Rechnung ausstellen

  • Ob das ein großer Vorteil wegen der Pensionszeiten ist, weiß ich nicht. Ich höre da beide Varianten....


    Also ich glaub da ist jede Aussage unseriös, wer weiß schon was ist wenn wir mal 65 sind ;) Mein Vater trichtert mir immer ein, es sei wahnsinnig wichtig, Pensionszeiten zu sammeln, ich selbst bezweifel aber, dass das Generationenproblem in 40 Jahren wirklich gelöst ist. Ich mach mir keine großen Hoffnungen auf eine ausreichende Pension ab 65, privat vorsorgen wird denk ich immer wichtiger werden. Aber ich hab zum Glück noch ein paar Jahrzehnte, um Geld für meinen Ruhestand in der Karibik anzusparen...

  • Also ich glaub da ist jede Aussage unseriös, wer weiß schon was ist wenn wir mal 65 sind ;)

    Da stimme ich dir zu. Das einzig halbwegs sichere Pensionssystem ist Geld selber zurückzulegen.

    Vor allem wenn man sich die demographische Entwicklung anschaut. Wie soll ein Umlage-Verfahren langfristig weiter funktionieren, wenn es immer mehr Pensionisten bei gleich vielen arbeitenden Menschen gibt?

  • Dabei wär die Lösung so einfach... Lt. Statistik-Prof auf der Univie (der die Daten dazu hat, um das zu untermauern) muss man nur das Pensionsantrittsalter um ein paar Jahre erhöhen, und das Problem ist für die nächsten 40-50 Jahre gelöst (zumindest am Papier).

    Nach meinen persönlichen Erfahrungen würds schon reichen, wenn die Leut wirklich erst mit 63/65 in Pension gehen... Alle die ich kenn sind spätestens mit 58 gegangen, manche mit 55.

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  • Das Problem ist ja auch das die Arbeitgeber die "alten" und damit teuren Arbeitskräfte loswerden wollen. Die Leute gehen dann halt von 57 bis 65 stempeln.

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  • Nach meinen persönlichen Erfahrungen würds schon reichen, wenn die Leut wirklich erst mit 63/65 in Pension gehen... Alle die ich kenn sind spätestens mit 58 gegangen, manche mit 55.


    Ha, das ist noch gar nix :devil:!
    Mein Vater (Lehrer) hätte mit 48 (!) die Möglichkeit gehabt, in Pension zu gehen, da gabs grad so eine Frühpensionierungswelle. Er hat sich damals aber geweigert...

  • Die angesprochene USt-Befreiung gilt lt. meinem Steuerberater gemäß Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs 1 Z 27 USTG 1994 für Umsätze unter € 30.000,-- netto bzw. € 36.000,-- brutto). Eine Pflicht, diese Befreiung auszuweisen,besteht nicht.

    -- Stefan

  • Ich habe momentan genau das gleiche Problem. Der Kunde möchte eine Rechnung. Nach meinen Recherchen, muss man aber um eine Rechnung erstellen zu können, das Formular Verf24 ausgefüllt haben. (Auch wenn keine UST verrechnet wird, http://www.bmf.gv.at/Steuern/Tippsf…lare/_start.htm ) Mit diesem Formular erhält man dann eine Steuernummer.

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann ich erst jetzt nach dem ich eine Steuernummer habe eine Rechnung (mit oder ohne UST) als kleines Unternehmen oder auf Basis eines Werkvertrags oder per freien Dienstvertrag erstellen.

    Und je nach dem ob ich einen Werkvertrag, freier Dienstvertrag, kleines Unternehmen habe, fallen wiederum verschiedene kosten an.

    http://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgeri…2033/_start.htm

    Da ich voraussichtlich nicht mehr als 2000,- pro Jahr an Aufträge bekomme, kann ich Rechnungen umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG schreiben.

    Was für Kosten können mir jetzt seitens des Finanzamts entstehen? Lohnsteuer muss ich ja laut Werkvertrag nicht zahlen und die [FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]gewerbliche Sozialversicherung wird mir im voraus berechnet anhand der Daten die ich im Verf24 Formular angebe, oder?
    [/FONT]Kammerumlagen muss ich keine Zahlen?

    Gibt es eigentlich eine LVA die sich mit diesen Themen auseinander setzt?

  • du willst ja nur eine rechnung ausstellen und nicht einen betrieb eröffnen.

    soweit ich weiß, kannst du ganz einfach eine rechnung ausstellen (ohne mwst, sonst wär das ja steuerhinterziehung, weil du die ja als unternehmen abführen müsstest, der andere vorsteuerabzug hätte, usw.). was du dann am ende vom jahr damit machst, hängt von deinen übrigen einkünften ab. einen gewissen betrag kannst du lohnsteuerfrei dazuverdienen

    wenn du das ganze öfters machen willst, dann wird ein gewerbe fällig ("auf dauer angelegte...blabla").

