ist denn sowas legal?
sowohl das deutsche[1] als auch das österreichische[2] datenschutzgesetz sehen ein recht auf löschung vor, wenn die daten nicht mehr zur ebringung eines dienstes benötigt werden.
[1]: http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__20.html
[2]: http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_dsg01.htm#%A7_28.
Umso schlimmer. Und auf jeden Fall hochinteressant. Wie naiv von mir, davon auszugehen, nur weil sie offen in den AGB schreiben, dass sie die Daten nicht löschen, sei es auch rechtlich möglich. Naja, zumindest offiziell werden die personenbezogenen Daten im svz jetzt ja gelöscht. Was aber vielleicht andere in diesem Zusammenhang interessieren könnte:
Zitat von heiseDer britische Datenschutzbeauftragte hat das soziale Netzwerk Facebook offiziell ins Visier genommen. Grund ist die Beschwerde eines ehemaligen Nutzers des sozialen Netzwerks, wonach die US-Betreiber persönliche Daten auch nach Deaktivierung einer Mitgliedschaft speichern. [...] Bei Facebook heißt es derweil, dass man die Einwände der britischen Datenschutzbehörde ernst nehme. Man arbeite an einer Lösung, die mit der Gesetzgebung des Vereinten Königsreich vereinbar sei. Man gehe aber davon aus, dass dies schon jetzt der Fall sei. Daten von deaktivierten Profilen würden auf jeden Fall nicht aktiv genutzt.
Hier wird ja offen zugegeben, dass man die Daten weiter speichert. Offenbar aber ist diese Praxis also nach deutschem und österreichischem Recht nicht legal. Bin zwar kein Rechtsexperte, kann mir aber vorstellen, dass das spätestens mit facebooks geplantem Deutschlandstart ein Problem werden könnte... Na dann warte ich mal gespannt, wie sich das entwickelt.