben und der Gedanke, dass das im Endeffekt eigentlich auch noch um mein Geld geschieht geht mich ziemlich an.
Meine Frage wäre jetzt: Reicht es, bzw. macht es überhaupt einen Sinn, wenn ich der ÖH eine Widerrufserklärung gemäß dem DSG zukommen lasse und der wahlwerbenden Partei irgendeine Art von Unterlassungsaufforderung schicke?