also als vorwissen abgeschlossenes bakk;
und ja danke für die information, werds mir fürs nächste mal merken wenn ich einen werkvertrag oder sonstiges habe
Programmierer - was verlangen
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Ich hab früher auch Ferialpraxen bei größeren Firmen gemacht, da war das Standardgehalt für Maturanten 1300€ netto -> hochgerechnet auf einen Monat mit 4 Wochen zu je 38,5h macht das 1300€/154h = 8,44€/h (wie gesagt, Gehalt). In einem freien Dienstvertrag muss man aber imo schon deutlich mehr verlangen, damit sichs überhaupt auszahlt.
würd ich sagen mit 1300 Euro für 40 Stundenwoche oder 38,5 bist voll und ganz dabei!
wenn du nur zwei monate oder 3 arbeitest und du nicht über einen gewissen jahresbezug kommst kannst sogar bei deinen eltern mitversichert bleiben wenn du das bist!
oda!??
glaub schon, also familienbeihilfe musst bekommen dann kannst mirversichert sein und die bekommst du sobald du jünger als 26 bist und weniger als nen gewissen betrag verdienst!
aber glaub sozialabgabgen wirst trotzdem zahlen müssen!für vollzeit und "fixe" arbeit würd ich mich auf keinen fall auf "freien dienstvertrag" einlassen denn das ist es blödeste was dir passieren kann
du bekommst anähernd das selbe ausbezahlt wie ein angestellter (brutto) nur hast mehr abgaben und vorallem keinen 13. und 14 gehalt also finger weg von solchen stellen wenns nicht wirklich gut bezahlt sind!
ob du abfertigungsansprüche hast weiß ich auch nicht! -
wenn 20 Euro im Vertrag drinnen stehen, entspricht das bei einem freien Dienstnehmervertrag etwa 7-8 Euro netto (Hälfte geht weg an Steuern, anderer Teil an Sozialversicherung). und das ist meiner Meinung nach viel zu wenig für einen Programmierer, das ist der Kollektivgehalt für einen Kellner (bitte, ohne diese Berufsgruppe diskriminieren zu wollen!)
Falls bei den 20 Euro der Dienstgeberanteil schon weg ist dann kommst du bei einer Anstellung von 38.5 Stunden pro Woche bei gleicher Freizeit (2 Wochen Feiertage + 5 Wochen Urlaub = 45 Arbeitswochen/Jahr) auf etwa 2200 Euro brutto. Hab da mal nachgerechnet. Evtl. könnte man noch 2 Wochen Krankheit mit einberechnen, dann müssten wir vielleicht bei 22 Euro landen, aber ok ist's auf jeden Fall mal schon - und abseits der 7-8 Euro die du für einen Kellner kommst.
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2200 Euro
das würde ich nur ok finden, wenn es sich um eine fixe Anstellung handelt. denn da trägt das Unternehmen das Risiko für meine Arbeit, ich bin voll versichert (auch gegen Arbeitslosigkeit), kriege Urlaubs- und Weihnachtsgeld, bezahlten Urlaub und bezahlten Krankenstand.bei einem freien Dienstnehmervertrag trage ich das volle Risiko, muss mich selbst versichern, selbst meine Steuererklärung machen, muss eventuell sogar meine eigenen Ressourcen (PC, Arbeitsplatz) verwenden, krieg ich kein Geld bei Urlaub und Krankheit und bin nicht arbeitslosenversichert - da sind etwa 1100 Euro (weil ca. die Hälfte von 2200 sind Steuern) etwas dürftig
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da sind etwa 1100 Euro (weil ca. die Hälfte von 2200 sind Steuern)
Das behauptest du nicht zum erstenmal, aber kannst du es auch irgendwie belegen? Soweit ich das feststellen kann, ist bei 26400 (= 2200 * 12) Euro der Grenzsteuersatz 33.5%, der schlägt aber auch nicht zu. Ich komme für 26400 Euro im Jahr auf eine Einkommenssteuer (um die gehts doch hier, oder?) von 5750.61, d.h. monatlich blieben 1720 Euro über.Und wenn es eh nur über die Ferien ist wie am Anfang des Threads angesprochen, dann braucht man gar keine Steuern zu zahlen.
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Sei 26400 das Jahreseinkommen (abzüglich Ausgaben)
dann ist
EST(26400)=4785,-
Sozialversicherungsbeiträge für neue Selbstständige:
KV: 9.1%
PV: 15,5%
UV:89,76€
Also 2402,4+4092+89,76=6583,76Ergibt 15031,-;1252 "netto", also tatsächlich ca die Hälfe.
