Diskussion über Mieten, Betriebskosten und Lagezuschläge (geklaut)

  • 500 eur für eine 52qm wohnung in einem der "inneren" berzirke find ich ja vergleichsweise gut. kommt halt auf zustand, lage usw. an.

    ich kenne jmd der vielleicht interessiert ist, werde das mal weitergeben.

    Es genügt nicht, keine Meinung zu haben. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken. Karl Kraus

  • 500 eur für eine 52qm wohnung in einem der "inneren" berzirke find ich ja vergleichsweise gut. kommt halt auf zustand, lage usw. an.

    ich kenne jmd der vielleicht interessiert ist, werde das mal weitergeben.

    500 Euro für 52 m² ist eindeutig überzogen! Ich wette drauf, dass es um die 350 Euro sein sollten.

    Die Mieten werden nicht durch Zufall bestimmt, je nach Ausstattung gibt es Zu- und Abschläge. Was man tatsächlich zahlen sollte erfährt mit dem Mietzinsrechner der Mietervereinigung.

    Wenn man beim Preis eine größere Abweichung findet (was zu erwarten ist), dann gleich der Mietervereinigung beitreten und einen Termin vereinbaren, dann wird die Schlichtungsstelle die zuviel bezahlte Miete rückfordern, bis zu 3 Jahre rückwirend mit 4 % Zinsen. Sollte der Mieter sich weigern, dann geht's ab zum Gericht, wo man von der Mietervereinigung vertreten wird, das geht aber erst nach 6 Monaten Mitgliedschaft oder so. Diesbezüglich bitte genauer nachlesen.

    Und ganz allgemein kann ich jedem nur ans Herz legen sich die eigene Miete bei der Mietervereinigung zu überprüfen. Dauert 5 Minuten und kann einem 100e Euro sparen.

    EDIT: Ich habe mal aus Neugier die Daten der Wohnung in den Mietzinsrechner eingegeben. Dabei davon ausgegangen, dass alle Anschlüsse vorhanden sind und die Wohnung der Kategorie A entspricht (Kategorien an sich gibt es keine mehr). Und was kommt raus? 410 Euro! Soviel dazu, dass die Miete "eh normal" ist. Wahrscheinlich ist der Vertrag, wie die meisten heutzutage, befristet. Dann gibt es noch mal einen Mietabschlag von 25 % - und dann sind wir schon bei 330 Euro. Also bitte nicht verarschen lassen und gleich mal selbst nachrechnen, anmelden, zurückfordern! Bitte bei der Berechnung noch den Lagezuschlag beachten - den konnte ich gerade nicht berechnen, da ich ja die Adresse nicht kenne. Durch die U4-Nähe könnte da noch etwas dazu kommen.

    EDIT 2:Tipp, falls die Wohnung an einen Nachmieter übergeben werden soll: Zuerst den neuen Mietvertrag abschließen. So kann man sich eine mögliche Ablöse etc. absprechen. Erst wenn der Vertrag abgeschlossen ist bringt der alte Mieter seinen Fall zur Schlichtungsstelle, das gleiche macht dann auch der neue Mieter. Der alte bekommt sein Geld zurück und der neue hat dann fortan weniger Miete. Aber auch das besser mit der Mietervereinigung vorerst absprechen.

    EDIT 3: Aja und aufpassen, falls man sich bei der Mietervereinigung anmeldet, dann ist die angegebene Adresse die Adresse des Objekts für das man von der Mietervereinigung vertreten wird. Sowas in die Richtung. Sprich nicht die Adresse von Mama und Papa oder sonst was angeben, sondern von der betroffenen Wohnung.

