Copyright bei Webseiten

  • Hallo,

    Kennt sich jemand von euch vielleicht mit diesen rechtlichen Sachen aus?
    Folgendes Szenario:
    Eine Webseite erzeugt irgendeinen Inhalt und stellt diesen unentgeltlich zur Verfügung. Auf der Seite findet sich nirgends eine Hinweis auf Copyright oder AGBs bezüglich dieser Daten. Dürfte ich diesen Inhalt für eine kommerzielle Anwendung verwenden?

    Danke.

  • Das stimmt so nicht. Ein Copyright MUSS vermerkt werden, sonst gilt es nicht. Es bedeutet aber nicht, wenn etwas Copyright-geschützt ist, dass es gleichzeitig urheberrechtlich geschützt ist. Ebenso darf zB. jemand bei seiner Website das berühmte (C) nicht machen, wenn er es bei der Copyright-Behörde nicht angemeldet hat. DAs kann zu Schadensersatzforderungen führen.

    Das heißt: Das Urheberrecht besteht zwar, aber ein Copyright muss nicht unbedingt gelten, wenn es nicht angemeldet ist.

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • Das stimmt so nicht. Ein Copyright MUSS vermerkt werden, sonst gilt es nicht.

    Prof. Haslinger ist da aber anderer Meinung.

    Es bedeutet aber nicht, wenn etwas Copyright-geschützt ist, dass es gleichzeitig urheberrechtlich geschützt ist.

    Glaube ich schon, nachdem Schutz nach dem Urheberheberrecht bereits ab Werkschöpfung gegeben ist.

  • Prof. Haslinger ist da aber anderer Meinung.


    Glaube ich schon, nachdem Schutz nach dem Urheberheberrecht bereits ab Werkschöpfung gegeben ist.

    Dann solltest du dich vielleicht genauer informieren, denn wir haben in Rechtsinformationsrecherche im Internet eine Arbeit über Urheberrecht geschrieben. Und mein Kapitel, welches ich ausgearbeitet habe war: Copyright vs. Urheberrecht. Wenn du willst, kann ich dir gerne die Ausarbeitung schicken, ich kann dir aber auch alle meine Quellen angeben, von denen ich diese Informationen habe. Du kannst Hrn. Haslinger natürlich nochmals befragen, aber er wird dir genau das sagen, dass ich oben schon genannt habe.

    Copyright != Urheberrecht

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • ich glaube du hast mich nicht verstanden. was ich gemeint habe: urheberrechtlich ist es natürlich geschützt, weil es ein werk ist. aber copyright-geschützt ist es NUR, wenn es angemeldet wird

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • Unabhängig vom rechtlichen Aspekt ist es sicher nicht die feine englische Art, einfach ohne Zustimmung Webseiten zu nehmen und für kommerzielle Zwecke zu verwenden.

    Wichtig: Alles, was wir dir hier sagen, kann falsch sein. Auf jeden Fall Anwalt konsultieren, sonst kann es teuer werden!

  • Ich kann dir nur sagen was er gesagt hat, und da war ausdrücklich dabei: "Das Urherrecht gilt ab Werkschöpfung" und somit noch vor Anmeldung bei irgendeiner Behörde.

    ja, da geb ich dir auch vollkommen recht. ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt. mein statement bezog sich auf das copyright.

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • aus dem UrhG

    Zitat

    § 1. (1) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind eigentümliche
    geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst,
    der bildenden Künste und der Filmkunst.
    (2) Ein Werk genießt als Ganzes und in seinen Teilen
    urheberrechtlichen Schutz nach den Vorschriften dieses Gesetzes.

    Zitat

    § 14. (1) Der Urheber hat mit den vom Gesetz bestimmten
    Beschränkungen das ausschließliche Recht, das Werk auf die ihm durch
    die folgenden Vorschriften vorbehaltenen Arten zu verwerten.

    Zitat

    § 15. (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, das Werk -
    gleichviel in welchem Verfahren, in welcher Menge und ob
    vorübergehend oder dauerhaft - zu vervielfältigen.

    Somit würd ich sagen: nein, darfst du nicht.

    -- Stefan

  • Wenn man der Wikipedia glaubt:

    http://en.wikipedia.org/wiki/Berne_Con…_Artistic_Works

    Zitat

    Copyright under the Berne Convention must be automatic; it is prohibited to require formal registration [...]

    Zitat

    The Berne Convention requires its signatories to recognise the copyright of works of authors from other signatory countries (known as members of the Berne Union) in the same way it recognises the copyright of its own nationals, which means that, for instance, French copyright law applies to anything published or performed in France, regardless of where it was originally created.

    D.h. es gilt österreichisches UrhG, und die von Stefan zitierten Paragraphen gelten in jedem Fall.

  • Hi!

    Vielen Dank für eure Antworten! Und keine Sorge, es wird wegen euren Antworten kein Geld vernichtet :)

    Also wenn ich es richtig verstanden habe ist jeder von einer Person/Unternehmen erzeugter Inhalt automatisch urheberrechtlich geschützt und darf auch nur von dieser Person verwertet werden.