BTW: Bei Werkverträgen stimmt die Rechnung, bei freiem DV
wäre die SV etwas anders da ASVG ?!
(Werkvertrag=GSVG)Wie auch immer, die SV ist nicht berücksichtigt und enorm hoch !
Nur über die Ferien egal ... naja, bei >4K pro Jahr -> Pflichtversicherung.
(bzw 6k bei reiner Selbständigkeit)
Auch wenn keine Steuer, (hohe) Ausgaben sind es allemal.
Insgesamt würd ich auch (aus vielen Gründen) von Werkvertrag / freiem DV abraten,
wenn man es sich aussuchen kann.mfg, lb
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Das behauptest du nicht zum erstenmal, aber kannst du es auch irgendwie belegen?
ich gebe zu, diese Annahme beruht auf der Aussage meiner Mutter (die einen Gewerbeschein hat), die zu mir gesagt hat bei dem Einkommen muss ich damit rechnen, dass die Hälfte an Steuer und Sozialversicherung weg geht.aber rechnen wirs durch. danke an Lord Binary für die Prozentsätze, es ist nur ein kleiner Schönheitsfehler drinnen: die Steuer wird erst nach Abzug der Sozialversicherung berechnet. daher:
Jahreseinkommen: 26.400,-
nach Abzug der Sozialversicherung: 19.815,84
davon sind Steuer zu zahlen (33,5%): 6.638,31
bleiben über netto: 13.177,53
sind monatlich netto: 1.098,13hoffe ich habe mich nicht verrechnet, sonst bitte korrigieren!
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Zitat
Lord Binary für die Prozentsätze, es ist nur ein kleiner Schönheitsfehler drinnen: die Steuer wird erst nach Abzug der Sozialversicherung berechnet. daher:Upps, das stimmt natürlich.
Die Bemessung für die SV kann natürlich nur vom Vorjahr kommen, da es ja Teil der Gewinnermittlung ist.
Insonferne stimmt auch diese Rechnung nicht.Unter der Annhame: Vorjahregewinn bzw Bemessungsgrundlage für die SV wäre 26400
Dann
Ist der Gewinn 19.815,84,
EST von 19.815,84: 3762,-
macht 1337 nettoDa der Gewinn etwas geringer ausgefallen ist als die Bemessung, bekommt man noch etwas SV zurück.
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EST von 19.815,84: 3762,-
sind 33,5% von 19.815,84 nicht 6.638,31 ? -
kriege Urlaubs- und Weihnachtsgeld, bezahlten Urlaub
Urlaubs- und Weihnachtsgeld habe ich da eingerechnet. Aber vergessen, dass der Urlaub bezahlt ist ;).
Bei Krankheit wird's sicher kritisch, da man schnell mal zwei Wochen mitrechnen kann und dann vielleicht ein halbes Jahr ausfallen kann wenn was gröberes passiert.
Mit 20 kommt der Dienstgeber auf jeden Fall noch gut weg, da hast recht.
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sind 33,5% von 19.815,84 nicht 6.638,31 ?
Ja, aber 19k ist nicht mehr mit 33% besteuert.
EST Berechnung -
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Was sind die Standard-Dingen, die ein Programimerer als Ausgaben angeben kann? Ich fahre ab und zu zur Firma, obwohl ich vertragsmäßig nicht muss. Kann ich die Fahrtkosten vom Einkommen abziehen?
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unter der Annahme, dass du einen Werkvertrag / Gewerbeschein hast, kannst du einiges vom Umsatz abziehen (bei freier Dienstnehmer bin ich mir nicht sicher):
- Fahrtkosten: pro Kilometer 0,38 Euro mit dem PKW, dazu muss man dann ein Fahrtenbuch führen, um das nachweisen zu können. öffentlicher Verkehr weiß ich leider nicht.
- Ausbildungskosten: Studiengebühren, Bücher, Skripten, ...
- alle Arbeitsressourcen: PC (auf drei Jahre absetzbar), Drucker, Druckerpatronen, Büromaterial, ...
- Internet
- Handy denke ich auch, weiß ich aber die genauen Regelungen nicht
- Pensionsversicherungen
- Honorarnoten, die einem von anderen Personen ausgestellt wurdenalle diese Sachen werden vom Umsatz abgezogen, dann wird erst die Steuer berechnet
die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, falls jemandem noch etwas einfällt bitte ergänzen
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Zitat
bei freier Dienstnehmer bin ich mir nicht sicherIch bin mir sicher, daß freier DV und WV steuerrechtlich gleichgestellt sind.
Dh "normale" E/A Rechnung.
Anders sind sie SV-technisch.
Wie anders weiß ich nicht auswendig ...
mfg, ng -
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