    Und ja, ich weiß das alles weil ich mich selbst seit Monaten mit meiner Wohnung rumschlag :p ;)

    EDIT 4 :p: Bezüglich weiterer Senkung der Mietkosten: Wohnbeihilfe nicht vergessen. Geht das Einkommen nicht über eine gewisse Grenze hinaus, dann bekommt man eine Förderung. Einkommen kann auch Geld sein, das von den Eltern überwiesen wird, ich glaube dass man in diesem Fall nachweisen muss, dass die Eltern 3 Monate hintereinander einen genug hohen Betrag überwiesen haben - muss zwischen einem vorgegebenen Mindest- und Höstbetrag liegen, hängt auch von der Anzahl der Personen ab, die in der Wohnung leben (mehr Personen = zusätzliche Quadratmeter, die gefördert werden).

    4 Mal editiert, zuletzt von JohnFoo (6. Juli 2009 um 02:50)

  • Also ich zahl privatmiete für 39 quadratmeter 450 im 16. Bezirk. Laut Mietervereinigung solltens nur ungefähr 250 Euro ausmachen ???? Kann man da tatsächlich einiges zurückfordern ? Werd mich da jetzt einfach bei der mietervereinigung anmelden und die 80 € zahlen. Erscheint mir sinnvoll...

    In jeder noch so negativen Erfahrung liegt unter den Gefühlen das Wissen für später vergraben.

  • Also ich zahl privatmiete für 39 quadratmeter 450 im 16. Bezirk. Laut Mietervereinigung solltens nur ungefähr 250 Euro ausmachen ???? Kann man da tatsächlich einiges zurückfordern ? Werd mich da jetzt einfach bei der mietervereinigung anmelden und die 80 € zahlen. Erscheint mir sinnvoll...

    Da kann was nicht stimmen, ich hab mir das jetzt mit jeder Wohnung ausgerechnet und selbst bei meiner 39m² Kategorie A 340 € inkl. Betriebskosten wärns um 60 € zuviel. Bei den meisten anderen so um 100 bis 200 €! Ich mein da könnt man dann ja bei jeder Wohnung in ganz Wien klagen gehn!

  • Nachdems Lagezuschläge über 1 Euro aber eh fast nur in Nobelvierteln gibt, ist zu bezweifeln, dass es viel ausmacht. Wahrscheinlich eh 0,00.:)

    In einen FBO rendern ist wie eine Schachtel Pralinen - man weiß nie, was man kriegt.

  • Zu beachten ist, dass der oben angeführte Mietzinsrechner nur für Wohnungen gilt, für die der Richtwertmietzins gilt. Falls freie Mietzinsbildung oder "angemessener" Mietzins gilt, ist das Ergebnis unbrauchbar. Weiters ist auch nicht angeführt, ob die allgemeinen Betriebskosten berücksichtigt sind, oder ob nur der Hauptmietzins ausgerechnet wird. Um zu beurteilen ob man (einklagbar) zu viel Miete zahlt, muss man wohl eingehender recherchieren.

    Why bother spending time reading up on things? Everybody's an authority, in a free land.

  • Also ich zahl privatmiete für 39 quadratmeter 450 im 16. Bezirk. Laut Mietervereinigung solltens nur ungefähr 250 Euro ausmachen ???? Kann man da tatsächlich einiges zurückfordern ?

    Lagezuschlag beachten (da gibts einen Link unten beim Mietzinsrechner). Klingt aber auch wieder nach zuviel.

    Ich mein da könnt man dann ja bei jeder Wohnung in ganz Wien klagen gehn!

    Das liegt daran, dass es ganz üblich ist zuviel zu verlangen. Da die wenigstens Leute wissen, dass man aber nicht soviel zahlen muss, fordert nur ein kleiner Teil das zuviel bezahlte ein und die Praxis zahlt sich noch immer aus.

    Zu beachten ist, dass der oben angeführte Mietzinsrechner nur für Wohnungen gilt, für die der Richtwertmietzins gilt. Falls freie Mietzinsbildung oder "angemessener" Mietzins gilt, ist das Ergebnis unbrauchbar.


