hallo
in meinem dienstvertrag wird auf §19 angestelltengesetz verwiesen, sodass ich ein "probemonat" hätte
§19 laut angestelltengesetz sieht folgendermassen aus:
Zitat
Endigung des Dienstverhältnisses durch Ablauf der Zeit§ 19. (1) Das Dienstverhältnis endet mit dem Ablaufe der Zeit, für
die es eingegangen wurde.
(2) Ein Dienstverhältnis auf Probe kann nur für die Höchstdauer
eines Monats vereinbart und während dieser Zeit von jedem
Vertragsteil jederzeit gelöst werden.
mein vertrag hat am 2.5. angefangen, ist nun mit heute mein probemonat vorbei oder erst ab 2.6. (d.h. 1.6., 23:59). ich frage deshalb, weil mein erstes gehalt aufgrund des 1.5. nur aliquot ausgezahlt wurde (und nicht voll!!!).