Einstiegsgehalt

  • Hallo,

    ich habe im Februar ein Praktikum bei einer Firma begonnen, welches jetzt bald enden wird. da mache ich mir gerade gedanken über mein mindestgehalt welches ich laut it-kv bekommen würde. da mir danach eine fix-anstellung geboten wurde.
    Tätigkeit: GUI Entwicklung (PHP/JS,..)
    Ich: keine Berufserfahrung. (php & co habe ich keine ausbildung, alles selbst beigebracht, nur java auf der uni gelernt), bakk noch nicht in der tasche.
    da wäre ich doch zu mindest in den allgemeinen tätigkeiten einzustufen sprich mindestlohn (abzüglich 5% wegen fehlender berufserfahrung) 1509 brutto.
    oder kann auch eine einstufung in die zentralen tätigkeiten erfolgen?

    danke & lg

  • Zentrale Tätigkeiten definitiv nicht, du musst dir nur mal die Beispiele im KV dazu ansehen. Entweder allgemeine Tätigkeiten oder spezielle Tätigkeiten 1 (wo die 08/15 Softwareentwicklung zuhause ist), da fehlt mir der Erfahrungsschatz, wie das in deinem konkreten Fall aussehen könnte. Es ist übrigens auch im Interesse deines Arbeitgebers dich korrekt einzustufen.

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