    Wenn ich mich jetzt richtig erinnere steht bei mir im Vertrag auch etwas von freiem Mietzins, trotzem unterliegt meine Wohnung laut Mietervereinigung dem MRG. Das heißt der Vertrag alleine gibt da nicht unbedingt Aufschluss. Der Einspruch der Mietervereinigung kann übrigens so weit gehen, dass auch Klauseln aus dem Vertrag geändert oder entfernt werden müssen, wenn sie unüblich sind.

    Zitat

    Weiters ist auch nicht angeführt, ob die allgemeinen Betriebskosten berücksichtigt sind, oder ob nur der Hauptmietzins ausgerechnet wird. Um zu beurteilen ob man (einklagbar) zu viel Miete zahlt, muss man wohl eingehender recherchieren.


    Hm, unten beim Mietzinsrechner steht ja "inkl. Betriebskosten", oder? Weiß jetzt nicht, welche BK du sonst meinst. Es gibt noch einen weiteren Rechner der Stadt Wien, der nur den Mietzins (ohne BK) berechnet. Angeblich sind die Entscheidungen der Schlichtungsstelle näher an dessen Ergebnis, aber ich hab da grad keinen Link parat.

  • Wenn ich mich jetzt richtig erinnere steht bei mir im Vertrag auch etwas von freiem Mietzins, trotzem unterliegt meine Wohnung laut Mietervereinigung dem MRG. Das heißt der Vertrag alleine gibt da nicht unbedingt Aufschluss.


    Natürlich kommt es nicht auf den Vertrag, sondern auf die Gesetzeslage an. Wann jedoch welche Regelung gilt, ist nicht immer ganz leicht zu sagen, z.B. kann es darauf ankommen, wann genau die Baubewilligung erteilt wurde und ob öffentliche Mittel bei der Errichtung verwendet wurden.

    Hm, unten beim Mietzinsrechner steht ja "inkl. Betriebskosten", oder?

    Stimmt, beim Ergebnis steht es, das habe ich übersehen. Mein Fehler.

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    Einmal editiert, zuletzt von jeuneS2 (6. Juli 2009 um 14:04)

  • danke für die informationen, da zahle ich ja selbst auch um 100 euro zuviel. ich habe den preis ja nur mal mit anderen üblichen preisen verglichen und da schien er mir normal. wenn natürlich alle preise eigentlich höher sind als sie sein dürften, ist das was anderes...

    Es genügt nicht, keine Meinung zu haben. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken. Karl Kraus

  • hat von euch schon mal wer die hilfe der mietervereinigung in anspruch genommen? bzw. so ein verfahren durchgemacht?
    bei mir wär die miete laut dem rechner auch viel zu hoch.
    wobei ich damals mit anderen wohnungen verglichen hätt und die auch nicht viel billiger gewesen wären.
    außerdem dachte ich immer die vermieter können den preis bestimmen - angebot und nachfrage halt.

    Wo ein Wille ist, ist auch ein "Geht nicht!"

  • außerdem dachte ich immer die vermieter können den preis bestimmen - angebot und nachfrage halt.

    Das denken sich die meisten. Realität ist anders. Nicht alle Objekte sind an das MRG gebunden, aber viele. Evtl. vor Beitritt zur Mietervereinigung nachfragen, obs für dein Objekt zutrifft.

    Die Verfahren sind meines Wissens nicht gerichtlich, nur im Extremfall, üblicherweise wird das von einer Schlichtungsstelle behandelt, die über die tatsächliche Höhe der Miete entscheidet.

    Wenn du deine Miete korrigieren lässt kann's schon passieren, dass der Vermieter dir einen befristeten Mietvertrag nicht verlängert. Mehr Stress mit dem Vermieter wirst du nicht haben, die Mietervereinigung übernimmt die ganze Kommunikation. Und selbst wenn - musst dir halt überlegen, was dir lieber ist, Geld oder Mietdauer.

    Einmal editiert, zuletzt von JohnFoo (7. Juli 2009 um 20:33)

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