• hallo

    in meinem dienstvertrag wird auf §19 angestelltengesetz verwiesen, sodass ich ein "probemonat" hätte

    §19 laut angestelltengesetz sieht folgendermassen aus:

    Zitat


    Endigung des Dienstverhältnisses durch Ablauf der Zeit

    § 19. (1) Das Dienstverhältnis endet mit dem Ablaufe der Zeit, für
    die es eingegangen wurde.
    (2) Ein Dienstverhältnis auf Probe kann nur für die Höchstdauer
    eines Monats vereinbart und während dieser Zeit von jedem
    Vertragsteil jederzeit gelöst werden.

    mein vertrag hat am 2.5. angefangen, ist nun mit heute mein probemonat vorbei oder erst ab 2.6. (d.h. 1.6., 23:59). ich frage deshalb, weil mein erstes gehalt aufgrund des 1.5. nur aliquot ausgezahlt wurde (und nicht voll!!!).

  • Da Arbeitsverhältnisse wohl nicht nur am 1. des Monats begonnen werden können, würde ich sagen, ab 2.6. ist dein Probemonat vorbei (besser gesagt, ab 1.6. Dienstschluss ist das Monat voll, oder?). Du bekommst also den fehlenden Tag wohl im nächsten Monat dazugezahlt.

    Dipper dipper dii dipper dii dipper dii duuu

  • Da Arbeitsverhältnisse wohl nicht nur am 1. des Monats begonnen werden können, würde ich sagen, ab 2.6. ist dein Probemonat vorbei (besser gesagt, ab 1.6. Dienstschluss ist das Monat voll, oder?). Du bekommst also den fehlenden Tag wohl im nächsten Monat dazugezahlt.

    befürchte ich auch fast. das mit dem fehlenden tag kann ich nicht nachvollziehen. ich würde sagen, einfach dumm gelaufen und der tag ist gone...

  • wahrscheinlich, wenn sie reingeschrieben hätten, beginn 1.5. dann hätte es als voll gezählt, auch wenn der erste ein feiertag ist, naja fies, aber ich denke, es sollte schlimmeres passieren, oder?

    lg
    Shine

  • wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass das Dienstverhältnis mit 2. 5. beginnt wieso solltest du dann für den 1. 5. was bezahlt bekommen? An diesem Tag hast du ja noch kein Arbeitsverhältnis gehabt...

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