  • Das stimmt so nicht. Ein Copyright MUSS vermerkt werden, sonst gilt es nicht. Es bedeutet aber nicht, wenn etwas Copyright-geschützt ist, dass es gleichzeitig urheberrechtlich geschützt ist. Ebenso darf zB. jemand bei seiner Website das berühmte (C) nicht machen, wenn er es bei der Copyright-Behörde nicht angemeldet hat. DAs kann zu Schadensersatzforderungen führen.

    Das heißt: Das Urheberrecht besteht zwar, aber ein Copyright muss nicht unbedingt gelten, wenn es nicht angemeldet ist.

    IANAL, aber das copyright ist was US-spezifisches. Und ich kann mich erinnern gelesen zu haben, dass

    Zitat

    Ein Copyright MUSS vermerkt werden, sonst gilt es nicht.


    das mal so war, es jetzt aber nicht mehr so ist. [1]

    [1] Copyright. (2007, November 23). In Wikipedia, The Free Encyclopedia. Retrieved 18:02, November 24, 2007, from http://en.wikipedia.org/w/index.php?ti…ces_in_the_U.S.

    Otto: Apes don't read philosophy. - Wanda: Yes they do, Otto, they just don't understand
    Beleidigungen sind Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.
    «Signanz braucht keine Worte.» | «Signanz gibts nur im Traum.» 

    Das neue MTB-Projekt (PO, Wiki, Mitschriften, Ausarbeitungen, Folien, ...) ist online
    http://mtb-projekt.at

  • Also wenn ich es richtig verstanden habe ist jeder von einer Person/Unternehmen erzeugter Inhalt automatisch urheberrechtlich geschützt und darf auch nur von dieser Person verwertet werden.

    salopp gesagt, ja. das urhg gilt immer, das alleinige vervielfältiguns- bzw. verwertungsrecht gestaltet sich da etwas komplizierter. [1]

    [1] http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm

    Otto: Apes don't read philosophy. - Wanda: Yes they do, Otto, they just don't understand
    Beleidigungen sind Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.
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  • salopp gesagt, ja. das urhg gilt immer, das alleinige vervielfältiguns- bzw. verwertungsrecht gestaltet sich da etwas komplizierter.


    die ganze juristerei verwirrt mich meist mehr als sie klarheit schafft, aber so wie WoG das geschrieben hat, so sehe ich es auch. wirklich lustig wird es wenn leute aus unterschiedlichen laendern auf mailinglisten wie der LKML um copyright/left streiten... ich denke es mir so: wenn ich code/inhalte "finde", dann kann ich deshalb nicht davon ausgehen dass ich damit machen kann was ich will, da der urheber eben von haus aus gewisse rechte hat. erst wenn er diese rechte abtritt wird der code "freier" (ausnahmsweise mal nicht im sinne der FSF ;) ).
    kurzum, erst wenn man sein werk unter eine liberale lizenz stellt ermoeglicht man anderen den reibungsfreien umgang. so hab ich mir die situation zusammen gereimt, kann aber natuerlich absoluter schwachsinn sein. leider fehlt es mir an motivation und verstaendnis die rechtslage(n) wirklich vollends zu durchblicken (s/vollends/ansatzweise).

    Willfähriges Mitglied des Fefe-Zeitbinder-Botnets und der Open Source Tea Party.

  • Ja, nachdem das österreichische Gesetz in der einzigen österreichischen Amtssprache (Deutsch) verfasst ist, gibt es dort sicher keinen Ausdruck namens "Copyright".

    Dass es in den USA vor der Bernie-Convention so war, dass man das Copyright registrieren musste, hab ich mir auch aus diversen slashdot-posts zusammengereimt. Hat aber absolut gar nichts mit dem österreichischen Gesetz zu tun.

    Übrigens kann man lt. Gesetz das Urheberrecht auch nicht abtreten (zumindest finde ich dazu nichts im Gesetz, ich hab mir das Ding komplett durchgelesen). Es besteht ja auch schon ein begrifflicher Unterschied zwischen "dem Recht, etwas zu kopieren" und "dem Recht, das dem Urheber zusteht".

    [font=verdana,sans-serif]"An über-programmer is likely to be someone who stares quietly into space and then says 'Hmm. I think I've seen something like this before.'" -- John D. Cock[/font]

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  • Übrigens kann man lt. Gesetz das Urheberrecht auch nicht abtreten (zumindest finde ich dazu nichts im Gesetz, ich hab mir das Ding komplett durchgelesen). Es besteht ja auch schon ein begrifflicher Unterschied zwischen "dem Recht, etwas zu kopieren" und "dem Recht, das dem Urheber zusteht".

    Stimmt, du kannst nur die aus der Urheberschaft resultierenden Rechte abtreten, wie z.B. Bearbeitungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht.

  • :D GMT+1, aber eigentlich eh egal. Ist ja eh ein Permalink *g*

    Otto: Apes don't read philosophy. - Wanda: Yes they do, Otto, they just don't understand
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