  • ps: die sva ist natürlich wieder was anderes. da gibts auch eine summe aller werkverträge...ab dann musst du dich bei der sva anmelden, und die wollen dann gleich rund 2000€ im jahr.

    deshalb: nie zu billig arbeiten, weil wenn man dann reinrutscht in die grenze, zahlt sichs absolut nicht mehr aus.

  • du willst ja nur eine rechnung ausstellen und nicht einen betrieb eröffnen.

    soweit ich weiß, kannst du ganz einfach eine rechnung ausstellen (ohne mwst, sonst wär das ja steuerhinterziehung, weil du die ja als unternehmen abführen müsstest, der andere vorsteuerabzug hätte, usw.). was du dann am ende vom jahr damit machst, hängt von deinen übrigen einkünften ab. einen gewissen betrag kannst du lohnsteuerfrei dazuverdienen

    wenn du das ganze öfters machen willst, dann wird ein gewerbe fällig ("auf dauer angelegte...blabla").

    Genau davon bin ich am Anfang auch ausgegangen. Ich habe beim Finanzamt angerufen und die Service Mitarbeiterin meinte man muss immer wenn man eine Rechnung erstellt dieses Verf 24 Formular ausgefüllt haben. Sie meinte, eine Rechnung muss unter anderem die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) enthalten auch, dann wenn man vorsteuerabzugsberechtigt ist.

    Ich finde leider auf bmf.gv.at nichts, wenn man quasi eine "einmalige" arbeit verrechnen will. Ich werde am Montag nochmal anrufen und schauen was dabei raus kommt.

    [Edit] hier noch was http://www.informatik-forum.at/showthread.php…ativ-dringend!!

    Einmal editiert, zuletzt von Briefkasten (7. Mai 2013 um 19:50)

  • und wenn du bei der wko anrufst, werden die dir erzählen, das du grundumlage blechen musst. und die sva wär dem mindestbeitrag auch nicht abgeneigt - da bin ich mir sicher :shiner:

  • Von der WKO habe ich mal folgende Antwort bekommen:

    Zitat


    1. Sobald Sie eine Tätigkeit selbständig (eigene Rechnung, eigenes Risiko), regelmäßig (einmal und Wiederholung) und in Ertragserzielungsabsicht (Sie verlangen etwas für Ihre Leistung, Gewinn ist nicht wesentlich) ausüben, ist ab Tag der erstmaligen Ausübung die entsprechende Gewerbeberechtigung anzumelden. Andernfalls handelt es sich um eine unbefugte Gewerbeausübung, die von der Behörde mit Geldstrafen zu ahnden ist. Die Gewerbeordnung kennt keinerlei Geringfügigkeitsgrenzen.

    Sie können das Gewerbe als Einzelunternehmer auf Ihren Vor- und Zunamen anmelden. Firmenbucheintragung ist nicht erforderlich (falls gewünscht freiwillig möglich). Werden Sie im Auftrag eines Dritten eine Software erstellen und/oder andere Dienstleistungen im EDV-Bereich erbringen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit und es ist das Gewerbe "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik" anzumelden. Hierbei handelt es sich um ein so genanntes „freies Gewerbe“, bei der Gewerbeanmeldung sind lediglich die allgemeinen Gewerbeantrittsvoraussetzungen zu erfüllen: Volljährigkeit, Unbescholtenheit, Konkursfreiheit, EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder entsprechender Aufenthaltstitel für selbstständige Erwerbstätigkeit.

    Relativ mühsam für ein paar tausend € die man als (fast schon hungerleidender Student ;) ) nebenbei verdienen möchte ... :(

    To avoid horrible confusion, please pronounce the G in the word GNU when it is the name of this project.

  • Zitat

    Relativ mühsam für ein paar tausend € die man als (fast schon hungerleidender Student ;) ) nebenbei verdienen möchte ... :(

    wennst in einem Jahr mitn Umsatz unter einer gewissen Grenze bleibst (ca. 4000€) dann kannst dich "nebenberuflich selbständig" melden. d.h. du bezahlst kan SVA-Beitrag, sondern a klane Unfallversicherungs-Beitrag. wennst darüber kommst musst dich hauptberuflich selbständig melden, würd ich aber nur machen wenn du weit über die 4000€ drüber kommst, da der Mindest-SVA-Beitrag pro Quartal 472,02€ sind.

    am besten investierst mal an Vormittag und schaust zum Gründerworkshop sehr informativ, gibt a viele Unterlagen ^^ as ganze hört sich nach viel mehr Aufwand an, als es is. gehst zur WKO, meldest dich an. per Finanz Online gibst deine selbständige Tätigkeit bekannt. nach der Anmeldung bekommst dann per Post Fragebögen zugschickt, die du ausgfüllt zruckschickn musst. deis wars dann ^^

    eigentlich bin ich ganz anders, nur komme ich so selten dazu...

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