13.Familienbeihilfe wird von Studienbeihilfe abgezogen???

  • Neben der Abschaffung der Studiengebühren wurde gestern auch noch die Einfürhung der 13.Familienbeihilfe beschlossen. Nachdem ich mir jetzt allerdins die Berechnung der Studienbeihilfe angeschaut habe, kann ich mich darüber wenig freuen. Denn wie es aussieht wird das Mehr an Familienbeihilfe 1:1 bei der Studienbeihilfe abgezogen.

    Denn die Studienbeihilfe wird folgendermaßen berechnent:
    Aus dem Einkommen der Eltern und dem eigenen Einkommen wird eine Bemessungsgrundlage berechnent aus der die zumutbare Unterhalts/Eigenleistung bestimmt wird.
    Die Studeinbeihilfe ergibt sich dann aus
    7272 - Unterhalts/Eigenleistung - Familienbeihilfe = Studienbeihilfe
    Soll heißen, wenn die Familienbeihilfe steigt, sinkt die Studienbeihilfe um das gleiche Maß.
    Für einige dürfte die Studienbeihilfe sogar ganz wegfallen, da Beträge unter 50€ nicht ausbezahlt werden.
    Wie es aussieht profitieren also nur diejenigen deren Einkommen hoch genug ist um keine Studienbeihilfe zu bekommen.

    :shout:


    Aus 100% Apfelsaftkonzentrat. Kann Spuren von Nüssen enthalten.

  • Es soll jetzt ja eh ne Erhöhung der Studienbeihilfe geben, schauen wir mal an was dabei im Endeffekt rauskommt...

    Aber ich glaub ehrlich gesagt nicht, dass es 1:1 abgezogen wird. But we'll see

    There's a place in the dark where the animals go
    you can take off your skin in the cannibal glow
    Juliet loves a beat and the lust it commands
    drop the dagger and lather the blood on your hands - Romeo

  • die familienbeihilfe wurde schon immer abgezogen von der studienbeihilfe
    wenn man keine familienbeihilfe bekommt, erhöt sich die studienbeihilfe um diesen beträg, den man von der familienbeihilfe bekommen hätte

    also eh nichts neues und eigentlich eh ein nullsummenspiel, krieg ich familienbeihilfe und studienbeihilfe ist es der gleiche betrag, als wenn ich keine familienbehilfe und studienbeihilfe bekomme, da die studienbeihilfe die familienbeihilfe ersetzt

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein. -- Albert Einstein (1879 - 1955)

  • Ich habe mal bei den Parteien die dafür gestimmt haben nachgefragt und von den Grünen folgende Antwort erhalten:

    Zitat

    Um allfälligen Missverständnissen vorzubeugen, wird zur Klarstellung allerdings festgehalten, dass durch die gegenständliche Novellierung kein Änderungsbedarf beim Studienförderungsgesetz besteht. § 30 des Studienförderungsgesetzes nimmt bei der Berechnung der Studienbeihilfe auf die Höhe der jährlich ausbezahlten Familienbeihilfe Bezug und zieht diese von der auszuzahlenden Studienbeihilfe ab. In § 30 Abs. 2 Z 4 des Studienförderungsgesetzes wird der Jahresbetrag der Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 2 und 3 des Familienlastenausgleichsgesetzes genannt.
    Da die nun vorgesehene 13. Rate der Familienbeihilfe in einem neuen § 8 Abs. 2a des Familienlastenausgleichsgesetzes geregelt werden soll, wird die Erhöhung des Jahresbetrages der Familiebeihilfe für die Berechnung der Studienbeihilfe nicht wirksam.

    Aus 100% Apfelsaftkonzentrat. Kann Spuren von Nüssen enthalten.

  • nur dass viele zwar anspruch auf Familienbeihilfe aber nicht auf Studienbeihilfe haben.

    naja, wennst eh keine studienbeihilfe kriegst, dann kansn dir ja wurscht sein, dass sie abgezogen wird ;)

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein. -- Albert Einstein (1879 - 1955)

  • Wie sind die Auflagen dafür?

    Meine Mutter bekommt zwar Familienbeihilfe aber ich keine Studienbeihilfe ..
    Ich wohne nicht mehr zu Hause und bin im Grunde "Selbsterhalter". Was kann ich denn da noch einfordern? =)

    Lg

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